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Tuesday, October 18, 2011

Vermischte Lesehinweise (35)


Zur Qualität der Medien, Ethik, Presserat, Medienförderung
  • In der Schweiz wurde das Jahrbuch Qualität der Medien 2011 veröffentlicht (online nur in Auszügen kostenfrei zugänglich, zB die Hauptbefunde); wie üblich gibt es auch Kritik daran, zB hier ("Soziologieprofessor Kurt Imhof mobilisiert die aggressiven Methoden des Boulevards für den wissenschaftlichen Betrieb. Er will emotionalisieren, Empörung erzeugen, Wirbel machen."); zur Kritik gibt es Gegenkritik von Imhof - und es geht dann immer so weiter (eine kleine Linksammlung findet sich hier; in der jüngsten Polemik unter dem Titel "Gastrokritiker mit Allzweck-Zunge" bezeichnet Kurt W. Zimmermann Prof. Imhof als "drehenden Derwisch unter unseren Wissenschaftlern") - eine lebhafte Debatte.
  • Weniger lebhaft: WAZ-Chef Bodo Hombach, der bei den Österreichischen Medientagen eine Rede mit dem Titel "Mut zur Qualität" gehalten hat. Diese Rede - auf horizont.at im Wortlaut nachzulesen -  ist ein fast gruseliges Zeitzeugnis: Hombach versucht, in wirren Assoziationsketten und schiefen Bildern, Anforderungen an Qualitätsmedien zu formulieren, fast als würde ein Sumo-Ringer dem Staatsopernballett vortanzen wollen. 
  • Laufende Informationen zur Inquiry into the "culture, the practices and the ethics" of the British press (Leveson inquiry) gibt es hier;
  • Der deutsche Presserat hat seine Jahrespressekonferenz gegeben (Pressemitteilung); er sorgt sich auch um seine Finanzierbarkeit (siehe zB hier).
  • Der österreichische Presserat, der nicht wie der Deutsche Presserat mehr als 1600 Beschwerden pro Jahr hat (sondern gerade erst seine dritte Entscheidung überhaupt veröffentlicht hat), ändert laut Pressemeldungen seine Verfahrensordnung und soll auch Entscheidungen gegen Medien veröffentlichen können, die sich dem Verfahren nicht unterwerfen (zumindest wenn es grundlegende Fragen betrifft); außerdem soll laut Presse das Verfahren in Hinkunft für den Konsumenten auch nach der Verfahrensordnung kostenlos sein (zu meiner diesbezüglichen Kritik an der Divergenz zwischen Verfahrensordnung und öffentlichen Äußerungen siehe zB hier); bis heute sind die Änderungen auf der Website des Presserats noch nicht verfügbar; update 18.10.2011, 13:00: nun gibt es die neue Fassung der Verfahrensordnung - hier;
  • Rasmus Klein Nielsen / Gert Linnebank (Reuters Institute for the Study of Journalism), Public Support for the Media, A Six-Country Overview of Direct and Indirect Subsidies; die Studie untersucht die öffentliche Förderung von Medien in Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, dem Vereinigten Königreich und der USA. Ein interessantes Ergebnis: in allen sechs Staaten ist die indirekte Förderung der Presse (etwa durch reduzierte Mehrwertsteuer oder günstige Posttarife) wesentlich größer als üblicherweise angenommen. Einiges wird sich ändern müssen, meinen die Autoren: "It is time to review and renew media policy arrangements and bring them in line with the principles purportedly behind them and with the times that we live in".
Datenschutz/Privacy, Vorratsdaten, ...
Kommission und BEREC
Netzneutralität
Sonstige Telekom-Sachen:
Medien/Meinungsäußerungsfreiheit
Verbraucherschutz/Vertragsrecht
  • Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher, die am 10. Oktober auch im Rat angenommen wurde, regelt das Fernabsatzrecht neu; die Haustürgeschäfts-RL und die Fernsabsatz-RL werden aufgehoben. Die Richtlinie wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt - voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres - in Kraft treten; zwei Jahre später müssen die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung veröffentlicht sein und zweieinhalb Jahre später (also gegen Mitte 2014) müssen sie dann angewendet werden. Unter anderem darf dann der Verbraucher nicht mehr verpflichtet sein, "bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer mehr als den Grundtarif zu zahlen, wenn der Unternehmer eine Telefonleitung eingerichtet hat, um mit ihm im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen." (die nach Ansicht der Kommission wichtigsten Änderungen sind in dieser Pressemitteilung zusammengefasst).
  • Daneben schlägt die Kommission ein (fakultatives) "Gemeinsames Europäisches Kaufrecht" vor, gewissermaßen als 28. Rechtsordnung, die nur im Falle einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien angewendet wird (bei Verbraucherverträgen zudem nur, wenn der Verbraucher "ausdrücklich und gesondert von seiner Erklärung, mit der er dem Vertragsschluss zustimmt, einwilligt"); das Europäische Kaufrecht soll nicht nur für Kaufverträge anwendbar sein, sondern auch für "Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte gleich, ob auf einem materiellen Datenträger oder nicht, die der Nutzer speichern, verarbeiten oder wiederverwenden kann oder zu denen er Zugang erhält, unabhängig davon, ob die Bereitstellung gegen Zahlung eines Preises erfolgt oder nicht"). Die wichtigsten Dokumente: Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches KaufrechtMitteilung der KommissionFAQsPresseaussendung.

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