Pages

Tuesday, September 29, 2009

Der Medienrat: "ein zeitgemäßes, effizientes Selbstkontrollorgan" (?!)

Mit dem Ministerialentwurf zur Mediengesetz-Novelle kann man glücklich sein oder auch nicht - das Begutachtungsverfahren gibt jedenfalls Gelegenheit, die eigene Position vorzubringen. Auch der Österreichische Journalisten Club, der nach seinen Statuten ja nicht nur den Handel mit Waren aller Art betreibt, sondern auch "standespolitische Aufgaben" wahrnimmt, hat sich im Begutachtungsverfahren zu Wort gemeldet. Neben der offiziellen Stellungnahme (pdf) gegenüber dem Justizministerium wurde begleitend auch per Presseaussendung vor den Bestrebungen gewarnt, die Grundrechte auszuhöhlen.

Besonders bemerkenswert an der Stellungnahme des ÖJC ist der folgende zweite Absatz:
"Ebenso sollte ein Ministerialentwurf von der aktuellen Faktenlage ausgehen und nicht alten, nicht mehr funktionstüchtigen Strukturen 'hinter her laufen'. Wenn auf Seite 4 des Vorblattes und der Erläuterungen dem nicht mehr vorhanden Presserat 'nachgeweint' wird, so stellen wir fest, dass sich in den vergangenen Jahren eine neue, zeitgemäße Form der Selbstkontrolle der österreichischen Medien durch den Österreichischen Medienrat, den Österreichischen Ethik-Rat [gemeint wahrscheinlich: der PR-Ethik-Rat] und den Österreichischen Werberat entwickelt hat. Diese neuen, effizienten Selbstkontrollorgane decken bereits jetzt die gesamte Medienlandschaft in Österreich ab und arbeiten sehr kostengünstig und ohne Staatszuschüsse." (Links hinzugefügt)
Könnte man die mutige Behauptung, der sogenannte Medienrat sei ein "effizientes Selbstkontrollorgan", nicht vielleicht als "Missstand in der Öffentlichkeitsarbeit" ansehen und sich beim PR-Ethik-Rat darüber beschweren? Immerhin hat der ÖJC diese Behauptung ja auch in seiner Presseaussendung wiederholt.

Aber was würde bei einer solchen Beschwerde bei diesem anderen "effizienten Selbstkontrollorgan" wohl herauskommen? Vielleicht wäre es ein "dringender Anlass, die weitere Entwicklung aktiv zu beobachten"? Wer glaubt, dass diese Wortfolge frei erfunden ist, den muss ich leider enttäuschen: denn gerade gestern, 28.9.2009, hat sich der PR-Ethik-Rat neu, effizient und zeitgemäß mit dem "Fall BUWOG/Hochegger" befasst und dabei tatsächlich Folgendes mitgeteilt:

"Die bisher bekannt gewordenen Fakten und die Reaktionen der Beteiligten sind für den Rat dringender Anlass, die weitere Entwicklung aktiv zu beobachten und Hintergründe sowie Zusammenhänge zu recherchieren."
Zurück zum sogenannten Medienrat (dazu in diesem Blog bereits hier und hier):
seit Mitte Juli - genau genommen seit dieser Presseaussendung des ÖJC - warte ich gespannt auf die erste Entscheidung dieses Rats. Ganz habe ich allerdings nicht verstanden, weshalb in diesem Fall eine polizeiliche Strafverfügung (Höchststrafe € 365), gegen die man Einspruch erheben kann (dessen Abweisung 10% des Strafbetrags kosten würde), mit einer 700 Euro teuren Beschwerde beim Medienrat "bekämpft" wird; aber vielleicht ist gerade das die neue, zeitgemäße Form der Selbstkontrolle - ein Rätsel bleibt allerdings, weshalb die Polizei nun auch schon zu den Medien gerechnet wird, oder wie der Medienrat sonst das Wort "Selbstkontrolle" bei einer Beschwerde gegen polizeiliches Vorgehen rechtfertigen will.
[Update 7.10.2009: Gerald Bäck, Mitglied des Medienrats, verdanke ich die Information in den Kommentaren, dass die Eingabe des ÖJC vom Medienrat nicht behandelt wurde, weil sie nicht dessen Aufgabenbereich entsprach]

Immerhin wurde ja angekündigt, die Entscheidungen auf der Website zu veröffentlichen, und viel mehr als zwei Monate sollte das effiziente Verfahren ja nicht dauern; also sollten wir bald etwas zu lesen bekommen auf der Website, auf der bislang leider nur das Bild der Mitglieder und das Video der Pressekonferenz vom 27. Mai 2009 zu sehen sind.

PS: in der Pressaussendung vom 15. Juli 2009 teilt der ÖJC auch mit, er habe seine Anwälte (in der Sache mit der Strafverfügung) beauftragt, "eine Klage gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die Medien- und Pressefreiheit in Österreich, zu prüfen." Die Anwälte werden sich wohl die einschlägige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Herzen nehmen, die da sagt: "Zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsanwaltes, der eine Vertretung übernimmt, gehört die Belehrung des meist rechtsunkundigen Mandanten" (zB 27.5.1999, 2 Ob 224/97y).

PPS: der dritte in der Stellungnahme des ÖJC genannte Rat, der Werberat, verdient sich - auch wenn ihm derzeit der Melissa-Mann angehört - eine eingehendere und ernsthaftere Behandlung, zu der ich allerdings in absehbarer Zeit kaum kommen werde.

2 Fragen, 2 Antworten, kein Kommentar: die Justizministerin und das Internet

1. Frage (29.9.2009, in einem ATV-Interview): "Internetsperren sind da (im Kampf gegen Kinderpornografie) ein legitimes Mittel?"
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: "Na jo, wieso eigentlich nicht. Natürlich, es darf keine ungebührliche Zensur sein, das ist schon klar, aber ich glaube, der Kampf gegen die Kinderpornografie, der steht hier eindeutig im Vordergrund."
[siehe dazu auch den Blogeintrag von Gerald Bäck]

2. Frage (13.3.2009, Bundesrat Günter Molzbichler in der Fragestunde im Bundesrat): Welche Schritte sind für Sie vordringlich bei der Verbesserung der digitalen Rechte der Konsumenten?
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: "Das ist jetzt eine Frage, deren Beantwortung ich gerne schriftlich nachreichen möchte."

[§ 63 Abs 4 der Bundesrats-Geschäftsordnung lautet:
"Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder nach Maßgabe des § 37 Abs. 3 der beigegebene Staatssekretär ist verpflichtet, die Anfrage, sobald sie zur Beantwortung aufgerufen wird, mündlich zu beantworten. Die Beantwortung hat so kurz und konkret zu erfolgen, wie es die Anfrage zulässt. Ist dem Befragten die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen."]

Sunday, September 27, 2009

Rückblick auf das 5. Österreichische Rundfunkforum

Am 17. und 18. September 2009 fand das 5. Österreichische Rundfunkforum unter dem Generalthema "Public Value" statt (zur Ankündigung hier bzw hier) - höchste Zeit für einen kurzen Rückblick. Da die Vorträge ohnehin im Manz-Verlag veröffentlicht werden (die Teilnehmer erhalten den Tagungsband auch zugesandt), werde ich hier aber gar nicht erst versuchen, die einzelnen Referate irgendwie nachzuerzählen oder zusammenzufassen, sondern nur ein paar sehr selektive Anmerkungen machen.

Im Eröffnungsreferat entwickelte Matthias Cornils vor dem Hintergrund der in Deutschland mittlerweile angelaufenene "Drei-Stufen-Tests" ("seit Wochen wird in Deutschland getestet, was das Zeug hält") eine Differenzierung zwischen einem enger verstandenen Public Value "im englischen Sinne" - einem konkret beweisbedürftigen Mehrwert - und einem weiter verstandenen Public Value "im deutschen Sinne", der abstrakt einen Mehrwert durch öffentlich-rechtliche Angebote unterstellt. Kritisch beurteilte Cornils den deutschen Zugang, nach dem mittlerweile bei Angebotsverknappung genauso wie bei Angebotsüberflutung eine Public Value-Rechtfertigung angenommen werde: während die öffentlich-rechtlichen Anstalten im ersten Fall die Medien- bzw. Meinungsvielfalt sicherten, käme ihnen im anderen Fall Integrations- und Orientierungsfunktion in einem fragmentierten Umfeld zu.

Kommunikationswissenschaftler Josef Trappel musste ein wenig gegen die Feststellung von Matthias Cornils antreten, wonach sich in den bisherigen Drei-Stufen-Tests gezeigt habe, dass die Berechenbarkeit der ökonomischen und publizistischen Beurteilungen auch nicht höher als jene der Juristen sei. Trappel, der für die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesmedienanstalten einen Leitfaden für die Drei-Stufen-Tests verfasst hat, sprach vom "medienpolitischen Virus" des Public Value Tests und ließ auch eine gewisse Skepsis gegenüber den wirtschaftswissenschaftlichen Gutachten durchklingen ("lesen sich wie Lehrbücher der Ökonomie"). Sein Hinweis auf die teilweise dramatischen Ressourcenengpässe in den Redaktionen fand auch in der Diskussion am nächsten Tag ein Echo: ein Diskutant warnte vor einem "Szenario, in dem gutbezahlte Gutachter schlecht bezahlte Journalisten kontrollieren".

