EGMR: ausgewählte "Communicated Cases" zu Art. 10 EMRK

Übersicht über ausgewählte anhängige "Communicated Cases" (den Konventionsstaaten mitgeteilte Fälle) zu Art. 10 EMRK

Diese Liste enthält derzeit vor dem EGMR anhängige Fälle, in denen eine Verletzung des Art. 10 EMRK geltend gemacht wurde und in denen eine veröffentlichte Mitteilung des Sachverhalts ("statement of facts"/"exposé des faits") an den betroffenen Staat ergangen ist. Die Liste ist chronologisch gereiht nach dem Datum des statement of facts.

Wichtig: die Liste ist - bei weitem - nicht vollständig; ich habe die statements of facts nicht systematisch und lückenlos geprüft und ich habe auch bewusst Fälle, die mir im Hinblick auf meine Interessen nicht wesentlich schienen, nicht aufgenommen; das betrifft insbesondere - aber nicht nur - zahlreiche Beschwerden gegen die Türkei (vor allem im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen kurdische Politiker, Aktivisten oder Medien) sowie Fälle zu Russland und Aserbaidschan, in denen häufig zwar Art. 10 angesprochen ist, aber zu erwarten ist, dass der EGMR die Angelegenheit (vorrangig) unter Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit) beurteilen wird. Bei der Liste handelt es sich um eine interne Arbeitsunterlage von mir, die ich "as is", ohne jegliche Gewähr, hier zugänglich mache.

Ich habe diese Liste zu meiner eigenen Erinnerung gemacht, und daher zu den einzelnen Fällen auch stichwortartig notiert, worum es im Wesentlichen geht (bzw. was mich an dem jeweiligen Fall interessiert) - dies ist aber nur als eine sehr grobe Orientierung zu sehen; für eine verlässliche Information ist in jedem Fall das Lesen des verlinkten statements of facts notwendig.

2023
2022
  • 09.12.2022, Maria Cristina Dias Dos Santos Ferreira Da Costa Cabral gegen Portugal (Appl. no. 25282/18); Verurteilung einer Journalistin zu 100 Tagessätzen wegen eines Artikels, in dem sie Umstände, die dem Untersuchungsgeheimnis unterlagen (Daten über die Sicherstellung von Computern zweier Verdächtigte in einem Korruptionsfall), veröffentlichte. 
  • 09.12.2022, Paula Cristina Ramos Nunes de Carvalho e Sá und João Paulo Morgado Goncalves Ribeiro gegen Portugal (Appl. no. 389/19); die Erstbeschwerdeführerin ist Richterin, der Zweitbeschwerdeführer ihr Anwalt, beide wurden vom Obersten Gerichtshof zu einer Entschädigung an einen Richter verurteilt, und zwar wegen Vorbringens in einem Schriftsatz des Zweitbeschwerdeführers in dem gegen die Erstbeschwerdeführerin geführten Disziplinarverfahrens.
  • 05.12.2022, Christine Ludes und Charles Thonon u.a. gegen Frankreich (Appl. no. 40899/22); die Beschwerdeführer:innen waren wegen Diebstahls zu geringfügigen bedingten Geldstrafen verurteilt worden, weil sie bei öffentlichen Versammlungen die Porträts des Präsidenten der Republik aus mehreren Rathäusern entfernt und nicht zurückgegeben hatten (Aktion "Decrochons Macron"); sie wollten damit als Klima-Aktivist:innen gegen die Untätigkeit der Regierung protestieren.
  • 05.12.2022, Anna Chesanovska gegen Frankreich (Appl. no. 48047/19); die Beschwerdeführerin war als Übersetzerin für einen Dokumentarfilm über die Ereignisse in der Ukraine 2013/2014 tätig gewesen und hatte später in einem Blogbeitrag behauptet, dass es im Dokumentarfilm zu bewussten Manipulationen gekommen sei und in einem weiteren Beitrag, dass es auch zu Übernahmen (Plagiaten) aus einem früheren Dokumentarfilm gekommen sei; sie wurde deshalb wegen übler Nachrede verurteilt.
  • 22.11.2022, Mladina D.D. Ljubljana gegen Slowenien (Appl. no. 43388/17); Beschwerdeführer ist die Medieninhaberin des Wochenmagazins Mladina, das wegen der Veröffentlichung eines Familienfotos des SDS-Politikers Branko Grims neben einem Familienfoto der Familie Joseph Goebbels zu einer Entschädigung verurteilt worden war (siehe dazu diesen Medienbericht).
  • 19.11.2022, Vesna Pešić gegen Serbien (Appl. no. 4545/21); ehemalige Politikerin; war wegen eines Online-Artikels, in dem sie die Untätigkeit der Polizei gegen den ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Abbruch von Wohnhäusern in Belgrad kritisiert hatte, zu einer Entschädigung verurteilt worden.
  • 07.11.2022, Maciej Ferek gegen Polen (Appl. no. 22591/22); die Beschwerde betrifft Disziplinarmaßnahmen gegen einen polnischen Richter, der nicht mit neu (vom neuen, politisch gesteuerten Justizrat) ernannten Richtern judizieren wollte.
  • 07.11.2022, Balthasar Glättli ua gegen Schweiz (Appl. no. 47351/18; legal summary); die Beschwerde betrifft die Regeln zur Vorratsspeicherung von Telekom-Daten in der Schweiz, die bis 2018 in Kraft war.
  • 24.10.2022, Saide İnaç gegen Türkei (Appl. no. 14483/21); die kurdische Sängerin (mit deutscher Staatsbürgerschaft) Saide İnaç (Künstlername Hozan Cane) wurde aufgrund eines Facebook- Postings, bei dem sie einen fremden Beitrag geteilt hatte, wegen Beleidigung des Präsidenten zu einer Haftstrafe verurteilt. 
  • 29.09.2022, Yalchin Imanov gegen (Appl. no. 62/20); Anwalt, der wegen des Verbreitens unbestätigter Informationen über eine angebliche Misshandlung eines Mandanten in der Haft aus der Anwaltschaft ausgeschlossen wurde.
  • 28.09.2022. Hildur Harðardóttir gegen Island (Appl. no. 2281/22); Aktivistin, die nach einem "Sit-In" im Justizministerium festgenommen und in der Folge zu einer auf ein Jahr bedingt ausgesetzten Strafe verurteilt wurde (siehe zum Protest hier).
  • 27.09.2022, Oleg Brega gegen Rumänien (Appl. no. 57727/21); Blogger, wurde zweimal nach dem Filmen von Polizisten mit einer geringen Geldstrafe bestraft (wegen Ordnungsstörung bzw- Beleidigung von Polizisten).
  • 27.09.2022, Oleg Brega gegen Rumänien (Appl. no. 31041/20); Blogger, der bei einer Sitzung eines Gemeinderats filmte und trotz Aufforderung, das Filmen einzustellen nicht damit aufhörte; er wurde - wegen illegalen Betretens des Versammlungsorts mit einer geringen Geldstrafe belegt.
  • 27.09.2022, O.P. gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 23570/22); der Beschwerdeführer war Abgeordneter und wurde vom Parliamentary Commissioner for Standards ("PCS") wegen einer Verletzung parlamentarischer Standards untersucht; das House of Commons stimmte dem Bericht des PCS zu und verhängte einen dreißigtägigen Ausschluss; der Beschwerdeführer macht geltend, dass er dadurch in seinem Recht nach Art. 8 EMRK verletz worden sei.
