Tuesday, May 01, 2007

Nochmals TW1: Werbung oder Programm?


Warum Werbespots schalten, wenn man auch gleich ganze Beiträge kaufen kann: der Produzent einer Magazinsendung für TW1 wirbt offen mit TKPs für Beiträge (siehe Ausschnitt oben, am 1.5.2007 gefunden unter den Mediadaten auf der Website zum Magazin "Melange"). Das in Klammern gesetzte Rufzeichen deutet immerhin an, dass die Möglichkeit zum Beitragskauf nicht selbstverständlich ist. Und damit keine Zweifel aufkommen, dass der Inhalt des Beitrags nicht vom Produzenten eigenmächtig bestimmt wird, betont dieser auf seiner Website auch, dass das Programm "gemeinsam" gestaltet wird:



Die Produzenten von "Melange" sind nicht allein mit dem Anbieten von Beiträgen auf TKP-Basis (auch wenn die Preise nicht wirklich vergleichbar scheinen): auf www.tourtv.at war heute zB Folgendes zu finden:


Einzelne Auftragsproduzenten weisen immerhin auf das ORF-G hin. Bei imageworx, Produzent von "Quer durch's Land", liest sich das so:

"Geschäftsbedingungen der Fa. Imageworx Medienproduktions GmbH für die Produktion und Ausstrahlung von redaktionellen Beiträgen in den ORF Programmen (ORF2/TW1)

Wichtig: Im Gegensatz zur klassischen Werbung, unterliegen redaktionelle Beiträge einer strengen Gesetzgebung durch das österreichische Rundfunkgesetz (http://kundendienst.orf.at/fakten/gesetze/). Der verantwortliche Redakteur entscheidet deshalb über Art und Weise der Darstellung und der Wortwahl. Er versucht dabei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen befolgend, nach Möglichkeit die Kundenwünsche zu berücksichtigen. ...

Personen (Leihendarsteller, Kunden oder Mitarbeiter), die für die Inszenierung des redaktionellen Beitrages benötigt werden, müssen vom Auftraggeber kostenlos und drehfertig (geschminkt und entspre-chend gekleidet) beigestellt werden." [Rechtschreibung wie im Original!]

Wie ich schon in meinem vorangegangenen Posting zu TW1 erwähnt habe: § 17 Abs 7 ORF-G (gilt auch für TW1) lautet: "Die Gestaltung von Sendungen oder Sendungsteilen nach thematischen Vorgaben Dritter gegen Entgelt ist unzulässig."

PS: Zur Vermeidung von Missverständnissen sei ausdrücklich betont, dass die hier wiedergegebenen Zitate von Websites von Filmproduzenten stammen, die für TW1 produzieren, nicht von TW1 selbst.

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