Lukas Repa, der bei der Europäischen Kommission an der Rundfunkmitteilung mitgearbeitet hat und insbesondere auch mit den deutschen und nunmehr österreichsichen Beihilfeverfahren betreffend die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst war, legte die gemeinschaftsrechtlichen (wettbewerbsrechtlichen) Rahmenbedingungen für den "Public Value" dar. Angesprochen auf eine gewisse "Geschmeidigkeit" der Kommission in ihren im Lauf der Zeit vertretenen Positionen, bezog er sich insbesondere auf die Rechtsprechung des EuG in den Fällen TV2 (dazu hier) und SIC (dazu hier), an der sich die Kommission natürlich orientiere. Ich habe ihn in der Diskussion auch gefragt, wie er - insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Prüfung des neuen französischen Finanzierungsmodells (siehe dazu hier) - die derzeit diskutierte Umstellung der ORF-Finanzierung von einer gemischten Finanzierung aus Programmentgelten und Werbung auf eine Finanzierung zum Teil auch direkt aus Budgetmitteln (sogenannte "Gebührenrefundierung") beurteilen würde. Repa (der natürlich betonte, nur seine persönliche Meinung zu äußern) würde eher davon ausgehen, dass es sich dabei nicht um eine neue (notifizierungspflichtige) Beihilfe handeln würde (ich habe da meine Zweifel, aber wenn es nun im Oktober zu einem Abschluss des Beihilfenverfahrens kommen wird, wird die Kommission wohl kaum von sich aus wieder zu prüfen beginnen, wenn eine derzeit schon diskutierte Finanzierungsvariante umgesetzt wird).

Heinz Mayer, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, befasste sich in seinem Referat mit dem BVG-Rundfunk, das - vorsichtig ausgedrückt - nicht von allen österreichischen Rundfunkrechtlern als optimal in die Gegenwart passend beurteilt wird. Mayer arbeitete allerdings eine wesentliche Aussage aus diesem Verfassungsgesetz heraus: wenn der Staat einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einrichtet, dann muss er auch dafür sorgen, dass dessen Finanzierung, unabhängig von Werbeeinnahmen, gesichert ist - und dies, so Mayer, ist mit § 31 ORF-G auch geschehen. Es sei Aufgabe es Stiftungsrates, dafür zu sorgen, dass der ORF seine öffentlich-rechtlichen Aufgaben erfüllen kann. Diesen Auftrag sieht Mayer weit: "ein qualitativ ansprechendes Angebot für alle elementaren Lebensbereiche anzubieten". In der Diskussion meinte er: "Erotik gehört zum öffentlichen Auftrag, Pornographie nicht".

Tobias Schmid von der Mediengruppe RTL Deutschland ging auf die Rolle der Privaten bei der Schaffung von Public Value ein. Seine Kernthese: der private Rundfunk erzeuge längst Public Value, den man aber freilich nicht mit "Bildungsbürgertum und persönlichem Geschmacksempfinden" gleichsetzen dürfe. Schmid sprach sich für eine Anreizsetzung in der Regulierung aus, bei der bestimmte gesellschaftlich erwünschte Inhalte nicht direkt finanziell gefördert würden, sondern durch verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen (zB auch eine "must be found"-Regelung, die sicherstellen würde, dass Vollprogramme in den elektronischen Programmführern leicht aufgefunden werden). Schmid sprach im Hinblick auf die Landesmedienanstalten - Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, war im Publikum - von "Verzweiflungsregulierung": die Regulierer würden gerade die wenigen meinungsbildenden Vollprogramme besonders genau beobachten, während andere kleinere Sender praktisch sanktionslos blieben .

Alison Gold vom BBC Trust stellte das britische Modell des Public Value Test (PVT) vor. Drei Aspekte aus diesem Referat seien hier hervorgehoben: erstens sind die Tests teuer, das ist bekannt, und sie dauern (höchstens) sechs Monate, was von manchen als lang empfunden wird. Gold bestätigte die hohen Kosten - ganz grob etwa 1 Mio € pro Test -, aber sie hielt auch fest, dass bei der Markteinführung wesentlicher neuer Produkte auch sonst Kosten für die Bewertung und Marktabschätzungen anfielen; die Zeit von sechs Monaten hingegen sei keineswegs lang, andere Entwicklungen oder interne Prüf- und Genehmigungsprozesse würden oft länger dauern, beim PVT zwängen aber die rechtlichen Vorgaben zu einem straffen Verfahrensablauf. Zweitens ist ein ganz wesentlicher Bestimmungsfaktor für den Erfolg der PVTs die Vorbereitung seitens der Geschäftsführung der BBC: je besser die von der BBC-Executive vorbereiteten Grundlagen für den PVT, desto besser (und günstiger) auch die Gutachten. Und drittens betonte Gold besonders die Rolle der Öffentlichkeit, die über Konsultationen und die Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen eingebunden ist: PVTs könne man nicht hinter verschlossenen Türen durchführen.

Susanne Pfab, Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und daher aktuell in zahlreichen "Drei-Stufen-Tests" involviert, stellte das deutsche Modell dar. Sie skizzierte die schon rein abwicklungstechnisch schwierige Situation, dass aufgrund der Beihilfenentscheidung auch zahlreiche Bestandsprüfungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen sind (anders als im UK, wo nur neue Angebote geprüft werden). Das Verfahren werfe zahlreiche juristische Fragen, zB nach der Verfahrensart (Pfab sprach von einem Verfahren sui generis, das kein Verwaltungsverfahren sei, obgleich es gewisse Ähnlichkeit mit einem Planfestsetzungs- oder einem Bewilligungsverfahren habe). Umstritten sei, in wieweit die für die Entscheidung zuständigen Rundfunkräte nur eine ja/nein-Entscheidung treffen oder auch Abänderungen verlangen könnten. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit verwies Pfab darauf, dass bereits in den Rundfunkräten (mit insgesamt rund 500 Mitgliedern) "eine ziemlich breite Menge von Gesellschaft" versammelt sei. Als Nebeneffekt der Drei-Stufen-Tests konstatierte Pfab eine wachsendes Selbstbewusstsein der Rundfunkräte, deren Unabhängigkeit auch deutlicher betont werde. Im Hinblick auf die Gutachter sprach Pfab von Problemen, eine ausreichende Zahl geeigneter Gutachter zu finden, auf eine Ausschreibung hin hätten sich nur sehr wenige gemeldet.

PS: 1. Im UK ist die gegenwärtige Form der Public Value Bewertung nicht unumstößlich: interessanterweise ist es nicht nur der "Schattenminister" Jeremy Hunt, der die Rolle des BBC Trust beim PVT in Frage stellt, sondern auch der derzeit zuständige Minister Ben Bradshaw (hier, hier und hier).
2. Die aktuellen Entscheidungen des MDR-Rundfunkrates vom 21.9.2009 in den Dreistufentests zu KI.KAplus und kikaninchen.de sind hier bzw hier zu finden (Presseaussendung des MDR; Bericht bei DWDL und bei epd); wie man daraus erkennen kann, vertritt der Rundfunkrat die Auffassung, dass nicht nur eine Genehmigung oder Versagung des Konzepts möglich ist, da er Modifikationen gegenüber dem Vorschlag vorgenommen hat.

Friday, September 25, 2009

Digitale Dividende, wieder einmal (Lesehinweis)

Der Verteilungskampf um die digitale Dividende hat nun auch in Österreich voll eingesetzt. Nachdem vor zwei Monaten die Frequenzbereichszuweisungs- und die Frequenznutzungsverordnung geändert wurden, kündigte Staatssekretär Ostermayer beim Rundfunkforum Ende August an, bis Anfang 2010 die weiteren notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen, und zwar auf Basis einer bis dahin zu erstellenden wissenschaftlichen Studie (über die allerdings bis dato nichts näher bekannt ist; insbesondere auch noch keine Ausschreibung oder Interessentensuche - die Zeit wird wohl knapp werden).

Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass sich die Kontrahenten Interessenten in Position bringen: mit Presseaussendungen der einen wie der anderen Seite, diversen Anstrengungen in Lobbying gegenüber Politik und PR gegenüber den Medien - und natürlich mit Umfragen ("brandaktuelle Ergebnisse" sollen vom Forum Mobilfunk am 30.9.2009 vorgestellt werden; zum FMK siehe auch diesen Beitrag von Georg Holzer) und Studien. Zuletzt hat die ORS eine Studie von Ernst-Olav Ruhle (Juconomy Consulting) vorgestellt, die sich erwartungsgemäß kritisch mit zentralen Argumenten der Mobilfunker auseinandersetzt (Download der Studie; Presseaussendung) und zum Ergebnis kommt, dass eine Festlegung auf ein bestimmtes Konzept für die zukünftige Verwendung der Frequenzen heute deutlich verfrüht ist.

