Tuesday, May 30, 2017

Kleines Service zwischendurch: Liste anhängiger Fälle zu Art. 10 EMRK / Vortragsmanuskripte

Letztes Jahr habe ich überlegt, dieses Blog - nach zehn "Betriebsjahren" - vielleicht ganz einzustellen, mich aber dann doch entschieden, es vorerst mal weiterlaufen zu lassen, wenn auch mit geringerer, noch unregelmäßigerer Frequenz (siehe meinen Beitrag dazu hier). Tatsächlich habe ich seither wenig hier geschrieben, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Als kleines Service zwischendurch habe ich mir daher gedacht, dass ich ein paar kleinere Texte zugänglich machen könnte, die ich in anderen Zusammenhängen verfasst habe.

1. Übersicht anhängiger EGMR-Fälle zu Art. 10 EMRK ("communicated cases")
Bei dieser Liste handelt es sich natürlich nicht um einen Text, denn man einmal so zwischendurch liest, sondern um eine von mir bisher intern als Arbeitsbehelf geführte Dokumentation über vor dem EGMR anhängige Fälle, in denen eine Verletzung des Art. 10 EMRK geltend gemacht wird.

Ich habe über die Jahre die "statements of facts" in solchen Verfahren gesichtet, die der EGMR an die betroffenen Staaten verschickt, wenn er sich - sehr vereinfacht ausgedrückt - einen Fall näher anzuschauen gedenkt. Nicht in jedem Fall gibt es solche statements, und nicht in jedem Fall, in dem ein statement verschickt wird, gibt es dann auch tatsächlich ein Urteil; oft werden Beschwerden auch nach dem statement of facts noch zurückgewiesen oder aus dem Register gestrichen (etwa weil es zu einer gütlichen Einigung gekommen ist). Aber insgesamt hat man damit doch einen recht guten Überblick, welche Art von Fällen derzeit den EGMR beschäftigen und zu welchen Themen es in absehbarer Zeit interessante Entscheidungen geben könnte (siehe dazu auch bereits meine Übersichts-Beiträge vom vergangenen September, einerseits zum Schwerpunkt Österreich, Deutschland, Schweiz, und andererseits gegliedert nach Themenschwerpunkten.

Das alles ist natürlich eine sehr spezielle Information für einen sehr beschränkten Kreis von besonders Interessierten, aber ich kenne derzeit keine andere Quelle, wo ich einen ähnlichen raschen (und verlinkten) Überblick über diese "qualifiziert" anhängigen Verfahren, in denen eine Verletzung des Art. 10 EMRK geltend gemacht wird, bekommen könnte. Also: die Liste ist hier zu finden; ein permanenter Link dazu ist nun auch in der seitlichen Link-Liste dieses Blogs.

2. Vortragsmanuskript: Zugang zu Informationen im Lichte der Rechtsprechung von EGMR und EuGH
Zwischendurch werde ich gelegentlich zu dem einen oder anderen Vortrag eingeladen, wobei ich die Zahl an Vorträgen eher gering zu halten versuche. Weil meine Zeit auch dafür sehr begrenzt ist, kann ich solche Referate nicht "druckreif" machen; meist gibt es dazu nur eher stichwortartige Unterlagen und kein mit Fußnoten ausgearbeitetes Manuskript. Zuletzt habe ich etwa beim "Maiforum" - einer Veranstaltung des Verbandes der Verwaltungsrichter - über den Zugang zu Informationen im Lichte der Rechtsprechung von EGMR und EuGH referiert. Weil darüber auch in der Presse berichtet wurde (hinter der Paywall), wurde ich nach einem Manuskript gefragt, sodass ich meine Stichworte noch etwas ausformuliert und dieses Manuskript dem Verband der Verwaltungsrichter zur Verfügung gestellt habe. Falls das wen interessiert: der Verband hat das Manuskript hier online zugänglich gemacht.

3. Vortragsmanuskript: Werden wir verstanden? Sprache und Verständlichkeit in der Rechtsprechung
Im vergangenen Oktober habe ich bei der Tiroler Justizwerkstätte, einer von Oliver Scheiber organisierten Veranstaltung mit Richterinnen und Richtern aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, über Sprache und Verständlichkeit in der Rechtsprechung referiert. Mein Part war dabei der (selbst)kritische Blick aus richterlicher Sicht; eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema wurde von Prof. Florian Menz, Sprachwissenschaftler an der Universität Wien, geleistet. Zuvor hatte noch Peter Resetarits als einschlägig erfahrener Journalist seine Sichtweise dargelegt. Zu meinem Vortrag gibt es zwar keine "Druckfassung", aber ein hinlänglich geglättetes und insoweit wohl lesbares Manuskript. Interessierte können das Manuskript hier downloaden.

[Bei beiden Vorträgen wurden spezielle Zielgruppen angesprochen, nämlich Richterinnen und Richter (einmal überwiegend aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, einmal überwiegend aus der ordentlichen Justiz), was man bei der Lektüre natürlich berücksichtigen sollte.]

1 comment :

ASK said...

Schön geschrieben und auch sehr gut recherchierter Inhalt! Ich denke du solltest deinen Blog wieder aufnehmen! Beste grüße, Michael