EGMR: ausgewählte "Communicated Cases" zu Art. 10 EMRK

Übersicht über ausgewählte anhängige "Communicated Cases" (den Konventionsstaaten mitgeteilte Fälle) zu Art. 10 EMRK

Diese Liste enthält derzeit vor dem EGMR anhängige Fälle, in denen eine Verletzung des Art. 10 EMRK geltend gemacht wurde und in denen eine veröffentlichte Mitteilung des Sachverhalts ("statement of facts"/"exposé des faits") an den betroffenen Staat ergangen ist. Die Liste ist chronologisch gereiht nach dem Datum des statement of facts.

Wichtig: die Liste ist - bei weitem - nicht vollständig; ich habe die statements of facts nicht systematisch und lückenlos geprüft und ich habe auch bewusst Fälle, die mir im Hinblick auf meine Interessen nicht wesentlich schienen, nicht aufgenommen; das betrifft insbesondere - aber nicht nur - zahlreiche Beschwerden gegen die Türkei (vor allem im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen kurdische Politiker, Aktivisten oder Medien) sowie Fälle zu Russland und Aserbaidschan, in denen häufig zwar Art. 10 angesprochen ist, aber zu erwarten ist, dass der EGMR die Angelegenheit (vorrangig) unter Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit) beurteilen wird. Bei der Liste handelt es sich um eine interne Arbeitsunterlage von mir, die ich "as is", ohne jegliche Gewähr, hier zugänglich mache.

Ich habe diese Liste zu meiner eigenen Erinnerung gemacht, und daher zu den einzelnen Fällen auch stichwortartig notiert, worum es im Wesentlichen geht (bzw. was mich an dem jeweiligen Fall interessiert) - dies ist aber nur als eine sehr grobe Orientierung zu sehen; für eine verlässliche Information ist in jedem Fall das Lesen des verlinkten statements of facts notwendig.

2025
  • 28.05.2025, Aladin Paučinac gegen Serbien (Appl. no. 27105/24); Geldstrafe wegen Beleidigung von Mitgliedern des COVID-19-Krisenstabes auf einer Facebook-Seite als "bednici" (Elende)
  • 23.05.2025, Jeanne Gabrielle Dinomais gegen Frankreich (Appl. no. 36642/23); dreimonatiges Berufsverbot für Psychiaterin wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, weil sie in einer Mitteilung an das Jugendgericht einen Verdacht über sexuellen Missbrauch im Hinblick auf eine bestimmte Person geäußert hatte, der ihr aus ihrer ärztlichen Tätigkeit bekannt war (der konkrete Richter war nicht für die Entgegennahme von Missbrauchsmeldungen zuständig, aber mit dem betroffenen Kind in anderem Zusammenhang befasst).
  • 14.05.2025, Maria-Magdalena Olteanu gegen Rumänien (Appl. no. 1219/19); die Beschwerdeführerin, Chefredakteurin einer lokalen Tageszeitung, wurde zum Ersatz des immateriellen Schadens verurteilt, der einer ehemaligen Parlamentarierin durch die Veröffentlichung von 129 Presseartikeln zwischen März 2012 und März 2015 entstanden ist.