Ruhle beruft sich dabei auch auf die im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte Studie, deren Ergebnisse Anfang September vorgestellt wurden (siehe dazu die Website der Kommission zur digitalen Dividende und die Website der Auftragnehmer zur Studie; die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind dieser Präsentation zu entnehmen). Die EU-Studie untersuchte nicht nur das realistische Szenario (die Vergabe des Sub-Bands von 790 bis 862 MHz an Mobilfunkanbieter nach Abschluss der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens), sondern auch radikalere Optionen wie zB die vollständige Räumung des gesamten 470-862 MHz-Bandes von Rundfunkdiensten; unter solchen Annahmen kommen daher auch manche etwas abenteuerlich wirkende Zahlen zustande. Insgesamt scheint die Studie aber durchaus solide, jedenfalls in jenen Punkten, die sie tatsächlich aufgreift (gelegentlich wird nämlich auch auf Umstände verwiesen, die nicht geprüft wurden, etwa die möglichen Störungen für den Kabel-TV-Empfang).

Wesentliche Ergebnisse der EU-Studie sind ua, dass der früheste realistische Zeitpunkt für die Schaffung des 790-862 MHz Bandes (und dessen Nutzung für Breitbandanwendungen) 2015 bleibt; für die Notwendigkeit einer weitergehenderen Räumung des UHF-Bandes besteht derzeit und auf absehbare Sicht keine Veranlassung. Für SAB/SAP (Rundfunk- und Produktionshilfsdienste, zB Funkmikrophone) gibt es keine unmittelbare Knappheit, solange nur das 790 bis 862 MHz-Band geräumt wird (würde ich die Festspielbühne am Bodensee bei Bregenz betreiben, hätte ich wohl dennoch Bedenken, zumal sich hier die Nutzungen in drei Ländern überschneiden).

Was andere Nutzungen der digitalen Dividende betrifft, wird in der EU-Studie hinsichtlich "Handy TV" keine Notwendigkeit zum Handeln gesehen, das gleich gilt für PPDR (public protection and diasaster relief). Dazu wird angemerkt, dass manche Mitgliedstaaten vor kurzem in PPDR-Systeme in anderen Frequenzbändern investiert haben (darauf werde ich für Österreich in einem späteren Beitrag noch einmal zurückkommen).

Noch diesen Herbst wird die Kommission eine Mitteilung zur digitalen Dividende veröffentlichen mit einer "Roadmap" für die nächsten Schritte. Außerdem soll der endgültige Abschaltzeitpunkt für analoges terrestrisches Fernsehen mit 1.1.2012 verbindlich festgelegt werden und die Nutzungsbedingungen für das Sub-Band von 790 bis 862 MHz sollen gemeinschaftsweit harmonisiert werden.

Die Radio Spectrum Policy Group wird im November ihre endgültige Position zur digitalen Dividende beschließen (zum Entwurf hier); zur Position der European Regulators Group siehe ERG (09) 26 ERG Statement on the Digital Dividend.

PS: Zur detaillierten Information in praktisch allen Frequenzangelegenheiten sei die Website des ECO - European Communications Office der CEPT - nachdrücklich empfohlen. Das ECO ist seit 1. Juli dieses Jahres an die Stelle des European Radiocommunications Office (ERO) und des (vergleichsweise weniger bedeutenden) European Telecommunications Office (ETO) getreten und daher auch noch unter der gut eingeführten Adresse www.ero.dk zu erreichen. Das ECO betreibt auch EFIS, ein europäisches Frequenzinformationssystem, und ECA, eine Datenbank über europäische Frequenzbereichszuweisungen.

Thursday, September 24, 2009

Schweizer Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aus für Energy Zürich

In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr Radio- und Fernsehkonzessionen neu vergeben. Und neu hieß in diesem Fall, dass tatsächlich nicht alle, die schon früher eine Konzession hatten, auch erneut eine bekamen (siehe dazu in diesem Blog schon hier). Die im Auswahlverfahren unterlegene Radio Z AG ("Energy Zürich") zog dagegen erwartungsgemäß vor Gericht. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat nun mit Urteil vom 16.09.2009 die Beschwerde abgewiesen (Presseaussendung des Gerichts; Bericht in der NZZ). Das Urteil bestätigt die Auswahlentscheidung der Behörde (in der Schweiz werden die Konzessionen vom UVEK, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, vergeben; in Österreich entspräche dies einer Entscheidung durch einen Minister). Die auf die bisherige Innehabung der Konzession ausgerichtete Argumentation der Beschwerdeführerin wird vom Bundesverwaltungsgericht nicht geteilt:
"Der Gesetzgeber hat die Konzessionen bewusst befristet ausgestaltet und keinen Anspruch auf Erneuerung der Konzession vorgesehen. Die Radio- und Fernsehlandschaft soll in angemessenen Zeiträumen überprüft werden können und eine gewisse Offenheit für neue Veranstalter aufweisen. Bei der Erteilung der Konzessionen steht nicht der Schutz von Investitionen der Anbieterinnen im Vordergrund, sondern die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages."
In den Medien jenes Verlagshauses, das wesentlich an Energy Zürich beteiligt ist, wird das Urteil nicht ganz emotionslos aufgenommen. Im Blick heißt es zB:
"'Ich bin bestürzt und wütend', sagte Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument heute an der Jahrestagung des Verbandes Schweizer Presse in Interlaken. Erstmals in der Geschichte sei durch den Staat ein Medienverbot erlassen worden.
Der Kampf geht weiter
Radio Energy Zürich kämpft nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes weiter. Auf politischem Weg soll nun eine UKW-Übergangslösung erarbeitet werden."
Wirklich überraschen kann mich das nicht - denn dunkel kann ich mich auch daran erinnern:
Das war im Jahr 2001, als ein Wiener Rundfunkveranstalter bei der Vergabe neuer Hörfunk-Konzessionen durch die KommAustria leer ausging (Bescheid der KommAustria [disclosure: von mir], Berufungsbescheid des Bundeskommunikationssenats, Erkenntnis des VfGH, Erkenntnis des VwGH). Die Berichterstattung in der Kronenzeitung war Gegenstand einer Entscheidung des Presserats (dazu hier); Stimmungsberichte aus einer dem Rundfunkveranstalter nahen Sicht hier oder hier.

Wednesday, September 23, 2009

Braucht es ein ORF-Gesetz?

Die seit langem diskutierte Novelle zum ORF-Gesetz, so liest man, soll nun doch nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst 2010 kommen. Das wäre doch eine großartige Chance, sich von diesem Gesetz gleich ganz zu verabschieden und die Zeit zu nutzen, um ein einheitliches und modernes Rundfunkgesetz zu schaffen.

Derzeit ist Rundfunk in Österreich im ORF-Gesetz (ORF-G), im Privatfernsehgesetz (PrTV-G), im Privatradiogesetz (PrR-G), im Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) und zumindest indirekt auch im Rundfunkgebührengesetz (RGG) geregelt. Dazu kommen die Bestimmungen über die Regulierungsbehörde im KommAustria-Gesetz (KOG) und die Regeln betreffend Rundfunkübertragungsnetze sowie zur Frequenzverwaltung im Telekommunikationsgesetz (TKG 2003). Schließlich schwebt über allem noch das nur mehr historisch erklärbare BVG-Rundfunk.

Wofür diese (scheinbare) Trennung zwischen ORF, Privatradio und Privatfernsehen gesetzestechnisch gut sein soll, habe ich noch nie ganz verstanden: erstens ist die Trennung ohnehin nicht sauber (zB finden sich die Bestimmungen zur Frequenzzuordnung für den ORF im PrTV-G und PrR-G, das PrTV-G regelt auch Satellitenhörfunk, etc.), und zweitens werden gleiche oder ähnliche Regeln teilweise doppelt oder dreifach getroffen. Dass etwa Werbung für Tabakwaren und Spirituosen unzulässig ist, steht im ORF-G genauso wie im PrTV-G und PrR-G; auch dass Werbung die Menschenwürde nicht verletzen darf gilt für den ORF (in Hörfunk und Fernsehen) genauso wie für Fernsehwerbung nach dem PrTV-G (im PrR-G steht dazu nichts, freilich würde ich daraus keinen Umkehrschluss ziehen und die Menschenwürde verletzende Hörfunkspots schalten), usw. ...