  • 22.09.2022, Isabel José Dos Santos gegen Portugal (Appl. no. 43765/20); die Beschwerdeführerin ist "Unternehmerin" und Tochter des früheren Präsidenten von Angola; im Zuge gerichtlicher Erhebungen wegen diverser Delikte wie Unterschlagung und Geldwäsche ordnete der Untersuchungsrichter die Sicherstellung von Bankguthaben in der Höhe von mehr als 1 Mrd. €an; die Beschwerde richtet sich einerseits gegen dieses Einfrieren von Geldern, macht aber andererseits auch - gestützt auf Art. 8 EMRK - geltend, dass durch Leaks aus dem Ermittlungsverfahren ihr Ruf geschädigt worden sei.
  • 19.09.2022, François Colcombet und Patrice Le Gall du Tertre gegen Frankreich (Appl. no. 59984/21); die Beschwerdeführer sind ein ehemaliger Richter und Abgeordneter und ein pensionierter TV-Produzent; in einem vom Zweitbeschwerdeführer produzierten Dokumentarfilm über die Ermordung des Richters François Renaud ("le juge Renaud, un homme à abattre") hatte der Erstbeschwerdeführer dem nach der Ermordung ermittelnden Richter Untätigkeit vorgeworfen; sie wurden dafür zu einer Entschädigung verurteilt. 
  • 14.09.2022, Michal Szczerba (Appl. no. 15626/17); Parlamentsabgeordneter einer Oppositionspartei, wurde wegen eines Protests gegen eine Neuregelung der Medienberichterstattung aus dem Parlament (Hochhalten eines "Taferls") und der darauffolgenden Unruhe im Parlament wegen Behinderung der Verhandlung von der weiteren Sitzungsteilnahme ausgeschlossen. 
  • 31.08.2022, Independent Print Limited und Evening Standard Limited gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 2511/22); der Fall betrifft - wie das Urteil MGN - die Ersatzfähigkeit von  Erfolgshonoraren im Rahmen von conditional fee arrangements ("CFA").
  • 26.08.2022, Mihaela Nikolaeva Petrova gegen Bulgarien (Appl. no. 938/21); die Beschwerdeführerin kündigte einen Protest gegen COVID-19-Maßnahmen an und wurde zuvor von Polizisten aufgesucht und ermahnt, keine Übertretungen zu begehen; außerdem wurde sie genau für den Termin des von ohr angekündigten Protests zu einer Vernehmung bei der Polizei geladen; sie sieht dadurch ihr Recht nach Art. 10 EMRK verletzt. 
  • 25.08.2ß22, Delga gegen Frankreich (Appl. no. 38998/20); Verurteilung der Präsidentin des Regionalrates von Okzitanien wegen Diskriminierung einer juristischen Person; die Beschwerdeführerin hatte sich als Präsidentin der Region geweigert, einen Vertrag mit einer Stadt (eine Art raumplanerisches Instrument) zu unterzeichnen; das Gericht kam zum Ergebnis, dass es für die Weigerung keine gerechtfertigten Gründe gab (mit allen anderen Gemeinden der Region war der Vertrag unterzeichnet worden, der einzige Unterschied war, dass die Gemeinde, mit der der Vertrag nicht geschlossen wurde, einen rechtsextremen Bürgermeister hatte und die Präsidentin  sich auch im Regionalrat deutlich ablehnend gegen Rechtsextreme geäußert hatte); 
  • 25.08.2022, Myriam Eckert gegen Frankreich (Appl. no. 56270/21); die Beschwerdeführerin wurde wegen Teilnahme an einer - trotz Verbots abgehaltenen - Versammlung der "Gelbwesten" zu einer Geldstrafe von 150 € verurteilt.
  • 18.07.2022, Asparez Journalists' Club gegen Armenien (Appl. no. 72917/17); Ausschluss eines Medienunternehmens von der Akkreditierung für Berichte von einer Parlamentswahl.
  • 06.07.2022, NSZZ Solidarność Region Gdański und Roman Kuzimski gegen Polen (Appl. no. 54192/15); Äußerungen eines Gewerkschaftsfunktionärs gegenüber einem Arbeitgeber
  • 04.07.2022, Beata Morawiec gegen Polen (Appl. no. 46238/20; siehe dazu auch diese Pressemitteilung); Richterin (frühere Präsidentin des Regionalgerichts Krakau und Vorsitzende der Richter:innenorganisation "Themis"); sie wurde vom Justizminister ihres Amtes als Gerichtspräsidentin enthoben unter Hinweis auf angebliche Versäumnisse bei der Überwachung der Justizverwaltung; außerdem blieb sie 235 Tage lang suspendiert.
  • 29.06.2022, Gregorian Bivolaru gegen Rumänien (Appl. no. 21574/20); der Beschwerdeführer - Gründer der ersten Yogaschule nach dem Fall des kommunistischen Regimes, hatte einen TV-Sender und dessen Moderator erfolglos verklagt, weil in einem Bericht über eine mutmaßlich entführte und vergewaltigte Frau der Tatverdächtige als seine "rechte Hand" bezeichnet worden war.
  • 20.06.2022, Regards Citoyens gegen Frankreich (Appl. no. 1511/20); Informationszugang; Verweigerung des Zugangs zu Informationen über Aufwandspauschalen von Abgeordneten.
  • 20.06.2022, Isidoros Dogiakos gegen Groechenland (Appl. no. 10294/17); Staatsanwalt und Leiter der Staatsanwaltschaft beim Berufungsgericht in Athen; er hatte ein Vollversammlung der Staatsanwaltschaft einberufen, um darin über die Einmischung der Präsidentin des Kassationsgerichtshofes in die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu diskutieren (jene hatte einen Brief an den Justizminister gerichtet, in dem sie die Auffassung vertrat, dass die Bestellung des Beschwerdeführers zum Leiter der Staatsanwaltschaft gesetzwidrig gewesen sei; eine Untersuchung ergab allerdings keine Gesetzwidrigkeit); der Beschwerdeführer wurde in einem Disziplinarverfahren wegen unangemessenem Verhalten zu einer Geldstrafe verurteilt udn seines Amtes als Leiter der Staatsanwaltschaft enthoben.
  • 14.06.2022, Mihai-Marian Pavelescu gegen Rumänien (Appl. no. 38962/19); Informationszugang; Weigerung der Behörden, dem beschwerdeführenden Journalisten Auskunft über unbezahlte Bußgelder von TV-Unternehmen zu geben.
  • 14.06.2022, Centre d’investigations journalistiques gegen Republik Moldau (Appl. no. 1467/17); Informationszugang; Verweigerung des Zugangs zu Bescheiden über die Ablehnung der Ernennung oder Beförderung von Richtern und zu Informationen über Personen, die verschiedene Auszeichnungen erhalten hatten.
  • 10.06.2022, Piotr Gąciarek gegen Polen (Appl. no. 27444/22); Disziplinarverfahren und Suspendierung eines kritischen Richters in Polen.
  • 07.06.2022, Antoine Dusseaux gegen Frankreich (Appl. no. 55390/21); Betreiber der Website doctrine.fr (juristische Datenbank), bekämpft die Weigerung eines Gerichtes, ihm Zugang zu den Akten in Zivilverfahren und zu den Archiven des TGI Paris zu gewähren.
  • 03.06.2022, Prokopiev ua gegen Bulgarien (Appl. no. 24585/18) und Landmark Bulgaria Tzar EOOD gegen Bulgarien (Appl. no. 47159/20); Einfrieren von Vermögenswerten eines Geldwäsche- und Korruptionsverdächtigen, seiner Frau und einer von ihnen kontrollierten Gesellschaft; es geht um Art. 1 1. Zusatzprotokoll zur EMRK, aber auch um Aussagen von Amtsorganen, die den Erstbeschwerdeführer als schuldig erscheinen hätten lassen.
