EGMR: ausgewählte "Communicated Cases" zu Art. 10 EMRK

Übersicht über ausgewählte anhängige "Communicated Cases" (den Konventionsstaaten mitgeteilte Fälle) zu Art. 10 EMRK

Diese Liste enthält derzeit vor dem EGMR anhängige Fälle, in denen eine Verletzung des Art. 10 EMRK geltend gemacht wurde und in denen eine veröffentlichte Mitteilung des Sachverhalts ("statement of facts"/"exposé des faits") an den betroffenen Staat ergangen ist. Die Liste ist chronologisch gereiht nach dem Datum des statement of facts.

Wichtig: die Liste ist - bei weitem - nicht vollständig; ich habe die statements of facts nicht systematisch und lückenlos geprüft und ich habe auch bewusst Fälle, die mir im Hinblick auf meine Interessen nicht wesentlich schienen, nicht aufgenommen; das betrifft insbesondere - aber nicht nur - zahlreiche Beschwerden gegen die Türkei (vor allem im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen kurdische Politiker, Aktivisten oder Medien) sowie Fälle zu Russland und Aserbaidschan, in denen häufig zwar Art. 10 angesprochen ist, aber zu erwarten ist, dass der EGMR die Angelegenheit (vorrangig) unter Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit) beurteilen wird. Bei der Liste handelt es sich um eine interne Arbeitsunterlage von mir, die ich "as is", ohne jegliche Gewähr, hier zugänglich mache.

Ich habe diese Liste zu meiner eigenen Erinnerung gemacht, und daher zu den einzelnen Fällen auch stichwortartig notiert, worum es im Wesentlichen geht (bzw. was mich an dem jeweiligen Fall interessiert) - dies ist aber nur als eine sehr grobe Orientierung zu sehen; für eine verlässliche Information ist in jedem Fall das Lesen des verlinkten statements of facts notwendig.