Mein einfacher Vorschlag wäre daher: ein neues Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste, in dem die generellen Regeln für alle Rundfunkveranstalter und - soweit auf Grund der Mediendienste-RL erforderlich - sonstige Anbieter audiovisueller Mediendienste getroffen werden. Dieses Gesetz müsste private (kommerzielle) Veranstalter ebenso erfassen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die nicht-kommerziellen (freien) Veranstalter. Für Einrichtung/Organisation/Finanzierung des ORF - samt den erforderlichen Besonderheiten in der Aufsicht - könnte ein eigener Abschnitt in diesem Gesetz geschaffen werden, ebenso für die nicht-kommerziellen Veranstalter. Diese Kodifikation in einem Gesetz würde einer Differenzierung natürlich nicht entgegenstehen: im Gegenteil würde ich mir davon sogar eine verbesserte Übersicht erwarten, welche Regeln unterschiedslos für alle gelten, bei welchen zwischen nicht-kommerziellen, kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Angeboten unterschieden wird, und welche schließlich nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Anwendung kommen. Neben ORF-G, PrTV-G und PrR-G könnte man auch das FERG und das RGG problemlos integrieren und wohl auch die Bestimmungen über die Regulierungsbehörden (zumal die in jedem Regierungsprogramm der letzten Jahre angekündigte Zusammenführung von Rundfunk- und Telekomregulierung ja offenbar weiterhin nicht ernsthaft angegangen werden soll).

Und weil schließlich für die Umsetzung der Einigung im Beihilfeverfahren aller Voraussicht nach ohnehin eine Verfassungsmehrheit erforderlich sein wird, könnte man diese auch nützen, um das BVG-Rundfunk sanft zu entsorgen bzw auf den heute noch relevanten Kern (den Grundsatz der Unabhängigkeit des Rundfunks) zurückführen.

Realistisch hat dieser Vorschlag natürlich keine aktuelle Verwirklichungschance, aber vielleicht wird der Gesetzgeber nach drei bis vier weiteren ORF-G-Novellen - die jeweils von Novellen des PrTV-G und manchmal auch des PrR-G begleitet werden müssen und gelegentlich auch von Änderungen im KOG, FERG oder RGG - doch erkennen, dass ein einheitliches Rundfunkgesetz (bzw ein Bundesgesetz über audiovisuelle Medien) auch einen gewissen Reiz hätte.

PS: Aktuell drängendes Problem der Medienpolitik ist auch die unmittelbar anstehende Faxwahl von 6 Mitgliedern des ORF-Publikumsrats. Das könnte man, politischen Willen vorausgesetzt, gesetzestechnisch natürlich ganz einfach lösen, indem zB die aktuelle Funktionsperiode einfach von vier auf sechs Jahre verlängert, zB so:
Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. I Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2007, wird wie folgt geändert:
1. In § 29 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
2. Dem § 49 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 29 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2009 tritt mit 1. September 2009 in Kraft und gilt auch für die zu diesem Zeitpunkt laufende Funktionsperiode des Publikumsrates.“

Monday, September 21, 2009

Net Neutrality: Die Regulierungsbehörde als gewiefter Polizist auf Streife

Vor ziemlich genau einem Jahr zitierte ich in einem Referat zum Thema "net neutrality" beim 4. Rundfunkforum ausnahmsweise eine Wahlkampfrede. In Österreich war der Wahlkampf in vollem Gang, und fast schien es, als hätte der Web-Wahlkampf auch in Österreich Einzug gefunden: ein Spitzenkandidat aktivierte einen persönlichen Youtube-Channel, ein anderer einen Twitter-Account. Was allerdings fehlte, waren Aussagen zur Netzpolitik in den Wahlprogrammen. Die einzige halbwegs einschlägige Aussage, die ich in den programmlichen Dokumenten der Parlamentsparteien gefunden habe, lautete "Zukunftsorienterte Wirtschaftsbereeiche wie im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ... wollen wir gezielt forcieren." (die naheliegende Frage - wie? - wird auch in diesem Dokument nicht beantwortet). Also nahm ich eben eine Anleihe bei einem anderen Wahlkämpfer: bei Barack Obama, der ein "commitment to network neutrality" abgab (siehe Video).

Ein Jahr später bringt Claudia Sommer die aktuelle Situation in einem Tweet so auf den Punkt: "#Obama setzt #Netzneutralität durch http://bit.ly/kLMWQ Unsere Politiker wissen noch nichtmal was das ist..."

Ob diese - für Deutschland abgegebene - Diagnose auch in Österreich zutrifft, kann ich nicht wirklich einschätzen. Sicher ist jedenfalls, dass in den USA nun weitere Schritte gesetzt werden, um die Netzneutralität zu sichern. FCC-Chef Julius Genachowski hat in einer Rede die schon unter Vor-Vorgänger Michael Powell proklamierten "vier Freiheiten" noch um zwei weitere Prinzipien - Nichtdiskriminierung und Transparenz - ergänzt und angekündigt, schon bald die Umsetzung - im formellen Prozess des "Rulemaking" - in Angriff zu nehmen (die Rede ist auch auf der neuen openinternet.gov-Website nachzulesen, s. auch den Bericht in der NYT). Zur Rolle der FCC sagt Genachowski: "I believe the FCC must be a smart cop on the beat preserving a free and open Internet."

Leitlinien zur Förderung des Breitbandausbaus

FTTH heißt anderswo fibre to the home, bei mir (Bild links) heißt es leider "Freileitung to the home" - und trotz versprochener "bis zu 8 Mbit/s" bin ich noch nie über 4 Mbit/s hinausgekommen. Immerhin kann ich mich damit trösten, dass die Bundesregierung bis 2013 eine flächendeckende Versorgung mit 25 Mbit/s erreichen will. Ob das mit den vor kurzem vorgestellten Maßnahmen (bis 2013 stehen 40 Mio € "Anschubfinanzierung" zur Verfügung; zur aktuellen Auschreibung [AT:net] siehe hier) wirklich gelingen wird? Nächste Schritte sind ein Glasfaserkataster und ein sogenanntes "IKT-Kompetenzzentrum". Warum nur erinnert mich das an die legendäre IKT-Task Force, auf die man vor etwa zweieinhalb Jahren ebenso stolz war wie weitere zwei Jahre zuvor auf den IKT-Masterplan? Und nur btw: hat irgendwer in letzter Zeit noch etwas von der (Stealth-)"Internetoffensive" gehört?

Bemerkenswert war jedenfalls, dass das BMVIT die geplanten Maßnahmen auf einer Pressekonferenz bekanntgab, die nicht nur gemeinsam mit einem Vertreter der Regulierungsbehörde, sondern auch mit dem Chef des größten in Österreich tätigen Telekomanbieters abgehalten wurde.

Förderungen für den Ausbau der Breitbandversorgung bzw. für Next Generation Access (NGA)-Netze dürfen jedenfalls nicht so selektiv vergeben werden, dass sie nur einem von vornherein feststehenden Unternehmen zugute kommen. Die genaueren Rahmenbedingungen für solche Beihilfen hat die Europäische Kommission nun in "Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" festgelegt (Presseaussendung, FAQs; update: nun veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.9.2009; siehe zur Konsultation schon hier). Die Leitlinien versuchen im Wesentlichen aus den schon bisher getroffenen Entscheidungen (eine Zusammenstellung gibt es hier) eine Linie zu entwickeln. Daher finden sich auch keine großen Überraschungen, wohl aber einige Klarstellungen bzw. grundsätzliche Positionen, die aus den notwendigerweise sehr fallspezifischen bisherigen Entscheidungen natürlich nicht immer ablesbar waren.

So stellt die Kommission zB klar, dass ein gefördertes ADSL-Netz (unabhängig von einer allenfalls bestehenden Regulierung) jedenfalls vollständige Entbündelung und Bitstreamzugang anbieten muss und dass ein NGA-Glasfasernetz mindestens Zugang zu Dark Fibre und Bitstream ermöglichen sollte, beim Ausbau von FTTC-Netzen auch Zugang zum Sub-Loop. "Staatlich geförderte Breitbandinfrastrukturen müssen auf Vorleistungsebene für Dritte tatsächlich zugangsoffen sein", heißt es zB in RNr. 51f.

Auch nicht neu gegenüber dem Konsultationsdokument (dort RNr 62, nun RNr 67), aber doch hervorhebenswert, ist die Vorhersage, dass "neuartige Produkte und Dienste entstehen werden, die weder aus angebots- noch aus nachfrageseitiger Sicht austauschbar sein werden". Diese geradezu prohetische ex-ante Marktabgrenzung von Produkten und Diensten, die es noch nicht einmal gibt, erfolgt selbstverständlich "ohne einer etwaigen Vorabregulierung vorgreifen zu wollen" - aber vielleicht soll dieser Absatz doch einer gewissen Beruhigung der Investoren dienen, die "Regulierungsferien" für die aus ihrer Sicht neuartigen Produkte bzw Dienste erwarten.

PS: Sofern - was ich für nicht sehr wahrscheinlich halte - in den nächsten vier Jahren jemand in meiner Straße zu graben beginnen sollte, um Glasfaser zu verlegen, werde ich natürlich hier Bilder posten (so wie Rudolf van der Berg aus Almere in den Niederlanden vor wenigen Monaten).