  • 24.05.2022, Amvrosios-Athanasios Lenis gegen Griechenland (Appl. no. 47833/20); der Beschwerdeführer, Metropolit der griechisch-orthodoxen Kirche, wurde aufgrund eines Artikels auf seinem Blog wegen öffentlicher Aufstachelung zu Gewalt zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt; er hatte in seinem Beitrag Homosexuelle als Abschaum bezeichnet und dazu aufgefordert, auf sie zu spucken (siehe einen Bericht dazu zB hier).
  • 28.04.2022, Associated Newspapers Limited gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 37398/21); auch in diesem Fall geht es um CFA und ATE.
  • 27.04.2022, Société Suisse de Radiodiffusion et Télévision (SSR) u.a. gegen Schweiz (Appl. no. 43335/18); Objektivitätsverletzung der SRG, siehe Urteil des Schweizer Bundesgerichts vom 15.02.2018, 2C_125/2017
  • 21.04.2022, Grzegorz Zenon Malkiewicz gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 39449/21); Klage in London gegen Eigentümerin und RedakteurInnen eines dort erscheinenden polnischsprachigen Magazins; die Klage wurde verglichen, die Beschwerde richtet sich gegen die Kostenersatzpflicht auf der Basis eines Erfolgshonorars ("conditional fee arrangement" - CFA).
  • 06.04.2022, Šarūnas Narbutas gegen Litauen (Appl. no. 14139/21); Berater des Ex-Präsidenten, der unter Verdacht steht, als Vermittler bei der Beschaffung von COVID-19-Testkits seinen Einfluss "verkauft" zu haben; er wurde festgenommen, dann unter Hausarrest gestellt, und es wurden Vermögenswerte sichergestellt; über den Fall wurde in den Medien prominent und unter Namensnennung (auch mit Fotos, die den Beschwerdeführer in Handschellen zeigen) berichtet; die Beschwerde rügt verschiedene Verletzungen in durch die EMRK garantierten Rechten, im Hinblick auf Art. 10 EMRK stellt sich die interessante Frage, ob bzw. wie weit es zulässig ist, dass dem Beschwerdeführer - trotz der laufenden medialen Diskussion - untersagt ist, zum Verfahren gegen ihn in den Medien Stellung zu nehmen und dabei die Akten des Ermittlungsverfahrens zu verwerten bzw. zu zitieren.
  • 04.04.2033, Franz-Olivier Giesbert ua gegen Frankreich (Appl. no. 835/20); Verurteilung des Herausgebers des Wochenmagazins Le Point wegen einer Titelgeschichte über "L’affaire Copé".  
  • 29.03.2022, Union des Juges de Bulgarie gegen Bulgarien (Appl. no. 6522/18); Berufsverband bulgarischer Richter*innen, beschwert sich wegen einer "Schmutzkampagne" von Politikern und Presse sowie diskriminierende Behandlung durch den Obersten Jusizirat sowie gesetzgeberische Maßnahmen wie zB die verpflichtende Offenlegung der Mitgliedschaft in Berufsverbänden. 
  • 22.02.2022, Ivana Raspović gegen Kroatien (Appl. no. 51775/21); zwei Ordnungsstrafen gegen eine Anwältin, die in einer Berufung schrieb, dass dir Richterin offensichtlich ihren Job nicht machen wollte; in der Berufung gegen die erste Strafe wiederholte sie, dass die Richterin ihren Job nicht mache und ihre Macht missbrauche, was zur zweiten Ordnungsstrafe führte.
  • 21.02.2022, Jean-Paul Lefebvre gegen Frankreich (Appl. no. 12767/21); oppositioneller Stadtrat, hatte im Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Unterschlagungen in einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen auf seiner Seite auf Facebook gepostet, er hoffe, dass in den Ermittlungen alle Umstände aufgeklärt würden, in den "mafiösen Exzessen", die in der Stadt seit fünfeinhalb Jahren herrschten; er wurde daraufhin zivilrechtlich zu einer symbolischen Entschädigung an das Unternehmen von 1 € und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
  • 21.02.2022, Victor Manuel Veiga Cardoso gegen Portugal (Appl. no. 48979/19); Verurteilung wegen schwerer Verleumdung nach Kritik an einem Staatsanwalt, der für die Anklage der Tochter des Beschwerdeführers verantwortlich war.
  • 18.02.2022, Société d’exploitation d’un service d’information CNEWS gegen Frankreich (Appl. no. 60131/21); die Beschwerde betrifft eine Entscheidung des  französischen Conseil supérieur de l’audiovisuel, dass in einer Sendung ("face à face"), in der  sich Éric Zemmour über den Islam geäußert hat und zu "radikalen Maßnahmen" aufrief, ohne das die Diskussionsleitung eingegriffen hatte, ein Aufruf zu Hass aus religiösen Grünen stattgefunden habe (Entscheidung des CSA, Entscheidung des Conseil d'État).
  • 01.02.2022, Paweł Lisicki gegen Polen (Appl. no. 57115/18); Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Entschuldigung nach Bezeichnung einer Journalistin als "geheime Kollaborateurin" des kommunistischen Geheimdienstes (aufgrund eines nicht rechtskräftigen, später abgeänderten Urteils). 
  • 28.01.2022, Galatasaray Sportif Sınai ve Ticari Yatırımlar A.Ş. gegen Türkei (Appl. no.52186/21), Disziplinarstrafe gegen Fußballklub wegen kritischer Äu0erungen über einen Schiedsrichter.
  • 25.01.2022, Consiliul Național al Tineretului din Moldova (CNTM) gegen Moldau (Appl. no. 15379/13); Weigerung einer Gemeindeverwaltung, Plakate der beschwerdeführenden Vereinigung (Jugendrat) gegen Diskriminierung aufzuhängen, weil darin bestimmte soziale Gruppen in erniedrigender Weise dargestellt würden. 
  • 17.01.2022, Jeremejevs gegen Lettland (Appl. no. 44644/21); Aktivist, der aufgrund von Facebook-Videos, in denen er Mitarbeiter*innen im Gesundheitsbereich zur COVID-19-Situation und zu den diesbezüglichen Regierungsmaßnahmen interviewt hatte, festgenommen wurde.
  • 17.01.20222, Piotr Ikonowicz gegen Polen (Appl. no. 39274/17); Journalist und Politiker, hatte einen Gynäkologen, der sich als Abtreibungsgegner geweigert hatte, eine Abtreibung bei einem fehlgebildeten Fötus vorzunehmen, was zur Folge hatte, dass das Kind ausgetragen werden musste, aber vier Tage nach der Geburt starb, als "Mann ohne Gewissen", "degeneriert", "verrückt" und "Verkörperung des Teufels" bezeichnet und wurde dafür wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • 14.01.2022, Šaripovs und Gončarovs gegen Lettland (Appl. nos.14589/18 und 22381/18); die Beschwerdeführer hatten gegen eine Prozession zum Andenken an lettische Angehörige der Waffen-SS protestiert und wurden festgenommen, weil ihr Transparent, das die Erschießung von Kriegsgefangenen durch die SS zeigte, als Gewaltaufruf verstanden wurde; sie erhielten eine Verwarnung (was u.a. zur Folge hatte, dass sie für ein Jahr lang keine Demonstrationen anmelden durften).
  • 12.01.2022, Aliona Rosca gegen Moldau (Appl. no. 60943/15); Richterin, macht gestützt auf art. 8 EMRK geltend, dass der Staat seine Pflicht zum Schutz ihres guten Rufs verletzt habe, weil sie unbestätigten Anschuldigungen über berufliches Fehlverhalten ausgesetzt war, die der Präsident des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit gemacht hatte und die in den Medien weit verbreitet wurden. 
2021
2020
  • 15.12.2020, Torbich gegen Ukraine (Appl. no. 14957/13); Zugang zu Informationen; Verweigerung der Auskunft über die Bezüge von Beamten und Nebenbezüge von Parlamentariern.
