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Thursday, July 16, 2009

"Sport Plus": ein kurzes follow up

Mein letzter Beitrag hier befasste sich mit der vom ORF - durch seinen Informationsdirektor - angekündigten Einstellung von Sport Plus (siehe links einen Screenshot vom Bericht auf der ORF-Website; Stand 16.7.2009, 23:45 Uhr; obwohl der Generaldirektor mittlerweile "klargestellt" hat, dass die Einstellung doch noch nicht beschlossen ist, gibt es dazu bislang keine Korrektur, nur eine Folgemeldung).

Ich habe in meinem Post im Wesentlichen nur angemerkt, was ohnehin für jeden, der einen Blick ins ORF-Gesetz wirft, offensichtlich ist: dass nämlich der ORF den Sport-Spartenkanal ohne Gesetzesänderung nicht einfach einstellen kann (besser: nicht einstellen darf). Das ist eine einfache Rechtsfrage, keine Frage nach der medienpolitischen und/oder ökonomischen Sinnhaftigkeit eines Sport-Spartenprogramms im Allgemeinen oder von Sport Plus im Besonderen, und es ist auch keine Frage der aktuellen Sparkonzepte.

Aber auch das Evidente auszusprechen (bzw hier in diesem Blog kurz zu notieren), ist offenbar so ungewöhnlich, dass mein Post von der APA aufgegriffen und zitiert wurde (leider wurde dabei auch auf meinen Beruf Bezug genommen, der aber mit dem Blog nichts zu tun hat). Manche haben meinen schlichten Hinweis auf derzeit geltendes Recht außerdem als medienpolitisches Statement missverstanden. Das war jedenfalls nicht beabsichtigt: dieses Blog befasst sich mit Rechtsfragen und will nicht in eine medienpolitische Diskussion eingreifen.

Für medienpolitische Diskussionen ist der beste Ort ohnehin der Nationalrat: der Nationalratsabgeordnete Mag. Hans Langreiter sagte dazu anlässlich der parlamentarischen Diskussion über die Novelle des ORF-Gesetzes, mit dem die Verpflichtung zum Betreiben des Sport-Spartenprogrammes geschaffen wurde, folgendes (S 273 des Protokolls der 129. Sitzung):
"ich meine, medienpolitische Diskussionen kann man immer ein bisschen indifferent oder differenziell, wie auch immer, führen, eigentlich beides, ist ja Wurscht."

2 comments:

  1. Herr Unterberger sieht das - zumindest seines Erachtens - noch viel juristischer als Sie (vgl. http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4152&Alias=wzo). Das von ihm herangezogene "oberste juristische Grundprinzip" ("Ultra posse nemo tenetur") findet sich weder in Entscheidungen des VfGH noch jenen der Zivilgerichte im RIS. Immerhin spricht eine E des VwGH diesen Grundsatz an. Allerdings bezogen auf das Sorgfaltsmaß. Eine Erklärung wieso dies nun auch auf den ORF in Bezug auf ein Spartenprogramm gelten sollte bleibt Herr Unterberger allerdings schuldig.

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  2. Ich habe die Kolumne von Andreas Unterberger gelesen. Und ich glaube, man sollte einem Menschen, der das oberste juristische Grundprinzip (und dessen Anwendung in jeder Lebenslage) entdeckt zu haben glaubt, mit dem nötigen Respekt begegnen - also einfach dazu schweigen. Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, darauf nicht zu reagieren.

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