Saturday, September 19, 2009

Das Leben der Urgroßeltern: kursorische Anmerkungen zur "ORF-Enquete"

Vielleicht habe ich den ORF-Publikumsrat wirklich unterschätzt: der feinsinnig-ironischen Pressemitteilung von zuletzt (siehe dazu hier) folgte nun im Rahmen der parlamentarischen Enquete "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Medienvielfalt in Österreich" eine Wortmeldung des Vorsitzenden, in der er wörtlich sagte:
"Am Beginn erlauben Sie mir, ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzulegen. Zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den wir schätzen und den wir ungeteilt erhalten wollen, kurz: zu einem ORF, der unverzichtbarer Teil des Lebens und der Lebensqualität vieler, ja sehr vieler unserer Mitbürger, der Kinder, der Eltern, der Großeltern und in zunehmendem Maß auch der Urgroßeltern geworden ist." (Hervorhebung hinzugefügt)
Feiner hätte man das Problem der Überalterung des ORF-Publikums kaum ansprechen können.

Nicht alle Wortmeldungen waren so nobel zurückhaltend. Ein (nicht: der) Sprecher der sogenannten "Plattform Rettet den ORF" (diese Bezeichnung ist meines Wissens nicht ironisch gemeint, aber ganz sicher bin ich mir nicht), Armin Thurnher, musste gleich zweimal betonen, dass er gar nicht unwichtig ist:
"Wir sind zusammengeschlossen in einer nicht zu unterschätzenden Plattform namens 'PRO ORF', die beinhaltet auch wesentliche Organisationen der Zivilgesellschaft ...
[ich] stelle aber gleichzeitig fest, dass diese Plattform PRO ORF durchaus nicht irrelevant und durchaus kampfeslustig ist." (Hervorhebung hinzugefügt)
Was ist eigentlich aus dem guten alten Grundsatz "show, don't tell" geworden? Wer sich selbst so auffällig versichern muss, dass er gar nicht irrelevant ist, hat es wohl notwendig. Übrigens: die Website von Rettet den ORF könnte auch ein hoax sein: sie liegt noch immer auf einem Schüleraccount des BRG 18 Schopenhauergasse; die letzten Neuigkeiten dort sind vom 12. Mai 2009.
Armin Thurnher wirft außerdem Kommissarin Viviane Reding, die immerhin mehr als zwanzig Jahre lang Journalistin beim Luxemburger Wort war, "grundlegende Unkenntnis der Sachlage" vor, benennt als Ursachen der Medienkrise "Deregulierung, Digitalisierung, Finanzkrise etc." und will, dass die "Gebühren [gemeint wahrscheinlich: Programmentgelte] automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden".

Die letztgenannte Forderung ist nach der gegenwärtigen Rechtslage nur dann zu verstehen, wenn man dem ORF und seinen Organen grundlegend misstraut, denn sie bedeutet eine Einschränkung der derzeit gegebenen Autonomie des ORF, das Programmentgelt selbst festzulegen (siehe dazu - und zu anderen Positionen von "Pro ORF" - hier). Aber vielleicht gibt es auch wirklich Grund, den Organen zu misstrauen, denn Stiftungsratsmitglied Brigitte Kulovits-Rupp sagte wörtlich:
"Kurz zum Stiftungsrat, zur Größe des Gremiums: meiner Meinung nach ist es nicht die Größe des Gremiums, die die Handlungsfähigkeit erschwert. Wenn das politische Ziel einiger Protagonisten lautet, das Unternehmen um jeden Preis zum Scheitern zu bringen und das Tun auch danach ausgerichtet wird, dann wird das zu keinem guten Ende führen. Das soll heißen: wenn die Parole lautet: "Blockade", dann wird nie etwas zustandekommen, egal ob das Gremium aus 35, 20 oder 7 Mitgliedern besteht." (Hervorhebung hinzugefügt)
Das kann man wohl nur so verstehen, dass damit "einigen" Stiftungsratsmitgliedern gröbste Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, denn mit den Aufgaben eines Stifungsratsmitglieds ist es jedenfalls unvereinbar, das Scheitern des ORF anzustreben. Auch Fritz Wendl, Vorsitzender des ORF-Redakteursrats, hat gewisse Zweifel an der Kompetenz der Stiftungsratsmitglieder. Sein Wunsch:
"Beim Auswahlmodus der Eigentümervertreter sind Voraussetzungen zu schaffen, die sicherstellen, dass nur bestellt wird, wer über fachliche Qualifikation verfügt, nicht bloß Fraktionsvorgaben erfüllt, und nicht in Geschäftsbeziehungen mit dem ORF steht. Das ist im Gesetz zu definieren, da sich seit Jahren zeigt, dass Stiftungsräte/Kuratoren nicht in der Lage oder nicht willens sind zu einer Selbstkontrolle von Unvereinbarkeiten." (Hervorhebung hinzugefügt)
Die bekannten Besserwisser wird er damit vielleicht nicht überzeugen.

Mehr will ich zur Enquete gar nicht schreiben, denn einerseits möchte ich nicht zynisch klingen, andererseits habe ich mir auch noch kein Bild von der Gesamtveranstaltung gemacht, sondern erst stichprobenartig in die vom ORF on demand zur Verfügung gestellte Aufzeichnung hineingehört bzw. -gesehen. Ein Wortprotokoll wird in ein paar Wochen auf der Parlamentswebsite zur Verfügung stehen (hier), inzwischen kann man die Aussendungen der Parlamentskorrespondenz (1, 2, 3) oder zB die Reden von ORF-GD Wrabetz und von VÖZ-Präsident Horst Pirker lesen; der ORF hat auch eine kleine Broschüre publiziert, mit der die Fakten aus seiner Sicht dargestellt werden (nicht immer ganz richtig, etwa in der Aussage "ORF erhält nur zwei Drittel des Programmentgelts").

PS: weil Reden von Generaldirektoren derzeit offenbar Saison haben (siehe zuletzt vom ABC-Chef hier), verweise ich noch auf die Rede von BBC-Generaldirektor Mark Thompson auf der Convention der Royal Television Society in Cambridge, am Tag der österreichischen Parlamentsenquete, in der er gegen das "top-slicing" (Verwendung eines kleinen Teils der licence fee für Nicht-BBC-Angebote) ankämpft.

Update 2.11.2009: Das Wortprotokoll der Parlamentarischen Enquete ist nun online verfügbar

Wednesday, September 16, 2009

Wovon wir hören werden (im Club 2 und/oder bei der Enquete)

Eine Wette, die man fast nicht verlieren kann*: Markus Schächter und/oder Alexander Wrabetz werden im demnächst beginnenden Club 2 und/oder bei der parlamentarischen Enquete den öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit vergleichen:
Wie weit der Leuchtturm herausragt, ist dann wieder eine andere Frage:
(zur Erklärung: siehe "Männer an Leuchttürmen")

PS: für die Enquete gibt es mittlerweile eine abermals geänderte Tagesordnung, die nun doch noch eine Frau aufbieten kann: Jane Vizard, Leiterin der EBU-Rechtsabteilung, ersetzt ihren Chef.

*) update 16.09.2009, wenige Minuten vor Mitternacht: Schächter hat die Leuchttürme erwähnt (zweimal); die Wette wäre damit - wenig überraschend - erledigt.
update 17.09.2009: auch im Parlament hat Markus Schächter erwartungsgemäß den Leuchtturm erwähnt.

Leitfaden zum 3-Stufen-Test - Verfasser morgen beim Rundfunkforum!

Die deutschen Landesmedienanstalten haben sich von der Durchführung der ersten Drei-Stufen-Tests der öffentlich-rechtlichen Veranstalter ja nicht gerade begeistert gezeigt (Beliebigkeit der methodischen Vorgangsweise") und schon im Mai ein Positionspapier veröffentlicht (dazu auch hier). Nun haben sie auch einen "Leitfaden zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote im Rahmen des Drei-Stufen-Tests" vorgestellt (Presseaussendung), verfasst vom IPMZ unter der Projektleitung von Josef Trappel.

Josef Trappel wird auch morgen beim 5. Österreichischen Rundfunkforum sprechen, sein Thema wird der "Public Value aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht" sein.

Tuesday, September 15, 2009

Reminder: es gibt keine ORF-Enquete (und Notizen aus dem Randbereich)

Was sich ORF-Generaldirektor Wrabetz von der "Enquete zum Thema ORF und der ORF-Gesetzesnovelle" wünscht, hat er heute bekanntgegeben (zusammengefasst: € 60 Mio aus dem Budget, keine weiteren Werbebeschränkungen, Festschreiben des Online-Angebots im Gesetz [wahrscheinlich meint er: umfassender, als es ohnehin schon in § 3 Abs 5 ORF-G steht - ob die ORF-Marke "chatmania", Registernr. 236521 beim Patentamt, vielleicht doch noch mal zum Einsatz kommt?]). Nicht nur Wrabetz spricht von der "ORF-Enquete", diese Bezeichnung wird auch in vielen der ohnehin schon kaum mehr überschaubaren Statements zu diesem Thema verwendet.

