„§ 9a - Neue Märkte
Die Einbeziehung neuer Märkte in die Marktregulierung nach den Vorschriften dieses Teils soll in der Regel nur erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird. Bei der Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit nach § 10 und der Auferlegung von Maßnahmen nach diesem Teil hat die Bundesnetzagentur die Verhältnismäßigkeit der Festlegungen unter besonderer Berücksichtigung der Ziele, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen, zu berücksichtigen.“
Dass der Staatsanteil an der Deutschen Telekom, die von den Regulierungsferien profitieren soll, immerhin noch mehr als 30% beträgt, sorgt für zusätzliche Skepsis. Reding im O-Ton:
Die Kommission wird wohl nicht kampflos aufgeben, denn, so Reding:"Die Bundesregierung ist mit dem Vorschlag des Paragraphen 9a nicht zufällig in den Verdacht geraten, damit eine „Lex Telekom“ zu schaffen. Das liegt nicht nur an der uns allen nur allzu gut bekannten Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, für deren strategisch kluge Vorformulierung den Juristen der Deutschen Telekom mein ganzer Respekt gilt."
"Wir haben ja auch in der Kommission den einen oder anderen guten Juristen."
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