  • 14.12.2020, Mikyas ua gegen Belgien (Appl. no. 50681/20); Verbot religiöser Symbole (Kopftuchverbot) in Schulen der flämischen Gemeinschaft.
  • 09.12.2020, Reporters wihtout Borders, German Section und Niko Härting gegen Deutschland (Appl. nos. 81993/17 und 81996/17); Beschwerden betreffend § 5 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (strategische Überwachung internationaler Telekommunikation).
  • 28.11.2020, Helin Doğan gegen Türkei (Appl. no. 17461/20); Kindergartenpädagogin, wurde wegen Social Media-Postings für drei Jahre von Vorrückungen ausgeschlossen.
  • 12.11.2020, Siedlecka geegn Poeln (Appl. no. 13375/18); Journalistin, nahm an einer Versammlung gegen das neue Versammlungsgesetz teil, wurde dort von der Polizei festgehalten und später mit einer Verwaltungsstrafe wegen Störung einer Versammlung belegt.
  • 09.11.2020, Avramchuk gegen Ukraine (Appl. no. 65906/13); Zugang zu Informationen; Journalistin begehrte Informationen über Wohnungen, die Abgeordneten vom Parlament zur Verfügung gestellt wurden; sie erhielt nur allgemeine Informationen zu den Gesamtkosten, aber nicht die Namen der betroffenen Abgeordneten.
  • 09.11.2020, Romanenko gegen Ukraine (Appl. no. 51010/13); Zugang zu Informationen; Journalist wollte Zugang zu den Einkommenserklärungen eines Bürgermeisters und seiner Familie.
  • 09.11.2020. Romaneko gegen Ukraine (Appl. no. 2843/16); Zugang zu Informationen; Journalist wollte Zugang zu den Einkommenserklärungen eines Bürgermeisters und mehrerer öffentlicher Funktionäre.
  • 09.11.2020, Ecological and Humanitarian Association "Zelenyy Svit" gegen Ukraine (Appl. no. 37316/16); Zugang zu Informationen; NGO wollte Zugang zu einem Bericht der staatlichen Finanzinspektion über die Gebarung eines Nationalparks.
  • 04.11.2020, Mariya Anatolyevna Avagyan gegen Russland (Appl. no. 36911/20); die Beschwerdeführerin hatte als Kommentar zu einem Instagram-Post angemerkt, dass es keine einzige Corona-Infektion in der Region Krasnodar gegeben habe; sie wurde wegen absichtlicher Verbreitung unrichtiger Information zu einer Verwaltungsstrafe von umgerechnet rund 390 € verurteilt.
  • 02.11.2020, Mümtazer Türköne gegen Türkei (Appl. no. 70430/17); Journalist und Professor, Kolumnist der Zeitung Zaman, wurde nach dem Putschversuch 2016 festgenommen und zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt; die Beschwerde betrifft die Festnahme und U-Haft während des (noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen) Strafverfahrens.
  • 29.10.2020, Telegram Messenger LLP und Telegram Messenger Inc. geegn Russland (Appl. no. 13232/18; legal summary); Strafe wegen Nichtherausgabe technischer Details zur Entschlüsselung und darauffolgend Sperre.
  • 20.10.2020, Yuriy Dmitriyevich Kartyzhev u.a. gegen Russland (Appl. no. 40763/19 u.a.); 17 - voneinander unabhängige - Beschwerden wegen Strafen, die aufgrund einer am 18.03.2019 in Kraft getretenen Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes (wonach "showing flagrant disrespect for society, government bodies or State symbols by using profane language against them on the Internet" strafbar ist) wegen diverser Social Media-Posts bestraft wurden.
  • 20.10.2020, Merab Tsaava und Beslan Kmuzov gegen Georgien (Appl. no. 13186/20); zwei Journalisten, die bei einer Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und Polizei durch Gummigeschoße verletzt wurden; nach ihrer Auffassung wurden sie gezielt als Journalisten angegriffen.
  • 16.10.2020, Şamil Sevinç und 252 andere gegen Türkei (Appl. no. 63634/16 ua); RichterInnen, die nach dem Putschversuch als mutmaßliche Mitglieder der FETÖ/PDY entlassen und in der Folge festgenommen wurden.
  • 12.10.2020, Petr Yuryevich Verzilov u.a. gegen Russland (Appl. no. 25276/15); Mitglieder der Punk Band "Pussy Riot"; wurden während der Olympischen Spiele in Sotchi, wo sie einen Film ("Putin Will Teach You to Love the Motherland") drehen wollten, von Kosaken, die von der lokalen Behörde zur Aufrechterhaltung der Sicherheit engagiert worden waren, unterbrochen und mit Peitschen traktiert.
  • 06.10.2020, Ayşe Sarısu Pehlivan gegen Türkei (Appl. no. 63029/19); Richterin und Generalsekretärin der Richtervereinigung; erhielt eine Disziplinarstrafe (Einbehaltung ihres Gehalts für zwei Tage) nach einem Interview mit einer Zeitung über Änderungen der Verfassung.
  • 05.10.2020, Wais gegen Polen (Appl. no. 27806/17); Rechtsberaterin und Aktivistin; vertrat Angestellte eines Kindergartens und veröffentlichte danach einen Artikel auf der Website ihrer Organisation, in dem sie die Kindergartenleitung kritisierte; sie wurde daraufhin vom Disziplinargericht der Rechtsberater mit einem Verweis belegt, weil sie Informationen aus einem Gerichtsverfahren offengelegt habe.
  • 05.10.2020, Vitaliy Oleksandrovych Lazebnyk gegen Ukraine (Appl. no. 63882/14); Journalist, der für eine Website arbeitete und bei Ausübung seines Berufs mit einer Eisenstange niedergeschlagen wurde; es wurde kein gerichtliches Ermittlungsverfahren wegen Behinderung der beruflichen Tätigkeit eines Journalisten (eigener Straftatbestand im ukrainischen Recht) eingeleitet, weil der Beschwerdeführer nicht die formalen Kriterien erfüllte, die im Ukrainischen Recht für die Anerkennung als Journalist vorgesehen sind; ein Verfahren wegen Hooliganismus wurde eingestellt.
  • 01.09.2020, Igor Tuleya gegen Polen (Appl. no. 21181/19; Pressemitteilung); der Beschwerdeführer ist Richter an einem Gericht in Warschau, gegen den nach Inkrafttreten des neuen Disziplinarrechts sieben Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, unter anderem nachdem (und weil) er ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet hatte; außerdem gibt es eine breite Medienkampagne gegen ihn; die Beschwerde stützt sich auf die Art. 8, 13 und 10 EMRK.
  • 01.09.2020, Private Networks LP gegen Russland (Appl. no. 4945/20); Betreiberin eines VPN, die über eine Website TgVPN Zugang zu einem VPN ermöglicht und für die Einrichtung einen Telegram-bot benutzt; nach dem Vorgehen der russischen Behörden gegen Telegram wurde auch der Zugang zur Website der Beschwerdeführerin gesperrt.
  • 27.08.2020, Centre for the Social and Political Technologies ‘Public Relations’, TOV gegen Ukraine (Appl. no. 59690/15); Zugang zu Informationen; Anfrage einer Zeitschrift an den Landwirtschaftsminister, ob bzw. wie lange und wo er im Ausland gelebt und gearbeitet hat; die Anfrage wurde nicht beantwortet, weil sie das Privatleben des Ministers betreffe.
  • 26.08.2020, Yaman Akdeniz und Kerem Altıparmak gegen Türkei (Appl. no. 5568/20); Beschwerde von Wissenschaftern gegen die Sperre von 600 Websites, hauptsächlich mit Informationen zum Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen die PKK und den "Islamischen Staat".