Dabei wäre eine kleine Erinnerung angebracht: es gibt gar keine ORF-Enquete, sondern eine parlamentarische Enquete zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Medienvielfalt in Österreich". Da könnte es doch um mehr gehen als um den ORF, vor allem im dritten Themenblock, der der "Frage nach den Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt in Österreich gewidmet" ist, wie es in der Aussendung der Parlamentskorrespondenz hieß. Wie wirkt sich zB der Zusammenschluss Styria/Moser Holding auf die Medienvielfalt aus, oder wie könnten die Rahmenbedingungen für Medienvielfalt - auch abseits der ORF-Geld-, -Macht- und -Posten-Diskussion gestaltet werden - auch darüber könnte gesprochen werden. Realistisch betrachtet wird sich freilich die Kurzbezeichnung "ORF-Enquete" nicht als unzutreffend erweisen, jedenfalls wenn man die Statements im Vorfeld der Enquete so studiert.

Und weil es ohnehin schon so viele Stimmen gibt, was nun mit einem novellierten/neuen ORF-Gesetz nicht alles zu machen/festzuschreiben/zu ermöglichen/zu garantieren etc. sei, muss ich nicht auch noch meinen Senf dazugeben. Eingefallen ist mir bei der Lektüre mancher Wünsche allerdings Kurt Tucholsky, der bekanntlich ausgebildeter Jurist war; er schrieb, natürlich in anderem Zusammenhang: "Nicht nur das Gesetz ist halbirre, genügt nicht den wirtschaftlichen Erfordernissen, schützt nicht die Schwachen ... die Leute erwarten auch zu viel vom Gesetz."

Ich beschränke mich daher hier auf zwei Marginalien, sozusagen zum ausgefransten Rand der Medienpolitik, nämlich zu TW1 und zur Wiener Zeitung:
1. Laut Presse steht die Umwandlung von TW1 in einen öffentlich-rechtlichen Kultur- und Infokanal "auch auf Wrabetz' Wunschzettel. Derzeit wird der als Privatsender vom ORF 'mit einem Minigewinn geführt' – das habe aber wenig Sinn, so Wrabetz." Letzteres hätte ich auch so gesehen, aber warum sich der ORF die wenig sinnvolle Führung eines Privatsenders mit Minigewinn angetan hat, wird dadurch nicht erklärt - vor allem weil der ORF unter Wrabetz dem Rechnungshof schon entgegengehalten hat, dass der ORF mit der Übernahme aller Anteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH (TW1) strategische und wirtschaftliche Interessen verfolgt hat (siehe dazu auch hier). Falls TW1 verkauft wird, würde ich gerne wissen, wieviel der ORF an diesem Abenteuer alles in allem verdient (oder verloren) hat.
2. Zu Inhalten der Wiener Zeitung wollte ich zwar nichts mehr schreiben, aber einen Satz von Andreas Unterberger in seiner aktuellen Kolumne muss man fast zitieren: "In Wahrheit aber bleibt das System demokratiepolitisch eine Provokation, solange der ORF mit den Pflichtbeiträgen tut, was ihm beliebt." Wie ist das eigentlich mit der Wiener Zeitung und den Pflichtbeiträgen (für Pflichtveröffentlichungen)? In diesem Zusammenhang ein Hinweis, wie es auch geht: Deutschland senkt mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Kosten für die verpflichtende elektronische Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

Die Public Value-Woche: Parlaments-Enquete und Rundfunkforum

Eigentlich läuft derzeit gerade die "Aktionswoche zum bedingungslosen Grundeinkommen" - aber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaut es nicht so ganz nach einer bedingungslosen Grundfinanzierung aus. Die näheren Bedingungen werden diese Woche nicht nur zwischen Republik und Europäischer Kommission im Beihilfeverfahren weiter verhandelt (auch wenn die Eckpfeiler im Wesentlichen feststehen dürften), sondern auch in einer parlamentarischen Enquete besprochen (siehe dazu schon hier und hier).

Mittlerweile gibt es dafür eine geänderte Tagesordnung und Liste der Referenten und Referentinnen. Dass Nellie Kroes nicht kommen würde, war zu erwarten, an ihrer Stelle spricht ihr Generaldirektor Philip Lowe (wer dabei Konkretes und/oder Neues erwartet, wird enttäuscht sein). Auch sonst bleibt das Rednerfeld trotz Änderungen männlich. Ausgefallen ist einer der drei deutschen Karnevals- und Rundfunkexperten: Fritz Pleitgen, ex-ARD und ex-EBU-Chef, wird keinen Kommentar mehr zu den Zukunftschancen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgeben (er wird bei der Enquete überraschenderweise auch nicht durch Günter Struve oder Gerd Bacher, sondern durch Jean-Paul Philippot, aktueller EBU-Chef aus Belgien, ersetzt).

Zur Vorbereitung auf den Beitrag von ZDF-Chef Markus Schächter sei übrigens eine kleine Übersetzungshilfe von den "medienpiraten" dringend empfohlen: Reden wie Markus Schächter (Teil 1, Teil 2, Teil 3).

BBC-Chef Mark Thompson wird nicht kommen (der hat zu Hause genug zu tun), statt dessen kommt die Nummer 2 der BBC, Mark Byford [update: 17.9.2009: auch Mark Byford ist nicht gekommen, ich habe die hier zunächst gemachten Anmerkungen zu seiner Person nun gelöscht].
Und schließlich fehlt auch Armin Walpen, der bald nicht mehr-Generaldirektor der SRG. An seiner Stelle wird sein Stellvertreter Daniel Eckmann sprechen, dessen Zukunft bei der SRG allerdings nur unwesentlich länger dauern wird als die seines Chefs: ein Monat nach Walpen wird auch Eckmann die SRG verlassen.

Im zweiten Themenblock der Enquete fallen keine Redner aus, allerdings kommen noch zwei dazu: der Zentralbetriebsratsobmann des ORF und Markus Breitenecker von Puls 4. Puls 4 wird übrigens am Tag vor der Enquete, am 16. September 2009, um 20:15 die "TV-Arena 09" zeigen: eine Diskussion, an der unter anderem die Klubobleute von ÖVP und SPÖ, Generaldirektor Philip Lowe, VÖZ-Präsident Horst Pirker und "namhafte internationale und österreichische Medienexperten,... darunter Alfred Grinschgl, Michael Grabner, Michael Holoubek, Klaus Unterberger, Hans-Jörgen Manstein, Univ.-Prof. Mag. DDr. Matthias Karmasin, Mag. Gerald Grünberger, Dr. Heinz Fischer-Heidelberger, sowie die wichtigsten Medienjournalisten" teilnehmen werden. "Vom ORF ist Generaldirektor Alexander Wrabetz angefragt."

Und was jedenfalls - trotz der Kampfprogrammierung durch die Parlamentarische Enquete am Nachmittag des 17.9. - nicht ausfällt, ist natürlich das 5. Österreichische Rundfunkforum am 17. und 18. September (sozusagen der kleinere, fokussierte Spartenkanal im Vergleich zur Enquete), diesmal zum Thema "Public Value" (dazu schon hier bzw hier). [Disclosure: ich bin Vorstandsmitglied des Veranstalters]

Der Magier als Wissensdienstleister?

Es ist kaum zu glauben, aber auch der ORF-Publikumsrat ist zu feiner Ironie fähig: 5 Tage nach der Ausstrahlung einer Verschwörungstheorie-Doku zu 9/11 ("Der Blödsinn als Mainstream" schreibt Hans Rauscher dazu) und drei Tage nach dem Beginn des ORF "Herbst-Highlights", der "Mentalist"-Show (moderiert von der Präsentatorin dessen, was im ORF als Wissenschaftsmagazin gilt), beschließt der Publikumsrat doch tatsächlich eine Empfehlung zur Wissenschaftsberichterstattung. Darin fordert der Publikumsrat "in Anerkennung der hohen Qualität der Wissenschaftsberichterstattung des ORF" die ORF-Geschäftsführung auf, "der Wissenschaftsberichterstattung verstärkt Augenmerk zu schenken und damit auch die Rolle des ORF als Wissensdienstleister zu stärken."

Wie sagt die Moderatorin von "Wissenschaftsmagazin" und "Mentalist": "An Magie kann man glauben oder auch nicht, egal."

Monday, September 14, 2009

Speed oder Valium? Breitband oder Schmalspur?

In Südafrika schaffte vor kurzem eine Brieftaube, die mit einem 4 GB-USB-Stick eine Strecke von 60 Meilen zurücklegte, eine wesentlich schnellere Datenübertragung, als sie mit einer ADSL-Verbindung möglich war (BBC-Bericht mit Video). In Österreich könnte man manchmal auch gleich zu Fuß unterwegs sein, wenn trotz beworbener 100 Mbit/s (im Kabelnetz) gerade mal ein par hundert kbit/s durchs Netz träufeln (ich weiß: kleingedruckt steht in der Werbung irgendwo auch dabei "Die angegebenen Bandbreiten verstehen sich als maximal im geteilt genutzten Netzwerk" - zu dieser Formulierung siehe schon hier).