2024
2023
2022
2021
2020
2019
  • 25.11.2019, Anastasiya Mikhaylovna Sheveleva ua gegen Russland (Appl. no. 13140/16); Amateurfilmer, hatten isch in einer verlassenen Ecke eines öffentlichen Parks eingefunden, um "in Form eines satirischen Flashmobs" einen Film zu drehen; dabei war ein Schauspieler als Präsident Putin verkleidet; Bestrafung wegen Teilnahme an einer (nicht bewilligten) öffentlichen Veranstaltung.
  • 11.10.2019, Duff und BBC Scotland gegen Vereinigtes Königreich (Appl. no. 8562/19); Journalist der BBC; beschwert sich gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Gerichtsverfahren über den Entzug der Zulassung für ein Pflegeheim.
  • 09.10.2019, Csikós gegen Ungarn (Appl. no. 31091/16); Journalistin, wurde von einem Polizisten telefonisch über Entwicklungen in einem Mordfall informiert; der Polizist wurde versetzt und dann wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt; dabei wurden Aufzeichnungen der Telefonate verwendet, sodass die Journalistin davon erfuhr, dass Gespräche mit ihr abgehört wurden.
  • 20.09.2019, azadlig.info u.a. gegen Aserbaidschan (Appl. no. 36589/17); Blockieren von Websites und Aufnahme in eine Liste von Ressourcen mit verbotenen Informationen.
  • 12.09.2019, Vinokur gegen Russland (Appl. no. 31261/19); der Beschwerdeführer hatte mit 13 Jahren ein dreiminütiges Rock-Video in seinem Feed auf einer Social-Media-Plattform gepostet; mehrere Jahre später wurde der Song als extremistisches Material beurteilt und der Beschwerdeführer wegen Verbreitung extremistischen Materials verurteilt.
  • 10.09.2019, Stołowski gegen Polen (Appl. no. 46296/17); Verurteilung eines Journalisten wegen eines Artikels über eine zweifelhafte Geschäftsbeziehung eines Bürgermeisters mit einer Fensterfirma, die seien Wahlkampf finanziert habe.
  • 28.05.2019, Kochkin gegen Russland (Appl. no. 2171/18); der Beschwerdeführer wurde gerichtlich zu einer Geldstrafe wegen Zurschaustellung extremistischer Symbole verurteilt, weil er auf seiner VKontakte-Seite die russische Fassung eines satirischen Videos der "Daily Show" hochgeladen hatte, in der im Hintergrund Menschen mit Waffen und schwarzen Fahnen mit arabischen Schriftzeichen gezeigt wurden.
  • 24.05.2019, Aleksey Vladimirovich Glukhov gegen Russland (Appl. no. 42633/18); Rechtsanwalt und Verteidiger von Dmitriy Semenov, der wegen der Veröffentlichung des Satzes "Orthodoxie oder Tod" verurteilt wurde (s. dazu den anhängigen Fall Appl. no. 478710/17); er hatte auf seiner Facebook-Seite Informationen zu diesem Fall veröffentlicht und wurde wegen eines Kommentars, den ein anonymer Leser dort hinterlassen hatte, zu einer Geldstrafe wegen Veröffentlichung extremistischen Materials verurteilt.
  • 03.05.2019, Ishkhan Aghajanyan gegen Armenien (Appl. no. 41675/12); Chemiker in einem zu 10% staatlich kontrollierten Unternehmen wies in einem Interview in einer Zeitung auf mögliche Gefahren aufgrund unsachgemäßer Lagerung von Chemikalien in der Fabrik hin (nachdem er zuvor das Management zweimal darauf aufmerksam gemacht hatte); er wurde daraufhin gekündigt, weil er im Interview - entgegen einer vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung - auch Angaben über die Höhe der Gehälter in der Fabrik gemacht hatte.
  • 05.04.2019, Haschke gegen Deutschland (Appl. no. 58853/18); Aktivist, der bei einer von einem privaten Unternehmen organisierten, aber unter öffentlichem Ehrenschutz stehenden Karrieremesse ("Nacht der Unternehmen") in einem in öffentlichem Eigentum stehenden Konferenzzentrum (Liederhalle Stuttgart) gegen den dortigen Rekrutierungsstand der Bundeswehr protestiert hatte und von der Veranstalterin zum Verlassen der Halle aufgefordert wurde, was er erst einige Minuten später getan hat, wurde deshalb wegen Hausfriedensbruch verurteilt (siehe zu diesem Fall - aus parteilicher Sicht - etwa diesen Bericht).
  • 05.02.2019, Di Caprio u.a. gegen Italien (Appl. no. 39742/14); der Fall betrifft die "Terra dei Fucochi" (ein Gebiet in Kampanien, das durch zahlreiche illegale Deponien, insbesondere auch Sondermülldeponien, und die dort entstandenen Feuer, schwer verseucht ist, wobei Studien Zusammenhänge zu dort gehäuft auftretenden schweren Erkrankungen und Todesfällen aufzeigen); die BeschwerdeführerInnen stützen sich vor allem auf Art. 2 und Art. 8 im Hinblick auf das von ihnen behauptete Versagen des Staates beim Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit, aber auch auf Art. 10 EMRK, da der Staat seinen positiven Verpflichtungen zur Information über dei Gesundheitsgefahren nicht nachgekommen sei.
  • 21.01.2019, Nikolay Sergeyevich Gostev gegen Russland (Appl. no. 51427/18); Vorsitzender einer Gewerkschaft von Metro-Bediensteten, nahm in einem TV-Interview zu technischen Problemen der Metro Stellung und wurde deshalb entlassen, weil Mitarbeitern kein direkter Kontakt zu Medien erlaubt ist.
  • 21.01.2019, Tatyana Leonidovna Turi gegen Russland (Appl. no. 64140/17); Mitarbeiterin der Moskauer Metro, wurde wegen eines TV-Interviews verwarnt.
2018
  • 20.12.2018, Mustafa Ünal gegen Türkei (Appl. no. 20973/18); Journalist, der vor dem Putschversuch für die Zeitung Yarına Bakış, die danach im Ausnahmezustand geschlossen wurde, gearbeitet hatte, und der nach dem Putschversuch in Untersuchungshaft genommen wurde.