  • 09.05.2025, Marcus Hohenecker gegen Österreich (Appl. no. 7021/24); der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und wurde wegen Verletzung von Berufspflichten zu einer Disziplinarstrafe in der Höhe von 500 € verurteilt, weil er in einem Schriftsatz an den Verwaltungsgerichtshof Folgendes ausgeführt hatte: "Wenn auch nicht revisionsgegenständlich, ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass sich die Revisionswerberin [die Landespolizeidirektion Wien] seit geraumer Zeit regelmäßig durch krass (straf-)rechtswidrige Handlungen bei Klimademos hervortut. Kaum eine Versammlung wird nicht gestört bzw eingeschränkt, was bisweilen sogar Körperverletzung, Scheinhinrichtung und falsche Dokumentation der Einsätze umfasste. Wer sich in Österreich öffentlich für Klimaschutz einsetzt, muss Angst haben, dass er/sie in die Nieren geprügelt wird oder ihm/ihr mit einem Polizeibus über den Kopf gefahren wird. Diese Repression ist politisch von der Spitze der Wiener Polizei gewollt und die gewalttätigen Polizisten versehen nicht nur trotz Verurteilung weiter Außendienst, sondern wurden nachher sogar befördert.“ (zitiert nach dem Disziplinarurteil des OGH als Disziplinargericht vom 28.9.2023, 21 Ds 1/23v). Der OGH hatte dies als Vorwurf regelmäßiger (rechtswidriger) Übergriffe durch Polizisten bei allen „Klimademonstrationen“ sowie eines damit verbundenen fortlaufenden Amtsmissbrauchs durch die – dies gutheißende – Wiener Polizeispitze beurteilt, die über das sachliche Aufzeigen von Missständen hinausgeht.
  • 30.04.2025, Velika Georgieva Nikolova gegen Bulgarien (Appl. no. 52608/22); Geldstrafe wegen Beamtenbeleidigung, weil die Beschwerdeführerin zur Kindergartenpädagogin ihrer Tocher gesagt hatte: „You are not an educator at all!“ („Вие не сте никакъв педагог!“).
  • 29.04.2025, Virjinia Kichik Muassisasi gegen Aserbaidschan (Appl. no. 36354/15); Verweigerung einer Lizenz für Kabel-TV (für die ein Gesetz nötig wäre, das aber nie beschlossen wurde).
  • 28.04.2025, Bloomberg Limited Partnership gegen Frankreich (Appl. no. 17679/24); Strafe durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) wegen Verbreitung von Informationen, von denen sie hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend sind (und die Einfluss auf Kurse einer bestimmten Aktie haben konnten); der EGMR fragt auch, ob die Geldbuße überhaupt eine Strafe iSd Art. 7 EMRK ist.
  • 23.04.2025, Davit Harutyunyan gegen Armenien (Appl. no. 24886/23); erstinstanzlicher Richter, der nach Kritik am Obersten Justizrat entlassen wurde.
  • 23.04.2025, Ruben Vardazaryan gegen Armenien (Appl. no. 52297/22); erstinstanzlicher Richter, der nach Kritik am Obersten Justizrat entlassen wurde.
  • 22.04.2025, Saba Brachveli und Nika Romanadze gegen Georgien (Appl. nos. 20789/24 und 21462/24); verwaltungsrechtliche Festnahme und Bestrafung wegen eines friedlichen Protests  mit einem Transparent mit einer Aufschrift "that likened the spelling of the then Prime Minister of Georgia’s first name to an obscene slang term for the human penis".
  • 22.04.2025, Carlo Chiariglione gegen Italien (Appl. no. 36840/24); Disziplinarstsrafe (Suspendierung und Bezugskürzung) gegen einen Offizier der Armee wegen YouTube-Videos mit Kritik an der Armeeführung wegen des Umgangs mit Selbstmorden und in der Pandemie. 
  • 03.04.2025 Miroje Jovanović gegen Montenegro (Appl. no. 19802/24 u.a.); Rechtsanwalt; die Beschwerde betrifft über ihn verhängte Ordnungsstrafen wegen " disrupting the order and procedural discipline" während eines Strafverfahrens, in dem er als Verteidiger eingeschritten ist.
  • 31.03.2025, Ruzhica Nikolovska gegen Nordmazedonien (Appl. no. 4137/21); Rechtsanwältin, über die eine Geldstrafe wegen Missachtung des Gerichts verhängt wurde, weil sie in einem Verfahren bemerkt hatte, "Werden wir nicht noch ien paar Videos anschauen?", was vom Gericht als ironische Bemerkung im Hinblick auf die Dauer der Verhandlung interpretiert wurde. 