Einen besonders drastischen Fall kann man im Blog von Manfred Schindler nachlesen - er berichtet von seiner UPC "Fiber Power"-Verbindung zu € 69 pro Monat (nur für Internet!), die ihm gerade ein Hundertstel oder Tausendstel der beworbenen Geschwindigkeit bietet. Vielleicht sollte er sich doch Brieftauben anschaffen.

PS: "höhere Geschwindigkeiten, zuverlässige Übertragungen, mehr Service für unsere Kunden" kündigte UPC-Geschäftsführer DI Thomas Hintze bei der Pressekonferenz zu Fiber Power am 9. Juni 2009 an. Vielleicht wäre es drei Monate später nun Zeit für einen kleinen fact-check, zB beim Anschluss von Herrn Schindler.

Thursday, September 10, 2009

Mark Scott, Australian Broadcasting Corporation: public funding for public purposes

Australien ist flächenmäßig etwa 90 mal größer als Österreich und hat gut zweieinhalbmal soviele Einwohner. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter, Australian Broadcasting Corporation (ABC), betreibt derzeit zwei nationale Fernsehkanäle, vier nationale Hörfunknetzwerke, 60 lokale Radiostationen und ein internationales Service (Radio Australia) auf Kurzwelle und im Internet sowie diverse Online-Angebote. Nach dem letztverfügbaren Jahresbericht (Finanzjahr 2007/2008) betrugen die Gesamteinnahmen von ABC 1.058.190.000 AUD (umgerechnet etwa 619 Mio EUR) - zum Vergleich die Gesamteinnahmen des ORF im Jahr 2008: rund 925 Mio EUR, also fast ein Drittel mehr.

Im internationalen Vergleich öffentlich-rechtlicher Runfunkveranstalter ist ABC insofern besonders interessant, als es seit rund sechzig Jahren nicht mehr aus Rundfunkgebühren, sondern durch direkte staatliche Zahlungen finanziert wird. Mark Scott, Managing Director der ABC, ging gestern in einer Rede vor der Commonwealth Broadcasting Association auf diese Besonderheit ein und betonte die Vorteile der direkten Staatsfinanzierung und der Werbefreiheit. Hier ein paar Ausschnitte aus dieser "alternative success story to that of the BBC" (die ganze Rede findet man hier):

1. Große Sportereinisse bleiben den Privaten: "There is a vibrant commercial market for televised sport and the opportunity cost for us bidding, in terms of other programs we want to put to air, is too high. The market provides, and in areas where the market cannot deliver or will not deliver, the ABC provides. We cover women’s sport, sport where disabled athletes compete, regional sport without big corporate dollars or mass audiences. ... Our radio and online presence reflect the breadth and depth of our sporting coverage across the country, but on television, others are in a better position to deliver. And we let them do so."

2. ABC als Talentschmiede, auch wenn die Talente dann zu Privaten wechseln (nicht umgekehrt!):
"Of course, at times, it means we have to endure the frustration of seeing talent developed with the ABC moving to commercial networks – sometimes, but not always – to great success. We will always be the nursery for talent ‐ we may not always be the home. We have neither the money nor the inclination to outbid commercial networks most of the time. Our bigger question is whether we have in development the next stars and programs ready to capture the imagination of the nation."

3. Angebote, die der Markt nicht liefert (zB Australian drama): "The providential position the ABC finds itself in today was no accident; it was the result of a deliberate strategy to set out the services the ABC could provide that others could not, to make up for increasing losses within Australia’s civic and cultural life that market conditions were responsible for. ... working in partnership with the independent production sector, we had been able in recent years to leverage our money, increase our output and give the Australian public a sense of what else we could deliver if further funding was available."

4. Lokaler Content und Web 2.0-Angebote: "The spine of the ABC is its local radio network, 60 local stations reaching 99% of Australians. ... And we have in place, through the ABC’s local radio network, an existing connection with local communities that will only be deepened through Web 2.0, with the ABC able to act as not just a host, but a catalyst, encouraging and educating audiences to create and publish their content through the ABC. We see the ABC as Australia’s town square, a place where all Australians can come to listen and learn, to speak and to be heard. The Government has funded the ABC to create regional broadband hubs – to work with communities to help them develop local broadband content and distribute it across their communities and beyond."

5. "Being Defined as a Public Good: An Alternative to Licence Fee Funding":
"There is no question that it [the licence fee] is, in effect, a regressive tax – the burden falling hardest on those who can least afford to pay it. ... A licence fee is seen as a fee for services provided to everyone. In Australia, the funding of public broadcasting is seen another way ‐ as a public good, a part of the greater public good that is funded through taxation. Not everyone watches or listens to the ABC in Australia, but almost universally, everyone is glad it’s there. ... That public benefit is funded by the taxpayers, out of taxation revenue and is appropriated byGovernment. And just as your tax dollars do not necessarily directly relate to your own individual consumption or benefits, but provide instead benefits for the society as a whole – so it is with taxpayer support of the ABC. ...
Our budgetary situation means we have to make choices. We can never go down the populist path, although some of our programs are very popular. We have to let the market provide where it can and invest wisely to ensure we deliver where we must. ... This is the central difference between trying to represent value as a public good rather than a service from which everyone feels – as they do about the licence fee – that they must extract personal benefit to justify direct personal expenditure."

6. Zum Wunsch der Privaten, sich um öffentliche Finanzierung zu bewerben ("Contestability"): "the ABC has no difficulty with the idea of contestability, since the contests we are prepared to enter are those where we believe the market will not be able to provide. We believe in some areas: like commercial free children’s programming and like international broadcasting as an arm of the Government’s soft diplomacy – that the public broadcaster, operating without a profit motive, and building on a record of integrity developed for generations, is the only organisation that can deliver. I’m with them on this: I believe in public funding for public purposes. I do not want the ABC to go down the path were we take an aggressive commercial line, including advertising, to fill our coffers and fund our ambitions."

7. Zur Werbefinanzierung von öffentlich-rechtlichen Programmen: "The experience of public broadcasters around the world that have attempted to complement public funding with advertising revenue is not happy ... if you are dependent on advertising revenue to fund your growth, your programming choices naturally focus on attracting audiences to sell to advertisers. At the ABC, I think most of our programming passes a test that says only the ABC would develop or buy and then broadcast the program over time. That is much harder to do when, like your commercial competitors, you are dependent on advertising revenue."

Monday, September 07, 2009

"EU-Kommission: Zwangsabschaltung unserer Fernsehgeräte!"

Seit Wochen warte ich auf eine Welle der Entrüstung im österreichischen Zeitungsboulevard: denn mit der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 greift die Kommission ganz unmittelbar in die private Programmautonomie jedes EU-Fernsehzuschauers ein. Diese Verordnung, mit der die sogenannte Ökodesign-Richtlinie (RL 2005/32/EG) umgesetzt wird, sieht nämlich vor, dass Fernsehgeräte ab 20. August 2011 über eine Abschaltautomatik verfügen müssen, die folgende Kriterien erfüllt:
"Spätestens vier Stunden nach der letzten Nutzerinteraktion und/oder dem letzten Kanalwechsel wird das Fernsehgerät automatisch vom Ein-Zustand
- in den Bereitschaftszustand oder
- den Aus-Zustand oder
- einen anderen Zustand geschaltet, in dem die geltenden Obergrenzen für die Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und/oder Aus-Zustand nicht überschritten werden."
Mit anderen Worten: wer vier Stunden lang nicht zappt, für den wird der Bildschirm schwarz (freilich gibt es vorher noch eine "Warnmeldung").

Das wäre doch eigentlich der Stoff, aus dem üblicherweise die einschlägigen Brüssel-Bashing-Meldungen (oder "Analysen") gestrickt sind. Und überhaupt: hat schon jemand die Auswirkungen auf den teletest untersucht?

PS: tragische Ereignisse, wie der jüngst entdeckte Fall eines Salzburgers, der sechs Monate tot vor laufendem Fernsehgerät lag, wären unter der neuen Verordnung etwas anders verlaufen: das Fernsehgerät hätte sich längst ausgeschaltet.

