Thursday, September 24, 2009

Schweizer Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aus für Energy Zürich

In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr Radio- und Fernsehkonzessionen neu vergeben. Und neu hieß in diesem Fall, dass tatsächlich nicht alle, die schon früher eine Konzession hatten, auch erneut eine bekamen (siehe dazu in diesem Blog schon hier). Die im Auswahlverfahren unterlegene Radio Z AG ("Energy Zürich") zog dagegen erwartungsgemäß vor Gericht. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat nun mit Urteil vom 16.09.2009 die Beschwerde abgewiesen (Presseaussendung des Gerichts; Bericht in der NZZ). Das Urteil bestätigt die Auswahlentscheidung der Behörde (in der Schweiz werden die Konzessionen vom UVEK, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, vergeben; in Österreich entspräche dies einer Entscheidung durch einen Minister). Die auf die bisherige Innehabung der Konzession ausgerichtete Argumentation der Beschwerdeführerin wird vom Bundesverwaltungsgericht nicht geteilt:
"Der Gesetzgeber hat die Konzessionen bewusst befristet ausgestaltet und keinen Anspruch auf Erneuerung der Konzession vorgesehen. Die Radio- und Fernsehlandschaft soll in angemessenen Zeiträumen überprüft werden können und eine gewisse Offenheit für neue Veranstalter aufweisen. Bei der Erteilung der Konzessionen steht nicht der Schutz von Investitionen der Anbieterinnen im Vordergrund, sondern die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages."
In den Medien jenes Verlagshauses, das wesentlich an Energy Zürich beteiligt ist, wird das Urteil nicht ganz emotionslos aufgenommen. Im Blick heißt es zB:
"'Ich bin bestürzt und wütend', sagte Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument heute an der Jahrestagung des Verbandes Schweizer Presse in Interlaken. Erstmals in der Geschichte sei durch den Staat ein Medienverbot erlassen worden.
Der Kampf geht weiter
Radio Energy Zürich kämpft nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes weiter. Auf politischem Weg soll nun eine UKW-Übergangslösung erarbeitet werden."
Wirklich überraschen kann mich das nicht - denn dunkel kann ich mich auch daran erinnern:
Das war im Jahr 2001, als ein Wiener Rundfunkveranstalter bei der Vergabe neuer Hörfunk-Konzessionen durch die KommAustria leer ausging (Bescheid der KommAustria [disclosure: von mir], Berufungsbescheid des Bundeskommunikationssenats, Erkenntnis des VfGH, Erkenntnis des VwGH). Die Berichterstattung in der Kronenzeitung war Gegenstand einer Entscheidung des Presserats (dazu hier); Stimmungsberichte aus einer dem Rundfunkveranstalter nahen Sicht hier oder hier.

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