  • 24.03.2025, Georgian Young Lawyers Association u.a. gegen Georgien (Appl. no. 31069/24); die Beschwerde von 120 Organisationen der Zivilgesellschaft, 16 Medien und 4 Individualbeschwerdeführern richtet sich gegen behauptete Verletzungen der Art. 8, 10 und 11 EMRK aufgrund des Gesetzes über die Transparenz ausländischen Einflusses (Law on Transparency of Foreign Influence - "the TFI Act”).
  • 17.03.2025, Selahattin Baki und Fenerbahçe Futbol Anonim Şirketi gegen Türkei (Appl. no. 33029/23); Disziplinarstrafe, verhängt vom Disziplinarausschuss des türkischen Fußballverbands, gegen einen Funktionär wegen Äußerungen über einen Schiedsrichter und gegen den Verein wegen "kontroversieller" Fan-Gesänge.
  • 14.03.2025, Christoforos Vernardakis gegen Griechenland (Appl. no. 53097/20); früherer Abgeordneter und Minister, hatte auf seinem Social Media Account der Gewerkschaft und ihrem Vorsitzenden vorgeworfen, "gekauft" zu sein, wurde dazu nach einer Zivilklage des Gewerkschaftsvorsitzenden zu einer Entschädigung von 12.000 € verurteilt.
  • 12.03.2025, Nemat Abbasaov gegen Aserbaidschan (Appl. no. 5831/24); Verurteilung zu 30 Tagen Verwaltungshaft wegen angeblicher Falschinformationen über militärische Operationen der aserbaidschanischen Streitkräfte auf Social Media.
  • 12.03.2025, Selahattin Baki gegen Türkei (Appl. no. 26124/23); Funktionär des Fußballklubs Fenerbahçe, wurde vom Disziplinarausschuss des Fußballverbands wegen kritischen Äußerungen über einen Schiedsrichter bei einer Pressekonferenz und auf der Website des Vereins zu einer Geldstrafe und einem 30-tägigen Ausschluss von allen fußballbezogenen Aktivitäten verurteilt; er macht Verletzungen des Art. 6 und des Art. 10 EMRK geltend.
  • 11.03.2025, Atresmedia Corporación de Medios de Comunicación S.A. gegen Spanien (Appl. no. 29807/23); privater Fernsehveranstalter, der vor den Parlamentswahlen 2019 eine Debatte von Politikern veranstalten wollte und dazu neben den 5 im Parlament vertretenen Parteien einen weiteren Vertreter einer nicht im Parlament vertretenen Partei (Vox) einladen wollte (weil diese bei der Wahl zum Andalusischen Parlament rund 10% der Stimmen erreicht hatte); die zentrale Wahlkommission beanstandete dieses Setting, sodass die Diskussion nur mit den Vertretern der Parlamentsparteien durchgeführt werden musste (Entscheidung der zentralen Wahlkommission, Instanzentscheidung des Obersten Gerichtshofs). 
  • 03.03.2025, Sandra Catharina Van Eerden gegen Niederlande (Appl. no. 8382/24); bedingte Geldstrafe von 350 €gegen Aktivistin, die die Stiegen eines Shell-Bürogebäudes mit einer Öl-ähnlichen Flüssigkeit für kurze Zeit unbrauchbar gemacht hatte. 
  • 27.02.2025, Dmytro Vyacheslavovych Bondar gegen Ukraine (Appl. no. 31707/18): Journalist, der eine für die Presse öffentliche Vollversammlung der Richter eines Handelsgerichtes (zur Wahl eines neuen Gerichtspräsidenten) besuchen und dort filmen wollte; das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen wurde ihm aber untersagt, und da er dies nicht hinnehmen wollte, wurde ihm schließlich auch die Teilnahme an der Versammlung untersagt.
