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Monday, June 29, 2009

Geänderte Roaming-Verordnung im Amtsblatt

Das EU-Amtsblatt L vom 29. Juni ist offenbar schon so etwas wie ein Stammplatz für die Roaming-Verordnung: die Stammfassung wurde am 29. Juni 2007 veröffentlicht, exakt zwei Jahre später ist heute die Änderung dieser Verordnung dort publiziert worden. Und weil schließlich in dieser Verordnung (laut Erwägungsgrund 1 der geänderten Verordnung) "außerordentlich und vorübergehend geltende Obergrenzen" festgelegt werden, kann man sich wohl schon darauf einstellen, dass kurz vor Ablauf der Geltungsdauer (30. Juni 2012) spätestens am 29. Juni 2012 wieder eine Änderung publiziert werden wird.

Die Eile bei der Redigierung der Sprachfassungen hat natürlich Konsequenzen: so finden sich in der geänderten Fassung zwei "Änderungen", bei denen es nur heißt: "Betrifft nicht die deutsche Fassung". Dabei geht es um den Verordnungstitel: die deutsche Sprachfassung der Roamingverordnung bezog sich immer auf das "Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen", der englische Titel bezog sich auf "roaming on public mobile telephone networks", die italienische Sprachfassung nannte einfach nur "reti mobili pubbliche".

Da nun aber auch Datendienste erfasst waren, galt es den missverständlichen Hinweis bloß auf "Telefonnetze" in den anderen Sprachfassungen zu beseitigen (von Telefonnetzen sprachen auch die französischen, spanischen, niederländischen und schwedischen Sprachfassungen [andere habe ich nicht angeschaut]). Also heißt es im Englischen nun "public mobile communications networks", ähnlich wurden auch die anderen Sprachfassungen angepasst, sogar die italienische Fassung wurde präzisiert, sodass dort nun von "roaming sulle reti pubbliche di comunicazioni mobili" die Rede ist.

Die zweite Änderung, die nicht die deutsche Sprachfassung betrifft, zieht lediglich die Änderung des Titels der Roaming-Verordnung auch im Zitat in Artikel 1 Abs 5 der RahmenRL nach.

Damit bleibt der scheidenden Kommissarin immerhin ein Erfolg, während das umfassende "Telekompaket" mit Änderungen der Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs-, Universaldienst- e-Datenschutz-Richtlinien sowie der Einrichtung des (mittlerweile so genannten) "Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation ("GEREK") nicht mehr vor dem Sommer beschlossen werden konnte. Noch liegt nicht einmal die endgültige Fassung des Parlamentsbeschlusses offiziell vor, der Rat hat sich schon darauf verständigt, wegen der vom Parlament vorgenommenen Änderung gegenüber dem abgestimmten Text in die Vermittlung zu gehen. "It's a question of institutional pride", wird Kommissarin Reding dazu zitiert.

Update 2. Juli 2009: Die ERG hat nun auch die ERG Guidelines zur Roaming-Verordnung angepasst; diese Guidelines wurden gestern per Mail verschickt, auf der Website der ERG sind sie bislang nicht zu finden (ich habe sie vorerst hier hochgeladen).

Sunday, June 28, 2009

Pressefreiheit, Version für Kinder, und Pressefreiheit, Version für Journalisten

"niemand darf z.B. ReporterInnen vorschreiben, was sie oder was sie nicht berichten dürfen: wie z.B: 'Darüber darfst du nicht berichten, weil, wenn die Menschen davon erfahren, dann wählen die unsere Partei nicht mehr.' Das gilt für alle Medien: Rundfunk, Presse und anderen Medien wie Online-Medien. Außerdem schützt das Recht der Pressefreiheit die ReporterInnen und JournalistInnen in der Ausübung ihrer Tätigkeit."
Das steht auf der österreichischen Parlaments-Website - für Kinder (einer lobenswerten Initiative, Kindern das Parlament näher zu bringen). Derzeit ist der Themenschwerpunkt "Pressefreiheit" (für Kinder!) über "Aktuelle Schlagzeilen" auch von der Eingangsseite der Parlaments-Website zu erreichen.

"Die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure verwahrt sich gegen Versuche, die Berichterstattung aus dem Parlament zu behindern. ... Zuletzt ist es in der Nationalratssitzung vom 29. Mai 2009 einem akkreditierten Agenturfotografen unmöglich gemacht worden, den Abschluss der Budgetdebatte bildlich festzuhalten."
Das wiederum steht in einer aktuellen Presseaussendung der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure (Reaktionen darauf: Parlamentspräsidentin, FPÖ-Generalsekretär Vilimsky, SP-Abgeordneter Pendl, nochmals Vilimsky; Presseberichte zB hier, hier und hier). Um zu prüfen, was genau da von den Abgeordneten und Präsidenten in der fraglichen Sitzung des Nationalrats in Richtung Pressegalerie gesagt wurde, muss man noch auf die Veröffentlichung des stenographischen Protokolls warten (es war die 23. Sitzung, die am 20.5. begonnen hat und nach mehrmaliger Unterbrechung am 29.5. beendet wurde); gerade zu dieser Sitzung ist das Protokoll aber noch nicht, auch noch nicht vorläufig, verfügbar.

