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Wednesday, August 05, 2009

Update zu den Telekom-Richtlinien: Reformpaket und GSM-RL

Das Reformpaket zum Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste konnte bekanntlich vor dem Sommer nicht mehr beschlossen werden, weil das Plenum des Parlaments den in informellen Verhandlungen zwischen Vertretern des Rats, des Parlaments und der Kommission erzielten Kompromiss in einem einzigen Punkt - der allerdings von hoher Symbolkraft ist - nicht mitgetragen hat (siehe dazu hier). Die legislativen Entschließungen des Parlaments (1, 2, 3) wurden dem Rat dann auch formell nicht mehr so rechtzeitig vorgelegt, dass eine offizielle Befassung im Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie" am 11. und 12. Juni möglich gewesen wäre. Die Minister haben sich allerdings auch so darauf verständigt, die vom Parlament gewünschte Änderung nicht so ohne weiteres anzunehmen und das Verfahren in den Vermittlungsausschuss zu bringen. Wie Kommissarin Reding sagte: "It's a question of institutional pride".

Um die damit berühmt gewordene "Abänderung 138" ist eine auf beiden Seiten recht emotional geführte Auseinandersetzung entstanden, die mit dem tatsächlichen normativen Gehalt dieser Änderung oft kaum etwas zu tun hat (es geht um eine Ergänzung der Regulierungsziele des Art 8 RahmenRL; siehe zum Text schon hier). Selbst reguläre bürokratische Vorgänge wie die nach der zweiten Lesung im Parlament vorgesehenen Stellungnahmen der Kommission, die letzte Woche veröffentlicht wurden (1, 2, 3), geben da verschiedenen Verschwörungstheorien neue Nahrung. Monica Horten von iptegrity etwa schreibt: "DG Information Society has quietly released its position on the Telecoms Package Second Reading, just as everyone is heading off for the summer holidays. No doubt Commissioner Viviane Reding was hoping no-one would see it." Was die Kommission in dieser Stellungnahme wirklich gesagt hat, war:
"Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament übernahm die Kommission die Abänderung 138 in ihren geänderten Vorschlag, befürwortete dann aber den zwischen Europäischem Parlament und Rat anschließend ausgehandelten Kompromisstext als ausgewogene Lösung. Die Kommission könnte die Abänderung daher übernehmen, wird aber alles tun, um in dieser Frage die Herbeiführung eines Kompromisses zwischen beiden Gesetzgebern zu erleichtern."
Man könnte das auch anders formulieren - etwa: "uns ist das herzlich egal".
Neuer Zielzeitpunkt für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist übrigens das Jahresende; das Europäische Parlament hat als vorläufiges Datum für eine dritte Lesung den 15. Dezember 2009 vorgesehen.

GSM-Richtlinie:
Immerhin eine Richtlinie wird aber schon früher zustandekommen: die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind wurde am 27. Juli 2009 auch vom Rat angenommen und soll im September formell unterzeichnet und dann im Amtsblatt veröffentlicht werden (Vorschlag der Kommission, Legislative Entschließung des Parlaments vom 06.05.2009, Presseaussendung des Rates über die Annahme am 27.07.2009, Presseaussendung der Kommission; siehe in diesem Blog auch schon hier, sowie zu einem ersten Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2007, mit dem die GSM-RL ganz aufgehoben werden sollte, auch hier).

Nach dieser Richtlinie machen die Mitgliedstaaten das bisher ausschließlich für GSM gewidmete 900 MHz-Band (880–915 MHz und 925–960 MHz) auch für UMTS-Dienste "sowie für andere terrestrische Systeme verfügbar, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen und im Einklang mit den technischen Umsetzungsmaßnahmen, die gemäß der Entscheidung Nr. 676/2002/EG erlassen werden, störungsfrei neben GSM-Systemen betrieben werden können" (die Kommission will solche Entscheidungen in Richtung LTE demnächst in Angriff nehmen). Für die Umsetzung bleiben den Mitgliedstaaten nur sechs Monate ab dem Inkrafttreten, sodass etwa ab April 2010 die Öffnung bewirkt sein sollte. Freilich müssen die Mitgliedstaaten auch untersuchen, "ob aufgrund der bestehenden Zuteilung des 900-MHz-Bands an die in ihrem Gebiet im Wettbewerb stehenden Mobilfunkbetreiber Wettbewerbsverzerrungen auf den betreffenden Mobilfunkmärkten wahrscheinlich sind"; solche Verzerrungen müssen, "soweit dies gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, in Übereinstimmung mit Artikel 14 der Richtlinie 2002/20/EG" behoben werden.

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