  • 25.02.2025, Alexandra Tožičková gegen tschechische Republik (App. no. 21512/23); Journalistin, die über eine Demonstration bei einer Kohlenmine berichten wollte, wurde aufgefordert, das Bergbaugelände zu verlassen, und aufgrund ihrer Weigerung schließlich festgenommen; die Aufforderung, das Gelände zu verlassen, wurde schließlich als rechtswidrig beurteilt, nicht aber die Festnahme, da bei einer Festnahme wegen der Weigerung, eine behördliche Anordnung zu befolgen, zunächst von der Rechtmäßigkeit der Anordnung auszugehen sei.
  • 10.02.2025, Société d'exploitation d'un service d'information CNEWS gegen Frankreich (Appl. no. 41355/23); förmliche Verpflichtung des beschwerdeführenden TV-Senders zur Gewährleistung der "l’honnêteté de l’information et des programmes" nachdem in einer Sendung ein Medizinprofessor die Existenz einer fünften Welle der Covid-19-Pandemie in Frankreich bestritten und auf "alternative Medikamente", die wirksamer gewesen wären als eine Impfung verwiesen hatte.
  • 10.02.2025, Le Bloc lorrain und Kevin Grillo gegen Frankreich (Appl. no. 21389/24); Auflösung eines Vereins, weil dieser zu bewaffneten Demonstrationen oder Gewalttaten gegen Personen oder Sachen aufgerufen habe.
  • 03.02.2025, SIA TVNET GRUPA gegen Lettland (Appl. no. 20099/24); Verhängung einer Verwaltungsstrafe von 8.500 € über die Beschwerdeführerin als Betreiberin des Online-Portals rus.tvnet.lv wegen Verletzung des Unparteilichkeitsgebots.
  • 03.02.2025, Ingrid Casali gegen San Marino (Appl. nos. 12744/24 und 33586/24); Verurteilung wegen eines Facebook-Posts, in dem dem Staatssekretär für Gesundheit, der gerade einen Preis für seine Arbeit im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen erhalten hatte, vorgeworfen wurde, das gegen ihn selbst einmal wegen Gewalt gegen Frauen ermittelt worden war.
  • 03.02.2025, Péter Jakab geegn Ungarn (Appl. no. 24793/21); Oppositionsabgeordneter, über den wegen des Versuchs, in einer Parlamentssitzung dem Ministerpräsidenten einen Sack Kartoffeln zu übergeben, eine Disziplinarstrafe (in der Höhe von zwei Monatsbezügen) verhängt wurde.
  • 29.01.2025, XXI. Század Média Kft. gegen Ungarn (Appl. no. 8271/23); Medieninhaberin der Tageszeitung Népszava wurde wegen Veröffentlichung einer Karikatur zur Veröffentlichung einer Entschuldigung verurteilt, da der Inhalt der Karikatur (Jesus am Kreuz, uz dem ein Gesundheitspolitiker sagt "Alapbetegsége függőséget okozott" [EGMR: "a pun referring to Jesus Christ’s underlying disease keeping him hanging on / leading to his addiction"]) die Persönlichkeitsrechte von Christen verletzt habe.
  • 27.01.2025, Association Graur gegen Rumänien (Appl. no. 4807/22); Verurteilung der beschwerdeführenden Vereinigung wegen übler Nachrede, weil sie auf ihrer Website Plagiatsvorwürfe gegen einen Universitätsprofessor veröffentlicht hatte.
  • 27.01.2025, Ionuţ-Vasile Doduţ und Dodi Media S.R.L. gegen Rumänien (Appl. no. 37763/21); zivilrechtliche Verurteilung eines Journalisten und des Medieninhabers eines Online-Portals wegen mehrerer Artikel über das Verhalten eines Polizeibeamten.
  • 20.01.2025, Blanka Zöldi gegen Ungarn (Nr. 2) (Appl. no. 46862/22); Zugang zu Informationen; verweigerter Zugang zu Informationen über Vertragspartner eines Unternehmens, das einen aus EU-Geldern finanzierten Auftrag erhalten hatte.