  • 23.07.2020, AMIS Telekom DOO gegen Serbien (Appl. no. 40234/16); Rundfunkunternehmen, hatte 2005 um eine Lizenz angesucht und noch immer keine inhaltliche Entscheidung dazu bekommen.
  • 06.07.2020, Ali Ergin Demirhan gegen Türkei (Appl. no. 10509/20); Journalist und Betreiber einer Website (sendika.org), zu der der Zugang auf Anordnung der Telekom-Behörde gesperrt wurde.
  • 30.06.2020, Drozd gegen Polen (Appl. no. 15158/19); die Beschwerdeführer sind Mitglieder einer informellen Bürgerrechtsbewegung; sie hatten mit einzelnen Zutrittskarten Zugang zum Sejm (polnisches Parlament) bekommen und dort ein Transparent "Verteidigt die unabhängigen Gerichte!" entrollt; dafür wurden sie aus dem Sejm verwiesen und es wurde ein befristetes Hausverbot ausgesprochen; die nationalen Rechtsmittel blieben erfolglos, weil nach Ansicht der nationalen Gerichte die Entscheidung des Leiters des Parlamentssicherheitsdienstes keine anfechtbare Entscheidung darstellt.
  • 25.06.2020, Ercan gegen Türkei (Appl. no. 44493/19); strafrechtliche Verurteilung wegen Fotos und Videos, die der Beschwerdeführer auf seiner Facebook-Seite gepostet hatte und die als Propaganda für eine verbotene Organisation beurteilt wurden.
  • 22.06.2020, Yorulmaz gegen Türkei (Appl. no. 41400/19); strafrechtliche Verurteilung wegen eines Facebook-Postings, die als Herabwürdigung des Präsidenten der Republik beurteilt wurden.
  • 19.06.2020, Manole gegen Republik Moldau (Appl. no. 26360/19); Absetzung einer Richterin, weil sie einem Journalisten die Gründe für ihre dissenting opinion in einem Fall mitteilte, in dem der Sender, für den der Journalist arbeitete, Partei war.
  • 15.06.2020, OOO Zhivaya Fotografiya gegen Russland (Appl. no. 48932/19); Unternehmen, das online ein Poster-Druckservice anbot; IP-Adresse wurde im Zuge des Vorgehens gegen Telegram und Hoster, die zur Umgehung der Telegram-Sperre genutzt wurden, gesperrt (ohne Verständigung).
  • 11.06.2020, Gergely Boronyák geegn Ungarn (Appl. no. 4110/20); Verurteilung eines Schauspielers zu einer vertraglich vereinbarten Pönalezahlung, weil er einem Investigativreporter und später als Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren die Höhe seines (vertraglich vertraulich zu haltenden) Gehalts bei einer TV-Produktionsfirma verraten hat; der EGMR fragt unter anderem, ob in diesem Fall Art. 10 EMRK überhaupt anwendbar ist.
  • 05.06.2020, Inge Fernanda Jozef Van Ballaer gegen Belgien (Appl. no. 16535/18); Verurteilung wegen Belästigung eines Richters durch an das Jugendgericht übersandte bzw. dort affichierte Broschüren/Flugblätter.
  • 04.06.2020, OOO Sirius gegen Russland (Appl. no. 59772/18); Sperre der (gesamten) Website eines Onlinemagazins durch die Telekom-Regulierungsbehörde nach Entscheidung eines Gerichts, dass Kommentare zu zwei Beiträgen als antisemitische bzw. Anti-Roma Hate Speech zu beurteilen waren (trotz Löschung der Kommentare nach Aufforderung).
  • 11.05.2020, Naif Şaşma gegen Türkei (Appl. no. 39685/19); Sperre einer sogenannten "gripe site", konkret einer Website mit dem Domainnamen www.yurticikargomagdurlari.com ("Opfer von Yurtiçi Kargo", einer Lieferfirma), die der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt eingerichtet hatte, um Beschwerden seiner Mandanten über dieses Unternehmen zu veröffentlichen.
  • 28.01.2020, OOO Redaktsiya Sem Na Sem und Sofya Dmitriyevna Yezhova ua gegen Russland (Appl nos. 9578/19 ua); Verantwortlichkeit der Medieninhaberin und der Chefredakteurin eines Online-Magazins für von Dritten hochgeladene Inhalte und Hyperlinks.
  • 16.01.2020, Ruslan Gennadyevich Sokolovskiy gegen Russland (Appl. no. 618/18); Verurteilung zu drei Monaten Haft auf Bewährung wegen Anstiftung zu Hass und Herabwürdigung religiöser Lehren durch eine Serie von YouTube-Videos, in denen u.a. Jesus mit einem Pokémon verglichen oder Muslimen die Befolgung altertümlicher, heute negativ zu beurteilender Gebräuche vorgeworfen wurde; das Statement of Facts enthält auch Links zu den Videos.
  • 16.01.2020, Grégory Engels gegen Russland (Appl. no. 35550/18); temporäre Sperre der Website RosKomSvoboda in staatlichen Schulen Moskaus.
  • 16.01.2020, Miguel Ayuso Torres gegen Spanien (Appl. no. 74729/17); Offizier (ein konservativer katholischer Militärjurist, ehemaliger Obmann der Internationalen Vereinigung katholischer Juristen), hatte in einer Fernsehsendung die spanische Verfassung als "Pseudoverfassung ohne Prinzipien" bezeichnet; gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet aber schließlich eingestellt; dennoch erhob er eine auf Art. 10 EMRK gestützte Beschwerde.
  • 13.01.2020, index.hu zrt gegen Ungarn (Appl. no. 77940/17); Verurteilung des ungarischen Nachrichtenportals wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Staatspräsidenten nach einem Bericht, in dem ein bekannte Publizist zitiert wurde, nach dessen Erinnerung der Staatspräsident mit ihm gemeinsam während der Militärzeit im Militärgefängnis angehalten worden sei, weil er betrunken geschossen habe.
  • 13.01.2020, Mária Somogyi gegen Ungarn (Appl. no. 15076/17); Verurteilung wegen eines auf Facebook geteilten Posts mit Kritik an einem Bürgermeister.
2019
  • 10.12.2019, Jehovan Todistajat gegen Finnland (Appl. no. 31172/19); der Fall betrifft das Aufzeichnen nach dem Urteil des EuGH vom 10.7.2018, C-25/17, bestätigte der finnische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung der Datenschutzbehörde, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas persönliche Aufzeichnungen über ihre Tür-zu-Tür Missionierungsarbeit zu führen; die Religionsgemeinschaft wendet sich nun mit ihrer auf Art. 9 und 10 EMRK gestützten Beschwerde an den EMRK mit dem Argument, dass für journalistische oder literarische Tätigkeit und für die beiden staatlichen Religionsgemeinschaften kein vergleichbares Verbot gelte.
  • 25.11.2019, Anastasiya Mikhaylovna Sheveleva ua gegen Russland (Appl. no. 13140/16); Amateurfilmer, hatten isch in einer verlassenen Ecke eines öffentlichen Parks eingefunden, um "in Form eines satirischen Flashmobs" einen Film zu drehen; dabei war ein Schauspieler als Präsident Putin verkleidet; Bestrafung wegen Teilnahme an einer (nicht bewilligten) öffentlichen Veranstaltung.
  • 08.11.2019, Zöldi gegen Ungarn (Appl. no. 49049/18); Zugang zu Informationen; Journalistin erhielt keine Informationen über zwei von der Nationalbank gegründete Stiftungen.
  • 22.10.2019, Aleksandrs Gapoņenko gegen Lettland (Appl. no. 30237/18); Aktivist für die Rechte der russisch-sprachigen Minderheit, wurde wegen Aufruf zu Hass aus nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gründen und wegen Handlungen gegen die nationale Unabhängigkeit und territoriale Integrität festgenommen (Beschwerde ist auf Art. 5, 6, 9, 10 und 11 EMRK gestützt).