Update 08.09.2009: der in dieser Zeitungsnotiz hergestellte Zusammenhang zwischen diesem Blogeintrag und der ORF-Programmpräsentation war von mir schon deshalb nicht beabsichtigt, weil ich von der Programmpräsentation bis zu den heutigen Zeitungsmeldungen gar nichts gewusst habe. Und ich hoffe doch, dass die von mir beabsichtigte Ironie in meinem Text erkennbar ist - der Beitrag zielte auf jene ab, die in jede harmlosen EU-Regelung gleich einen Angriff auf die nationale Selbstbestimmung (und sei es beim Dauerfernsehen) hineininterpretieren.
Den Schlenker zum teletest muss ich aber vielleicht doch etwas erklären - für jene, die nicht mit den alten Anekdoten (oder urban myths) zum Fernsehen etwa um das Jahr 2000 (!) vertraut sind. Damals, in der Zeit vor dem österreichischen Privatfernsehen, ging jedenfalls die Geschichte von einer etwas älteren Salzburger Fernsehteilnehmerin um, die im teletest-Sample war und sich dadurch auszeichnete, dass sie ausschließlich und täglich von mittags bis spätabends ununterbrochen ORF 2 sah, so dass sie gewissermaßen im Alleingang die ORF 2-Marktanteile/Reichweiten jedenfalls in Salzburg spürbar beeinflusste. Wie gesagt: das war eine Anekdote, die ich zwar von verschiedener Seite gehört habe, deren Wahrheitsgehalt freilich höchst zweifelhaft ist.

Sunday, September 06, 2009

Geschäftsführer für TW1 (oder für einen gebührenfinanzierten Infokanal?) gesucht

Die Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH sucht einen neuen Geschäftsführer (ausgeschrieben in der Wiener Zeitung vom 5.9.2009). Die Gesellschaft gehört (über die TW1-Betriebsführungsgesellschaft mbH) zu 100 % dem ORF (der sich skurrilerweise "faktisch gezwungen" sah, alle Anteile zu übernehmen - siehe dazu ausführlicher hier), und sie veranstaltet das Spartenprogramm TW1 (so steht es in der Ausschreibung; ich hätte "veranstaltet" unter Anführungszeichen gesetzt, denn nach § 9 Abs 1 ORF-G ist der ORF selbst Veranstalter dieses Programms).

Wer immer diesen Job anstrebt, er darf (oder muss) - wenn man der "Festlegung" des ORF-Generaldirektors in der letzten Generalversammlung glaubt - das Programm TW1 jedenfalls noch mindestens bis Ende 2010 weiterführen. Immerhin ist dieses Programm in letzter Zeit offenbar umwerfend erfolgreich (laut eigener Pressesaussendung), auch wenn der Jahresgewinn 2008 von ganzen 280.000 € (laut ORF-Konzernbilanz) nicht wirklich ausgereicht hat, das Gesamtergebnis des ORF-Konzerns substantiell zu verbessern.

Nach 2010 freilich soll es auch für TW1 mit den ohnehin noch nicht seit allzu langer Zeit erzielten Gewinnen wieder vorbei sein. Zwar hatte die "geplante Umwandlung in einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Spartensender" noch im April 2009 "nicht erste Priorität", doch in einem Standard-Interview vom 22.8.2009 sagte ORF-Generaldirektor
Wrabetz:
"Mein Plan ist: Wenn das EU-Wettbewerbsverfahren abgeschlossen ist, TW1 nach einem Public Value Test in einen gebührenfinanzierten, öffentlich-rechtlichen Infokanal umzuwandeln."
Geht man davon aus, dass das Wettbewerbsverfahren noch im Herbst abgeschlossen wird, worauf einiges hindeutet, könnte also tatsächlich der (jedenfalls nach dem letzt-veröffentlichten Jahresabschluss gewinnnbringende) Sender TW1 im Jahr 2011 zu einem gebührenfinanzierten Programm werden. In Zeiten des eisernen Sparens eine interessante Perspektive - "Geld" (woher?) nennt Wrabetz dafür zwar als Bedingung, allerdings: "Soviel ist das nicht, da geht es um geschicktes Recyling und Ergänzung von bestehenden Produktionen."

Wer sollte also als neuer Geschäftsführer ("für Programmgestaltung und Unternehmensentwicklung", der kaufmännischen Geschäftsführer bleibt) dem scheidenden Prof. Werner Mück nachfolgen? Ich hätte da einen Vorschlag, der schon wegen des Professorentitels für Kontinuität sorgen würde: Prof. Hademar Bankhofer, aka Melissa-Mann. Bankhofer hat nicht nur Erfahrung bei TW1, er ist auch immer noch "ORF-Star" (laut ORF-Website), und immerhin ist er jetzt für einen Privatsender tätig. Und weil das Zurückholen (früherer) ORF-Stars von Privatsendern mittlerweile Chefsache geworden ist, könnte sich der ORF-Generaldirektor vielleicht auch gleich persönlich um den Herrn Professor bemühen.

PS - must-read (und must hear) in Sachen Bankhofer: Stefan Niggemeier: Hademar Bankhofer und die Arschlöcher (mit Interview-Ausschnitt im O-Ton)

Friday, September 04, 2009

Geld statt Schönheit: erstmals Frequenzauktion statt beauty-contest in Finnland

Kaum zu glauben: erstmals findet nun auch in Finnland eine Versteigerung von Frequenzen statt. Bislang galt Finnland geradezu als Musterland für Frequenzvergaben im Wege "vergleichender Auswahlverfahren" (aka "beauty contest"), jedenfalls seit die UMTS-Frequenzen im Jahr 1999 in einem solchen beauty contest gegen ein eher symbolisches Entgelt vergeben wurden. Noch im Brijuni-Bericht des ECC aus dem Jahr 2005 hieß es, dass Finnland weiterhin bei der Vergabe im Wege von beauty contests bleiben würde.

Nun ist alles anders: Im kommenden November sollen die Frequenzen im 2500 bis 2690 MHz-Band (für UMTS-LTE oder WiMAX) erstmals nicht im Rahmen eines "beauty contest", sondern mittels Auktion vergeben werden. Das - eigens für diese Versteigerung geschaffene - Gesetz kann man (in englischer Sprache) hier finden; die Regulierungsbehörde hat auch den Entwurf der Versteigerungsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen (FDD, TDD), veröffentlicht (siehe auch die Presseaussendung des Kommunikationsministeriums und die Versteigerungswebsite der Regulierungsbehörde).

In Österreich soll dieser - in der EU harmonisierte - Frequenzbereich übrigens im 1. Quartal 2010 ausgeschrieben werden.

PS - ganz etwas anderes, aber auch aus Finnland: im Endbericht der parlamentarischen Arbeitsgruppe zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung wird vorgeschlagen, statt der bestehenden Rundfunkgebühr einen allgemeine, nicht an Besitz oder Verwendung von Rundfunkgeräten geknüpfte "Mediengebühr" einzuführen. Damit könnten auch die Kontollorgane eingespart werden - und der Helsinki Complaints Choir (im Bild links) könnte eine Beschwerde ("Evenings wasted hiding from the TV licence inspector / because I don't want to pay for sports and reality TV", im Video bei ca. 5.25) als teilweise erledigt abhaken: zwar wäre es mit den verlorenen Abenden vorbei, an denen man sich vor dem Rundfunkgebühren-Kontrolleur versteckt hielt - dafür könnte man freilich dem Zahlen (auch) für Sport und Reality TV-Programme gar nicht mehr entkommen.

Wednesday, September 02, 2009

(Teilweise) Genehmigung der staatlichen Beihilfe für France Télévisions

Dass die Neuordnung der Finanzierung des französischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens (l'audiovisuel public) - Werbefreiheit, dafür neue Abgaben auf Werbung und die Umsätze der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste - eine vertiefte beihilfenrechtliche Prüfung durch die Kommission erfordern würde, war abzusehen. Nun hat die Kommission der für 2009 vorgesehenen zusätzlichen staatlichen Zahlung von 450 Mio. Euro zugestimmt, zugleich aber die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens für das Gesamtpaket mitgeteilt (Presseaussendung; die Entscheidung wird nach Anonymisierung unter der Zahl N 34/2009 [in französischer Sprache] zugänglich gemacht werden - erfahrungsgemäß kann das manchmal Monate dauern).

Auch mit der nun erfolgten (teilweisen) Zustimmung muss die Sache noch nicht zu Ende sein: ich wäre überrascht, würden M6 und TF1 nicht auch gegen diese Kommissionsentscheidung Klage beim EuG erheben (die Klagen dieser Unternehmen gegen die von der Kommission in ihrer gestrigen Presseaussendung erwähnte Genehmigung einer Kapitalspritze von 150 Mio. Euro im vergangenen Jahr sind beim EuG anhängig: T-568/08 M6/Kommission und T-573/08 TF1/Kommission); beide Unternehmen haben sich - nach diesem Bericht der Times - gegenüber der Kommission auch schon gegen das neue Finanzierungsmodell ausgesprochen. (Update 18.2.2010: Klage von TF1 und anderen anhängig bei Gericht unter T-520/09)

PS: wie auch dieses Beihilfeverfahren zeigt, können auf nationaler Ebene getroffene Beschlüsse über eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht sofort (zulässig) umgesetzt werden, da in der Regel auch im besten Fall mehrere Monate auf die Genehmigung der Kommission gewartet werden muss. Das könnte auch für Österreich relevant werden, falls die im Raum stehende sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" - also eine neue staatliche Transferzahlung an den ORF in der Höhe von etwa 60 Mio. Euro jährlich - beschlossen werden sollte.