  • 20.01.2025, Gergely László Arató u.a. gegen Ungarn (Appl. no. 49654/22); Abgeordnete, denen wegen ihrer Nichtteilnahme an der Eröffnungssitzung des Parlaments ein Teil des Bezugs gekürzt wurde; die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Parlamentspräsidenten, der die vorgebrachten Rechtefertigungsgründe nicht anerkannte.
  • 16.01.2025, Eduardo Cintra Coimbra Torres gegen Portugal (Appl. no. 34788/23); Journalist für Correio da Manhã, wurde für einen Kommentar, in dem er einen TV-Moderator dafür kritisierte, dass in einer seiner Shows sein Schwager einen Geldpreis erhielt, wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung verurteilt. 
  • 12.01.2025, Francisco Manuel Seixas da Costa gegen Portugal (Appl. no. 25504/23); der Beschwerdeführer, "a retired diplomat with an active social media presence", wurde wegen eines Tweets, in dem er den Fußballer Sérgio Conceição als Wildschwein bezeichnet, wegen übler Nachrede verurteilt.
  • 12.01.2025, José Pedro Castelo Branco gegen Portugal (Appl. no. 36466/23); Verurteilung wegen übler Nachrede, weil der Beschwerdeführer in einem Gerichtsverfahren, in dem er als Zeuge aussagte, einen Anwalt als "professionellen Banditen" bezeichnet hatte.
  • 06.01.2025, Mohamed Tataiat gegen Frankreich (Appl. no. 7874/24); strafrechtliche Verurteilung eines Imams aufgrund von Äußerungen in einer Predigt, die als Anstiftung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion beurteilt wurden.
2024
2023
2022
2021
2020
2019
  • 11.10.2019, Duff und BBC Scotland gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 8562/19); Journalist der BBC; beschwert sich gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Gerichtsverfahren über den Entzug der Zulassung für ein Pflegeheim.
  • 12.09.2019, Vinokur gegen Russland (Appl. no. 31261/19); der Beschwerdeführer hatte mit 13 Jahren ein dreiminütiges Rock-Video in seinem Feed auf einer Social-Media-Plattform gepostet; mehrere Jahre später wurde der Song als extremistisches Material beurteilt und der Beschwerdeführer wegen Verbreitung extremistischen Materials verurteilt.
  • 10.09.2019, Stołowski gegen Polen (Appl. no. 46296/17); Verurteilung eines Journalisten wegen eines Artikels über eine zweifelhafte Geschäftsbeziehung eines Bürgermeisters mit einer Fensterfirma, die seien Wahlkampf finanziert habe.
  • 28.05.2019, Kochkin gegen Russland (Appl. no. 2171/18); der Beschwerdeführer wurde gerichtlich zu einer Geldstrafe wegen Zurschaustellung extremistischer Symbole verurteilt, weil er auf seiner VKontakte-Seite die russische Fassung eines satirischen Videos der "Daily Show" hochgeladen hatte, in der im Hintergrund Menschen mit Waffen und schwarzen Fahnen mit arabischen Schriftzeichen gezeigt wurden.
  • 24.05.2019, Aleksey Vladimirovich Glukhov gegen Russland (Appl. no. 42633/18); Rechtsanwalt und Verteidiger von Dmitriy Semenov, der wegen der Veröffentlichung des Satzes "Orthodoxie oder Tod" verurteilt wurde (s. dazu den anhängigen Fall Appl. no. 478710/17); er hatte auf seiner Facebook-Seite Informationen zu diesem Fall veröffentlicht und wurde wegen eines Kommentars, den ein anonymer Leser dort hinterlassen hatte, zu einer Geldstrafe wegen Veröffentlichung extremistischen Materials verurteilt.