  • 11.10.2019, Duff und BBC Scotland gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 8562/19); Journalist der BBC; beschwert sich gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Gerichtsverfahren über den Entzug der Zulassung für ein Pflegeheim.
  • 10.10.2019, Sàrl Gator gegen Monaco (Appl. no. 18287/18); die beschwerdeführende Gesellschaft hatte in einem Schriftsatz in einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer Unternehmenspacht ausgeführt, die gegnerische Gesellschaft sei ein "Traum-Instrument" für näher bezeichnete "betrügerische" Aktivitäten; das Gericht ordnete die Streichung dieser Ausführungen (vier Zeilen im Schriftsatz) an; die beschwerdeführende Gesellschaft sieht sich dadurch in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.
  • 09.10.2019, Csikós gegen Ungarn (Appl. no. 31091/16); Journalistin, wurde von einem Polizisten telefonisch über Entwicklungen in einem Mordfall informiert; der Polizist wurde versetzt und dann wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt; dabei wurden Aufzeichnungen der Telefonate verwendet, sodass die Journalistin davon erfuhr, dass Gespräche mit ihr abgehört wurden.
  • 02.10.2019, Ikotity u.a. gegen Ungarn (Appl. no. 20012/17 u.a.); Bezugskürzungen gegen Oppositionsangehörige wegen des Zeigens von Plakaten in Parlamentssitzungen.
  • 20.09.2019, azadlig.info u.a. gegen Aserbaidschan (Appl. no. 36589/17); Blockieren von Websites und Aufnahme in eine Liste von Ressourcen mit verbotenen Informationen.
  • 17.09.2019, Pisanski gegen Kroatien (Appl. no. 28794/18); Strafe für Rechtsanwalt wegen Missachtung des Gerichts.
  • 12.09.2019, Vinokur gegen Russland (Appl. no. 31261/19); der Beschwerdeführer hatte mit 13 Jahren ein dreiminütiges Rock-Video in seinem Feed auf einer Social-Media-Plattform gepostet; mehrere Jahre später wurde der Song als extremistisches Material beurteilt und der Beschwerdeführer wegen Verbreitung extremistischen Materials verurteilt.
  • 10.09.2019, Stołowski gegen Polen (Appl. no. 46296/17); Verurteilung eines Journalisten wegen eines Artikels über eine zweifelhafte Geschäftsbeziehung eines Bürgermeisters mit einer Fensterfirma, die seien Wahlkampf finanziert habe.
  • 06.09.2019, Vladimir Šplajt gegen Kroatien (Appl. no. 963/18); Entlassung eines Unternehmensjuristen, der für die Behandlung von Arbeitnehmerbeschwerden zuständig war, wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen über die schlechte Behandlung von Arbeitnehmern in diesem Unternehmen.
  • 11.07.2019, Sterian Pricope gegen Rumänien (Appl. no. 60183/17); der Beschwerdeführer hatte eine Reihe von Beiträgen für Lokalzeitungen verfasst, für die er wegen übler Nachrede zum Nachteil eines Unternehmers zu einer Entschädigung verurteilt wurde; die nationalen Gerichte hatten dabei ausgeführt, dass dem Beschwerdeführer der Schutz des Art. 10 EMRK nicht zukomme, da er kein professioneller Journalist sei.
  • 02.07.2019, Wikimedia Foundation gegen Türkei (Appl. no. 25479/19); die Beschwerde betrifft die von der türkischen Telekom-Regulierungsbehörde verhängte volltsändige Sperrung des Zugangs zu Wikipedia.
  • 05.06.2019, Zayidov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 5386/10); der Opposition nahestehender Journalist schrieb während eines Haftaufenthalts ein Buch u.a. mit Kritik an verschiedenen Politikern; das Manuskript wurde wegen Verstoß gegen die Regeln der Haftanstalt konfisziert und zerstört.
  • 29.05.2019, Sellami gegen Frankreich (Appl. no. 61470/15); Journalist einer Tageszeitung schrieb Artikel über eine Serie von Vergewaltigungen und veröffentlichte dazu das von der Polizei erstellte, aber nicht zur Publikation bestimmte Phantombild des vermuteten Täters; die Polizei ging dagegen vor, weil das Phantombild nur auf den Angaben einer Zeugin beruhte und die Veröffentlichung wegen einer Vielzahl von irrelevanten Hinweisen aus der Öffentlichkeit die Ermittlungen erschwerte; schließlich wurde der Journalist, der zur Quelle des Bildes keine Angaben machte, verurteilt, wegen "Hehlerei" (frz: recel) zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er das aus einer Verletzung des Amtsgeheimnisses stammende Bild nicht herausgab.
  • 28.05.2019, Kochkin gegen Russland (Appl. no. 2171/18); der Beschwerdeführer wurde gerichtlich zu einer Geldstrafe wegen Zurschaustellung extremistischer Symbole verurteilt, weil er auf seiner VKontakte-Seite die russische Fassung eines satirischen Videos der "Daily Show" hochgeladen hatte, in der im Hintergrund Menschen mit Waffen und schwarzen Fahnen mit arabischen Schriftzeichen gezeigt wurden.
  • 24.05.2019, Aleksey Vladimirovich Glukhov gegen Russland (Appl. no. 42633/18); Rechtsanwalt und Verteidiger von Dmitriy Semenov, der wegen der Veröffentlichung des Satzes "Orthodoxie oder Tod" verurteilt wurde (s. dazu den anhängigen Fall Appl. no. 478710/17); er hatte auf seiner Facebook-Seite Informationen zu diesem Fall veröffentlicht und wurde wegen eines Kommentars, den ein anonymer Leser dort hinterlassen hatte, zu einer Geldstrafe wegen Veröffentlichung extremistischen Materials verurteilt.
  • 23.05.2019, Association Gong gegen Kroatien (Appl. no. 27790/18); Zugang zu Informationen; NGO wollte eine Kopie des Vertrags zwischen der kroatischen Regierung und einer Anwaltskanzlei zur Vertretung kroatischer Generäle vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das vormalige Jugoslawien (ICTY); wurde von der Regierung verweigert und im Rechtszug vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
  • 13.05.2019, Łukasz Kasprowicz gegen Polen (Appl. no. 58400/14); Blogger, wurde von der Bürgermeisterin seiner Gemeinde wegen übler Nachrede - in den Kommentaren auf seinem Blog - geklagt und verurteilt.
  • 03.05.2019, Ishkhan Aghajanyan gegen Armenien (Appl. no. 41675/12); Chemiker in einem zu 10% staatlich kontrollierten Unternehmen wies in einem Interview in einer Zeitung auf mögliche Gefahren aufgrund unsachgemäßer Lagerung von Chemikalien in der Fabrik hin (nachdem er zuvor das Management zweimal darauf aufmerksam gemacht hatte); er wurde daraufhin gekündigt, weil er im Interview - entgegen einer vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung - auch Angaben über die Höhe der Gehälter in der Fabrik gemacht hatte.
  • 05.04.2019, Haschke gegen Deutschland (Appl. no. 58853/18); Aktivist, der bei einer von einem privaten Unternehmen organisierten, aber unter öffentlichem Ehrenschutz stehenden Karrieremesse ("Nacht der Unternehmen") in einem in öffentlichem Eigentum stehenden Konferenzzentrum (Liederhalle Stuttgart) gegen den dortigen Rekrutierungsstand der Bundeswehr protestiert hatte und von der Veranstalterin zum Verlassen der Halle aufgefordert wurde, was er erst einige Minuten später getan hat, wurde deshalb wegen Hausfriedensbruch verurteilt (siehe zu diesem Fall - aus parteilicher Sicht - etwa diesen Bericht).