  • 20.12.2018, Hanım Büşra Erdal gegen Türkei (Appl. no. 6306/18); Journalistin, die vor dem Putschversuch für die Zeitungen Zamen und Yeni Hayat gearbeitet hat, die danach im Ausnahmezustand geschlossen wurden, und die nach dem Putschversuch in Untersuchungshaft genommen wurde.
  • 04.12.2018, Zeynalov und Khural Newspapers gegen Aserbaidschan (Appl. no. 43946/14); Verurteilung eines Zeitungsherausgebers und der Medieninhaberin wegen eines Berichts über angeblich ungesetzliche Aktivitäten einer Brauerei und deren Manager.
  • 07.09.2018 Rudomakha und North Caucasus Environmental Watch gegen Russland (Appl. no. 7995/18); die beschwerdeführende NGO wurde als "foreign agent" eingestuft, ihr Vorsitzender (und Erstbeschwerdeführer) wurde bestraft, weil er auf der Website der NGO einen Nachruf auf einen prominenten Vertreter der russischen Umweltbewegung veröffentlicht hatte und dabei nicht angab, dass es sich um die Veröffentlichung eines "foreign agent" handelte.
  • 21.02.2018, Minasyan u.a. gegen Armenien (Appl. no. 59180/15); "Conchita Wurst"-Fall; nach Aussagen zweier armenischer Jurorinnen beim Eurovisions-Songcontest, wonach sie Conchita Wurst null Punkte gegeben hatten, weil solche "Phänomene" bei ihnen Ekel auslösten, wurde auf der Website einer (regierungsnahen) Zeitung zu einer "Null Toleranz-Politik" gegen die "Schwulenlobby" aufgerufen, wobei u.a. Conchita Wurst als "menschlicher Abfall" beschrieben wurde; im Anschluss daran wurden Links auf Facebook-Profile der BeschwerdeführerInnen gepostet, die gegen die Aussagen der Jurorinnen protestiert hatten; das Ganze stand unter der Überschrift (Die schwarze Liste der Feinde der Nation und des Staates"; die Klage der Beschwerdeführerinnen wegen Beleidigung und Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung wurde von den nationalen Gerichten abgewiesen; vor dem EGMR manchen die BeschwerdeführerInnen eine Verletzung des Art. 8 EMRK geltend.
  • 20.02.2018, Navalny gegen Russland (Appl. no.1176/15); Verurteilung des Beschwerdeführers, nachdem er den Urheber einer gegen ihn gerichteten Fake News-Kampagne geoutet und als "con man" (аферист) bezeichnet hat.
  • 01.02.2018, Harutyunyan gegen Armenien (Appl. no. 15028/16); Mitarbeiter eines Energieversorgers, wandte sich an ein firmeninternes Whistleblower-System mit einem Bericht über einen möglichen Korruptionsfall im Unternehmen; der Bericht wurde dem Betroffenen gezeigt, worauf dieser ihn wegen Beleidigung/übler Nachrede klagte; der Beschwerdeführer wurde zu einer Entschuldigung und Entschädigung verurteilt.
  • 23.01.2018, Borisova gegen Russland (Appl. no. 31662/17); Verurteilung wegen eines Postings im sozialen Netzwerk vk.com, in dem die Beschwerdeführerin eine private Nachricht eines Freunde zitierte, der sich in drastischer Weise über die intellektuellen und beruflichen Fähigkeiten eines namentlich genannten Polizeiangehörigen äußerte.
  • 23.01.2018, Ooo Redaktsiya Sem Na Sem und Yezhova gegen Russland (Appl. nos. 40050/17 und 50535/17); unabhängiges Online-Magazin und dessen Chefredakteurin; wurden von der Telekom-Regulierungsbehörde bestraft aufgrund der Verlinkung zweier satirischer YouTube-Videos mit profaner Sprache.
  • 22.01.2018, Shirokov gegen Russland (Appl. no. 41535/17); Bestrafung des Direktors einer NGO durch die Telekommunikationsbehörde, weil auf der Website der NGO Materialien veröffentlicht worden waren, ohne - wie vorgeschrieben - darauf hinzuweisen, dass sie von einer ausländischen Organisation stammen.
  • 19.01.2018, Makarov gegen Russland (Appl. no. 56105/17); Verurteilung zu 5 Tagen Arrest wegen des Postens eine Fotods von Präs. Putin mit Make-up.
  • 19.01.2018, Semenov gegen Russland (Appl. no. 478710/17); Verurteilung wegen Publikation extremistischen Materials in drei Fällen (jeweils nur der Satz "Orthodoxie oder Tod").
  • 15.01.2018, Girin und Novaya Gaeta gegen Russland (Appl. no. 56439/14); Verurteilung wegen eines Berichts über einen Plagiatsverdacht im Hinblick auf die Dissertation eines Richters (der von seinem Doktorvater - einem ehemaligen Richter) abgeschrieben habe.
  • 09.01.2018, Feldman und Savin gegen Russland (Appl. nos. 69854/14 und 12227/16); Festnahme wegen des Anbringens einer deutschen(!) Fahne auf dem Gebäude des Sicherheitsdiensts in Kaliningrad aus Protest gegen die Annexion der Krim.
  • 09.01.2018, Podrezov gegen Russland (Appl. no. 35581/16); Verurteilung, weil der Beschwerdeführer jemand anderem dabei geholfen hatte, den Turm auf einem Hochhaus zu erklettern und dort den Stern in den Farben der ukrainischen Fahne zu streichen.
  • 08.01.2018, Kashapov gegen Russland (Appl. no. 3973/16); Verurteilung eines Aktivisten aufgrund von Texten über den Ukraine-Konflikt auf seiner VKontakte-Seite.
2017
2016
  • 17.11.2016, Navalny gegen Russland (Appl. no. 62670/12); Blogger hatte Link zu einem YouTube-Video gepostet und die Leser seines Blogs aufgefordert, sich das Video anzusehen; wurde verurteilt, weil im verlinkten Video unrichtige Behauptungen aufgestellt wurden; weder das Blog noch YouTube wurden von den nationalen Gerichten als Medium im Sinne des russischen Gesetzes über Massenmedien angesehen.
2014 2013
  • 18.11.2013: Sukhov gegen Russland (Appl. no. 78116/12); orthodoxer Priester; musste eine von ihm angebrachte Plaque mit der Aufschrift "Orthodoxie oder Tod" entfernen, weil es sich um einen verbotenen extremistischen Slogan handle.
2012

No comments :