  • 05.02.2019, Di Caprio u.a. gegen Italien (Appl. no. 39742/14); der Fall betrifft die "Terra dei Fucochi" (ein Gebiet in Kampanien, das durch zahlreiche illegale Deponien, insbesondere auch Sondermülldeponien, und die dort entstandenen Feuer, schwer verseucht ist, wobei Studien Zusammenhänge zu dort gehäuft auftretenden schweren Erkrankungen und Todesfällen aufzeigen); die BeschwerdeführerInnen stützen sich vor allem auf Art. 2 und Art. 8 im Hinblick auf das von ihnen behauptete Versagen des Staates beim Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit, aber auch auf Art. 10 EMRK, da der Staat seinen positiven Verpflichtungen zur Information über die Gesundheitsgefahren nicht nachgekommen sei.
  • 21.01.2019, Tatyana Leonidovna Turi gegen Russland (Appl. no. 64140/17); Mitarbeiterin der Moskauer Metro, wurde wegen eines TV-Interviews verwarnt.
2018
2017
  • 26.09.2017, Byvshev gegen Russland (appl. no. 25309/15); Beschwerdeführer veröffentlichte auf VKontakte in ukrainischer Sprache ein Gedicht über die Situation in der Krim; wurde wegen Aufstachelung zu Hass aus ethnischen oder nationalen Gründen verurteilt, als Lehrer entlassen, und seine Bankguthaben wurden eingefroren.
  • 26.09.2017, Luzgin gegen Russland (Appl. no. 17942/17); "fake news" - der Beschwerdeführer hatte über VKontakte einen Link zu einem Text über die Geschichte der ukrainischen Rebellenarmee geteilt; wurde wegen Leugnens der vom Nürnberger Tribunal festgestellten Fakten sowie wegen Verbreitens unwahre Informationen über die Aktionen der UdSSR um zweiten Weltkrieg verurteilt.
  • 22.09.2017, Paykachev gegen Russland (Appl. no. 11265/17); Nichtzulassung eines Journalisten zur Berichterstattung über ein Verfahren wegen übler Nachrede gegenüber einem Polizisten.
  • 20.09.2017, Maglevannaya gegen Russland (Appl. no. 13002/10); Verfahren wegen übler Nachrede/Herabsetzung durch Internetveröffentlichungen; zu prüfen ist die russische Rechtslage, die für Veröffentlichungen auf nicht mit den Behörden registrierten Websites die "normalen" Haftungsbestimmungen anwendet, nicht aber jene für Medien.
  • 18.09.2017, Mochalov ua gegen Russland (Appl. no. 9163/13 ua); Verbot eines Zeitschriftenartikels über die Rolle der tschuwaschischen Sprache in Russland wegen Extremismus und Überwachung des Telefons des Journalisten wegen des Verdachts von Kontakten mit Extremisten.
  • 04.09.2017, Siwy gegen Polen (Appl. no. 62360/13); Zollbeamter und Vorsitzender der Zöllnergewerkschaft wurde nach einem Rundfunkinterview disziplinär verwarnt; er hatte eine neue Zoll-Vorschrift als gesetzwidrig bezeichnet und Verständnis für die Proteste dagegen gezeigt.
  • 08.08.2017, Sivoldayev gegen Russland (Appl. no. 39954/15); Ausschluss eines Journalisten von einer Gerichtsverhandlung betreffend eine angeblich ohne Zustimmung erfolgte Organentnahme bei einer Verstorbenen.
  • 10.07.2017, Garapova ua gegen Russland (Appl. nos . 8921/15, 10964/15, 14673/17 und 30328/17); die BeschwerdeführerInnen wurden verurteilt, weil sie auf ihrer vk.com-Seite (VKontakte - facebook-ähnliche russische Plattform) Videos verlinkt hatten, die als extremistisch beurteilt wurden (ein Video des Bloggers und Oppositionspolitikers Navalny und ein Musikvideo russischer Hiphop-Bands).
2013
  • 18.11.2013: Sukhov gegen Russland (Appl. no. 78116/12); orthodoxer Priester; musste eine von ihm angebrachte Plaque mit der Aufschrift "Orthodoxie oder Tod" entfernen, weil es sich um einen verbotenen extremistischen Slogan handle.
2012

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