  • 05.04.2019, Gaspari gegen Armenien (Appl. no. 67783/13); Aktivist, der an einer Protestaktion außerhalb eines Regierungsgebäudes teilnahm, wurde wegen "hooliganism" verurteilt, weil er den Polizeipräsidenten, der sich den Weg durch die Protestierenden bahnte und dabei eine Demonstrantin wegstieß, als "Hooligan", "Narr" und Abschaun" bezeichnete.
  • 29.03.2019, Taner Kılıç gegen Türkei (Appl. no. 208/18); Anwalt und Präsident von Amnesty International in der Türkei, wurde im Juni 2017 unter dem Verdacht, Mitglied einer gülenistischen Terrororganisation zu sein, festgenommen, ua wurde ihm vorgeworfen, die Messenger-App "ByLock" zur verschlüsselten Kommunikation heruntergeladen und verwendet zu haben; nach mehrfacher Verlängerung der Untersuchungshaft wurde er schließlich im August 2018 freigelassen; eine von ihm beantragte Entschädigung wurde verweigert; die Fragen betreffen vor allem Art. 5 EMRK im Hinblick auf die Haft, aber auch Art. 10 und 11 EMRK.
  • 06.03.2019, The Association of Investigative Reporters and Editorial Security of Moldova udn Iurie Sanduta gegen Republik Moldau (Appl. no. 4358/19); Verurteilung wegen eins Artikels mit dem Titel "The Bahamas money pipeline of Dodon’s socialists", in dem über Geldflüsse von einem Konto einer Off-shore-Gesellschaft in den Bahamas (mit Verbindungen zu Russland) an die Partei des derzeitigen Präsidenten der Republik Moldau berichtet wurde.
  • 05.02.2019, Di Caprio u.a. gegen Italien (Appl. no. 39742/14); der Fall betrifft die "Terra dei Fucochi" (ein Gebiet in Kampanien, das durch zahlreiche illegale Deponien, insbesondere auch Sondermülldeponien, und die dort entstandenen Feuer, schwer verseucht ist, wobei Studien Zusammenhänge zu dort gehäuft auftretenden schweren Erkrankungen und Todesfällen aufzeigen); die BeschwerdeführerInnen stützen sich vor allem auf Art. 2 und Art. 8 im Hinblick auf das von ihnen behauptete Versagen des Staates beim Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit, aber auch auf Art. 10 EMRK, da der Staat seinen positiven Verpflichtungen zur Information über dei Gesundheitsgefahren nicht nachgekommen sei.
  • 21.01.2019, Nikolay Sergeyevich Gostev gegen Russland (Appl. no. 51427/18); Vorsitzender einer Gewerkschaft von Metro-Bediensteten, nahm in einem TV-Interview zu technischen Problemen der Metro Stellung und wurde deshalb entlassen, weil Mitarbeitern kein direkter Kontakt zu Medien erlaubt ist.
  • 21.01.2019, Tatyana Leonidovna Turi gegen Russland (Appl. no. 64140/17); Mitarbeiterin der Moskauer Metro, wurde wegen eines TV-Interviews verwarnt.
  • 10.01.2019, Ingeborg Godenau gegen Deutschland (Appl. no. 80450/17); ehemalige Lehrerin, deren Vertrag wegen ihrer Tätigkeit für eine rechtsextreme Partei (Republikaner) nicht verlängert worden war, verlangte von den Schulbehörden die Streichung von einer Liste ungeeigneter Lehrpersonen.
2018
  • 20.12.2018, Mustafa Ünal gegen Türkei (Appl. no. 20973/18); Journalist, der vor dem Putschversuch für die Zeitung Yarına Bakış, die danach im Ausnahmezustand geschlossen wurde, gearbeitet hatte, und der nach dem Putschversuch in Untersuchungshaft genommen wurde.
  • 20.12.2018, Hanım Büşra Erdal gegen Türkei (Appl. no. 6306/18); Journalistin, die vor dem Putschversuch für die Zeitungen Zamen und Yeni Hayat gearbeitet hat, die danach im Ausnahmezustand geschlossen wurden, und die nach dem Putschversuch in Untersuchungshaft genommen wurde.
  • 04.12.2018, Azadliq Newspapers und Zayidov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 9028/09); Verurteilung eines Zeitungsherausgebers und der Medieninhaberin& wegen eines Artikels über "Das Billigfleisch-Mysterium im Verteidigungsministerium).
  • 04.12.2018, Zeynalov und Khural Newspapers gegen Aserbaidschan (Appl. no. 43946/14); Verurteilung eines Zeitungsherausgebers und der Medieninhaberin wegen eines Berichts über angeblich ungesetzliche Aktivitäten einer Brauerei und deren Manager.
  • 04.12.2018, Osmanli gegen Aserbaidschan (Appl. no. 60421/11); Verurteilung eines Bildungsexperten wegen Kritik am öffentlichen Bildungswesen.
  • 20.11.2018, Fatullayev gegen Russland (Appl. no. 81080/12); Chefredakteur einer Zeitung, der wegen eines Berichts über einen Anti-Terroreinsatz in Dagestan, den er als Rache des dortigen Präsidenten beurteilte, zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt wurde.
  • 20.11.2018, Bodalev gegen Russland (Appl. no. 67200/12); Aktivist, hatte u.a. an einer "performance" zur Wiederbelebung der russischen Verfassung teilgenommen, bei der ein Sarg, gefüllt mit Broschüren des Verfassungstextes verwendet und eine Rede gehalten wurde; er wurde danach festgenommen.
  • 27.09.2018, Eduardas Eigirdas und VĮ ‘Demokratijos plėtros fondas’ gegen Litauen (Appl,. nos. 84048/17 und 84051/17); Redakteur und Verlag einer Zeitschrift, hatten in einem Fall eine Entscheidung der "Kommission für Ethik der öffentlichen Information" nicht veröffentlicht, in der diese Kommission der Beschwerde einer von einem Artikel betroffenen Person stattgegeben hatte; in einem weitern Fall wurde - entgegen einer Entscheidung dieser Kommission - keine Gegendarstellung eines Betroffenen veröffentlicht; in beiden Fällen wurden die Entscheidungen der Kommission von den nationalen Gerichten bestätigt. Der EGMR ersucht im statement of facts die Regierung Litauens auch um Mitteilung der Zuständigkeiten der Kommission sowie des "Inspektorats für journalistische Ethik" und Klärung der Beziehungen zwischen diesen Einrichtungen.
  • 07.09.2018 Rudomakha und North Caucasus Environmental Watch gegen Russland (Appl. no. 7995/18); die beschwerdeführende NGO wurde als "foreign agent" eingestuft, ihr Vorsitzender (und Erstbeschwerdeführer) wurde bestraft, weil er auf der Website der NGO einen Nachruf auf einen prominenten Vertreter der russischen Umweltbewegung veröffentlicht hatte und dabei nicht angab, dass es sich um die Veröffentlichung eines "foreign agent" handelte.
  • 04.09.2018, Gatt gegen Malta (Appl. no. 46466/16); Polizistin (in Zeilzeitbeschäftigung), arbeitete auch als Privatdetektivin (ohne Lizenz, wofür sie auch verurteilt wurde) und gab in dieser Funktion mehrere Zeitungs- und TV-Interviews; im Disziplinarverfahren wurde sie als Polizistin entlassen, dabei wurde ihr auch vorgeworfen, dass sie entgegen den internen Regeln keine Genehmigung für die Interviews eingeholt hatte.
