Ein Leser meines Blogs hat mir nun ein Urteil zukommen lassen, das zeigt, dass sich auch Richter gelegentlich mit den Behördenbezeichnungen schwer tun. In diesem Urteil eines Einzelrichters des Landesgerichts Klagenfurt, das schon vor rund zehn Jahren (09.08.2001) erlassen wurde, wird die (damalige) Elektrizitäts-Control-Kommission konsequent als "Elektrizitätskontrollkommission" bezeichnet, was an einer Stelle dann auch begründet wird:
"[...] die Elektrizitätskontrollkommission (im Gesetzestext: Elektrizitäts-"Control"-Kommission; die Verwendung des englischen Begriffes "Control" ist mit Rücksicht auf Art 8 B-VG und im Hinblick darauf, dass es sich nicht um eine ausländische, sondern [...] österreichische Einrichtung handelt, nicht verständlich)."Nun würde ich Art 8 B-VG, der die deutsche Sprache, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, als Staatssprache der Republik festlegt, nicht zwingend dahin interpretieren, dass Behördenbezeichnungen immer und ausschließlich Begriffe der deutschen Sprache verwenden müssten - aber (rechtlich) interessant an den wohl eher persönlich motivierten Ausführungen des damals erkennenden Richters (die genaue Schreibweise der Behörde war nicht entscheidungserheblich) ist eher, dass die Elektrizitäts-Control-Kommission damals ausdrücklich mit mehreren Verfassungsbestimmungen (zB hier) in der Verfassung verankert war, also juristisch auf gleicher Ebene wie Art 8 B-VG.
Aber in Kärnten hat es mit der deutschen Sprache wohl eine besondere Bewandtnis, denn wie schrieb etwa der vor kurzem verstorbene Kärntner Schriftsteller Werner Kofler in einer Miniatur mit dem Titel "auf der behörde":
"nixPS: und jetzt schick ich das/ Blog wirklich in eine kleine Winterpause, wie ich sie schon anlässlich meines vorletzten Blogposts angekündigt habe.
tua ma nix
umanonda-tischkarirn
nix, do
wer ma nit long
umanonda-tischkarirn
mir red ma
deitsch"
Die sprachliche Verwirrung betrifft übrigens nicht nur Medien und sonstige Dritte, sondern auch die Behörde(n) selbst. Die, wenn auch nicht gesetzliche, so doch mehr oder weniger offizielle (siehe zB http://www.rtr.at/de/rtr/OrganeTKK) Abkürzung für die Telekom-Control-Kommission lautet "TKK" (anstatt "TCK").
ReplyDeleteDie Abkürzung TKK ist übrigens auch in den AZR so vorgesehen. Die Abkürzung geht auf die Zeit kurz nach der Gründung der Telekom Control-GmbH und der Telekom-Control-Kommission 1997 zurück. Aus phonetischen Gründen hat sich in der Behörde, aber auch in der einschlägigen Regulierungsszene die Abkürzung "TKC" für "Telekom Control" eingebürgert, und weil die GmbH einfach öfter gemeint war, hat sich das als Abkürzung für die Telekom-Control-GmbH durchgesetzt. Und damit lag es nahe, für die Telekom-Control-Kommission die Abkürzung TKK zu verwenden, schon allein, damit man nicht glaubt, es wäre nur eine Buchstabenverdrehung, wenn von einer "TCK" die Rede wäre.
ReplyDeleteMittlerweile hat die Abkürzung den praktischen Nebeneffekt, dass man Menschen, die sich mit der Branche und der Rechtsmaterie wirklich beschäftigt haben, leicht von jenen unterscheiden kann, die halt dazu auch mal was sagen/schreiben wollen ;-) (wenn zB in einem juristischen Aufsatz von der "TCK" die Rede ist, kann man recht zuverlässig davon ausgehen, dass der Beitrag an der Oberfläche bleibt).