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Friday, June 18, 2010

Vermischte Lesehinweise (13)

Abschließend noch drei Hinweise auf Print-Publikationen:
  • "Public Value im Rundfunkrecht" war Thema des fünften österreichischen Rundfunkforums im vergangenen Herbst. Der Tagungsband mit den Referaten (von Matthias Cornils, Josef Trappel, Lukas Repa, Heinz Mayer, Claudia Fuchs, Alisaon Gold und Susanne Pfab) ist nun bei Manz in der REM-Schriftenreihe erschienen (ISBN 978-3-214-16427-0 Pick It! );
  • Der nächste Band der REM-Schriftenreihe bei Manz wird in Kürze verfügbar sein: Michael R. Kogler, TV (ON DEMAND) - Europäische Content-Regelungen für Audiovisuelle Mediendienste (ISBN: 978-3-214-16428-7 Pick It! )
  • Und schließlich, wiederum bei Manz, sind nun auch die Referate und Diskussionsbeiträge des Österreichischen Juristentags vom letzten Jahr erschienen; im Band "Vom Wirtschaftsaufsichtsrecht zum Regulierungsverwaltungsrecht?" (ISBN 978-3-214-10972-1 Pick It! ) finden sich die Referate von Wolfgang Urbantschitsch, Bernhard Raschauer und mir) 

4 comments:

  1. Gar nichts zum Thema ORF-Gesetz? Dass eine Verlegerlobby per Gesetz ganze Channels abdrehen, Archive verbieten und Foren abschaffen lässt? Das Schweigen dazu wirkt - speziell an dieser Stelle - schon arg laut.

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  2. @Anonymus: ich habe hier nie Vollständigkeit angekündigt oder angestrebt, ganz im Gegenteil; mein Blog ist deklariertermaßen kein journalistisches Angebot, bei dem man sich auf eine gewisse Regelmäßigkeit und Kontinuität in der Behandlung und vor allem auch Auswahl wesentlicher Themen verlassen kann (und ich nehme mir die Freiheit, oft auch Unwesentliches oder Nebensächliches hier zu notieren - es muss ja niemand lesen).

    Wenn ich zu einem aktuellen Thema nichts schreibe, dann kann das ganz verschiedene Gründe haben: vielleicht habe ich gerade keine Zeit oder keine Lust; manchmal sind mir die Themen auch zu komplex, als dass ich sie in ein/zwei Absätzen im Blog anreißen möchte. Und generell versuche ich mich aus offenen medienpolitischen Diskussionen in der Regel bewusst herauszuhalten: das ist ein juristisches, kein medienpolitisches Weblog - ich beschäftige mich mehr mit dem, was beschlossen wurde und will mich nicht in die vorangehende politische Diskussion einbringen (das hat verschiedene Gründe und natürlich vor allem auch mit meinem Beruf zu tun, siehe zB Art. IX der Welser Erklärung).

    Wenn ich also nichts schreibe, dann ist das weder ein "lautes" noch ein "leises" Schweigen. Es tut mir leid, dass Sie auf meinem Blog nicht gefunden haben, was Sie erwarteten, vielleicht finden Sie es woanders (oder auch hier zu einem anderen Zeitpunkt - ich freue mich, wenn Sie dennoch weiter gelegentlich hier vorbeischauen oder weiter den Feed abonnieren).

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  3. Sehr geehrter Herr Professor Lehofer!

    an dieser Stelle wieder einmal ein großes Dankeschön, für all die Arbeit, die Sie sich mit diesem Blog machen, in dem ich im Rahmen meiner Diss zu "Stoßzeiten" gerne auch täglich stöbere. Ich hoffe, dass es diesen Blog noch lange geben wird!

    Mit besten Grüßen. Gerhard Geiger

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  4. Sehr geehrter Herr Professor Lehofer!

    an dieser Stelle wieder einmal ein großes Dankeschön, für all die Arbeit, die Sie sich mit diesem Blog machen, in dem ich im Rahmen meiner Diss zu "Stoßzeiten" gerne auch täglich stöbere. Ich hoffe, dass es diesen Blog noch lange geben wird!

    Mit besten Grüßen. Gerhard Geiger

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