  • 27.08.2017, Kılıç gegen Türkei (Appl. no. 43979/17); Journalist, der zuletzt für die Tageszeitung Meydan gearbeitet hatte, wurde nach dem Putschversuch 2016 festgenommen und schließlich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (FETÖ/PDY) angeklagt, aufgrund von sechs Artikeln in der Zeitung, sieben Tweets auf seinem Account und eines Tweets auf einem Account, der angeblich von der FETÖ/PDY kontrolliert werde, sowie wegen des Umstands, dass er bei der Bank Asya ein Konto hatte; das 25. Schwurgericht Istanbuls ordnete seine Freilassung an, noch vor der Freilassung wurde er neuerlich festgenommen und auf eine Polizeistation gebracht, dann annullierte das 26. Schwurgericht Istanbuls den Enthaftungsbeschluss; in der Folge wurden die Richter des 25. Schwurgerichts suspendiert, und andere Richter des 25. Schwurgerichts verurteilten den Beschwerdeführer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (FETÖ/PDY).
  • 16.04.2018, Huseynov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 1/16); Entzug der Staatsbürgerschaft des Beschwerdeführers (angeblich) wegen seiner journalistischen Tätigkeit.
  • 15.03.2018, Norman gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 41387/17); Verurteilung eines Justizwachebeamten wegen Amtsmissbrauch (nach der Operation "Elveden"), weil er einer Daily Mirror- bzw. News of the World-Journalistin Informationen aus dem Gefängnis weitergegeben hatte.
  • 09.03.2018, Kazan gegen Türkei (Appl. no. 9909/13); Verurteilung eines Anwalts zu einer Entschädigung, weil er einen Staatsanwalt als "militant" bezeichnet hat, was - da dies an eine terroristische Organisation denken lasse - dessen Persönlichkeitsrechte verletzt habe.
  • 21.02.2018, Minasyan u.a. gegen Armenien (Appl. no. 59180/15); "Conchita Wurst"-Fall; nach Aussagen zweier armenischer Jurorinnen beim Eurovisions-Songcontest, wonach sie Conchita Wurst null Punkte gegeben hatten, weil solche "Phänomene" bei ihnen Ekel auslösten, wurde auf der Website einer (regierungsnahen) Zeitung zu einer "Null Toleranz-Politik" gegen die "Schwulenlobby" aufgerufen, wobei u.a. Conchita Wurst als "menschlicher Abfall" beschrieben wurde; im Anschluss daran wurden Links auf Facebook-Profile der BeschwerdeführerInnen gepostet, die gegen die Aussagen der Jurorinnen protestiert hatten; das Ganze stand unter der Überschrift (Die schwarze Liste der Feinde der Nation und des Staates"; die Klage der Beschwerdeführerinnen wegen Beleidigung und Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung wurde von den nationalen Gerichten abgewiesen; vor dem EGMR manchen die BeschwerdeführerInnen eine Verletzung des Art. 8 EMRK geltend.
  • 20.02.2018, Navalny gegen Russland (Appl. no.1176/15); Verurteilung des Beschwerdeführers, nachdem er den Urheber einer gegen ihn gerichteten Fake News-Kampagne geoutet und als "con man" (аферист) bezeichnet hat.
  • 01.02.2018, Harutyunyan gegen Armenien (Appl. no. 15028/16); Mitarbeiter eines Energieversorgers, wandte sich an ein firmeninternes Whistleblower-System mit einem Bericht über einen möglichen Korruptionsfall im Unternehmen; der Bericht wurde dem Betroffenen gezeigt, worauf dieser ihn wegen Beleidigung/übler Nachrede klagte; der Beschwerdeführer wurde zu einer Entschuldigung und Entschädigung verurteilt.
  • 29.01.2018, Sankin gegen Russland (Appl. no. 32186/10); Verurteilung wegen Vertriebs von Pornografie wegen des Verkauf von DVDs mit "hentai"-Cartoons.
  • 26.01.2018, Akinci und Kutlutürk gegen Türkei (Appl nos. 38758/09 und 38764/09); Chefredakteurin und Eigentümer einer Lokalzeitung, wurden wegen Veröffentlichung des Protokolls einer Zeugeneinvernahme in einem Ermittlungsverfahren verurteilt.
  • 23.01.2018, Borisova gegen Russland (Appl. no. 31662/17); Verurteilung wegen eines Postings im sozialen Netzwerk vk.com, in dem die Beschwerdeführerin eine private Nachricht eines Freunde zitierte, der sich in drastischer Weise über die intellektuellen und beruflichen Fähigkeiten eines namentlich genannten Polizeiangehörigen äußerte.
  • 23.01.2018, Ooo Redaktsiya Sem Na Sem und Yezhova gegen Russland (Appl. nos. 40050/17 und 50535/17); unabhängiges Online-Magazin und dessen Chefredakteurin; wurden von der Telekom-Regulierungsbehörde bestraft aufgrund der Verlinkung zweier satirischer YouTube-Videos mit profaner Sprache.
  • 22.01.2018, Shirokov gegen Russland (Appl. no. 41535/17); Bestrafung des Direktors einer NGO durch die Telekommunikationsbehörde, weil auf der Website der NGO Materialien veröffentlicht worden waren, ohne - wie vorgeschrieben - darauf hinzuweisen, dass sie von einer ausländischen Organisation stammen.
  • 19.01.2018, Makarov gegen Russland (Appl. no. 56105/17); Verurteilung zu 5 Tagen Arrest wegen des Postens eine Fotods von Präs. Putin mit Make-up.
  • 19.01.2018, Semenov gegen Russland (Appl. no. 478710/17); Verurteilung wegen Publikation extremistischen Materials in drei Fällen (jeweils nur der Satz "Orthodoxie oder Tod").
  • 15.01.2018, Girin und Novaya Gaeta gegen Russland (Appl. no. 56439/14); Verurteilung wegen eines Berichts über einen Plagiatsverdacht im Hinblick auf die Dissertation eines Richters (der von seinem Doktorvater - einem ehemaligen Richter) abgeschrieben habe.
  • 09.01.2018, Feldman und Savin gegen Russland (Appl. nos. 69854/14 und 12227/16); Festnahme wegen des Anbringens einer deutschen(!) Fahne auf dem Gebäude des Sicherheitsdiensts in Kaliningrad aus Protest gegen die Annexion der Krim.
  • 09.01.2018, Podrezov gegen Russland (Appl. no. 35581/16); Verurteilung, weil der Beschwerdeführer jemand anderem dabei geholfen hatte, den Turm auf einem Hochhaus zu erklettern und dort den Stern in den Farben der ukrainischen Fahne zu streichen.
  • 08.01.2018, Kashapov gegen Russland (Appl. no. 3973/16); Verurteilung eines Aktivisten aufgrund von Texten über den Ukraine-Konflikt auf seiner VKontakte-Seite.
2017
2016
  • 17.11.2016, Navalny gegen Russland (Appl. no. 62670/12); Blogger hatte Link zu einem YouTube-Video gepostet und die Leser seines Blogs aufgefordert, sich das Video anzusehen; wurde verurteilt, weil im verlinkten Video unrichtige Behauptungen aufgestellt wurden; weder das Blog noch YouTube wurden von den nationalen Gerichten als Medium im Sinne des russischen Gesetzes über Massenmedien angesehen.
  • 10.06.2016: Thomaidis gegen Griechenland (Appl. no. 28345/16); Urteil gegen einen Sportjournalisten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines in einen Match-Fixing Skandal verwickelten Fußballclub-Präsidenten (nur objet de l'affaire).
  • 20.04.2016: Karaca gegen Türkei (Appl. no. 25285/15); Direktor der Samanyolu-Mediengruppe; Festnahme im Zuge des Vorgehens gegen Gülen-Anhänger
2015
2014 2013
  • 18.11.2013: Sukhov gegen Russland (Appl. no. 78116/12); orthodoxer Priester; musste eine von ihm angebrachte Plaque mit der Aufschrift "Orthodoxie oder Tod" entfernen, weil es sich um einen verbotenen extremistischen Slogan handle.
2012

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