Der Themenschwerpunkt "Pressefreiheit" (für Kinder) bietet übrigens auch ein Quiz. Da kann man sein Wissen testen, zum Beispiel auch zur Unterscheidung privater und öffentlich-rechtlicher "Fernsehsender" (ein kleiner Hinweis: nach § 4 Abs 3 ORF-G ist vom ORF "in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten."). Und wie erkennt man, laut Parlaments-Website für Kinder, nun wirklich den Unterschied? An der Werbung natürlich:
Update 7.7.2009: Mittlerweile ist das vorläufige Protokoll auf der Parlamentswebsite verfügbar, hier die entsprechenden Ausschnitte:
Teil 1, 29.5.2009, 18:41 Uhr:
"Präsident Fritz Neugebauer: ... Die zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2009 eingebrachten Entschließungsanträge werde ich im Anschluss an die dritte Lesung in der Reihenfolge der Einbringung unter Berücksichtigung der vorliegenden Verlangen auf namentliche Abstimmung abstimmen lassen. (Rufe bei der SPÖ in Richtung Besuchergalerie, wo sich jemand anschickt, ins Plenum zu fotografieren.)
Ich konnte das natürlich nicht sehen, weil ich in die Unterlagen geschaut habe. Herr Kollege, wir sind übereingekommen, dass nicht in die Reihen der Abgeordneten, zur Wahrung der Vertraulichkeit der da vorliegenden Papiere, fotografiert wird. Halten Sie sich bitte daran!
Ich wiederhole den letzten Absatz: ..."
Teil 2, 29.05.2009, 20:51 Uhr:
"Präsident Mag. Dr. Martin Graf: ... Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. (Rufe bei der FPÖ in Richtung eines auf der Galerie stehenden Photographen –: Hey! Da ist ja schon wieder einer oben! Das ist ja unglaublich!)
Ich darf den Photographen bitten, nicht in die Reihen zu photographieren. Das ist die letzte Aufforderung, dass Sie das beachten! (Abg. Vilimsky: Identitätsfeststellung!)
Wir befinden uns weiterhin im Abstimmungsvorgang. ..."
PS: noch ein Zitat aus dem Protokoll dieser Sitzung, wenn auch in ganz anderem Zusammenhang - am Wort ist wieder der Dritte Nationalratspräsident: "Wir sind ja auch Vorbild gegenüber der Öffentlichkeit (ironische Heiterkeit im Saal)"

Saturday, June 27, 2009

Nochmals: "PRO ORF"

Mein Beitrag vor einigen Tagen zur sogenannten "PRO ORF-Initiative" hat mir neben den Kommentaren im Blog auch einige direkte Reaktionen per Mail und Telefon eingebracht.

1. Wieviel Geld?
Mehrfach wurde nachgefragt, wie ich auf die genannte Summe - knapp 1 Mio. Euro pro Tag mehr Geld für den ORF - komme. Ich dachte zwar, dass die Berechnung, basierend auf den Eckdaten von ORF und GIS, ziemlich simpel war, habe dann aber noch in einem ausführlicheren Kommentar zu meinem Beitrag versucht, das ganz basic aufzubereiten. Eingewendet wurde auch, dass diese Zahlen von der "PRO ORF-Initiative" gar nicht genannt wurden - dazu kann ich nur sagen: eben! Das war gerade der Sinn meines Beitrags: die Dimension der finanziellen Forderungen dieser Initiative deutlich zu machen.

2. Statt der Werbung?
Dann wurde mir ausgerichtet, dass das geforderte Geld gar nicht zusätzlich sein soll, denn der ORF solle auf Werbung verzichten. Dazu kann ich nur festhalten, dass das in den "drei Forderungen" nicht ausgesprochen wird (dass sich die Initiative gegen Unterbrecherwerbung wendet, ist angesichts der derzeit für den ORF nur sehr beschränkt und nur bei Sportsendungen zulässigen Unterbrecherwerbung - § 14 Abs 8 ORF-G - keine wesentliche Einschränkung). Die an der Initiative beteiligten Sub-Initiativen sind diesbezüglich offenbar unterschiedlicher Meinung: für "Rettet den ORF" ist der "Verzicht auf einen Teil der Werbung möglich", für "ORF gehört allen" ist "die duale Binnenfinanzierung, das heißt Gebühren und Werbeerlöse," Voraussetzung für die wirtschaftliche Absicherung des ORF (neben den geforderten zusätzlichen ca. 347 Mio. € pro Jahr). Was die anderen Initiativen dazu denken, ist nicht bekannt.

Schon angesichts dieser Auffassungsunterschiede, die mit den "drei Forderungen" nur in der Art eines Formelkompromisses überbrückt werden, bin ich übrigens gespannt darauf, wie das - laut Armin Thurnher im letzten Falter - von der Initiative angestrebte "neue ORF-Gesetz" aussehen soll. Laut Presse hat Thurnher auch angekündigt, dass „möglicherweise von dieser Plattform ein Gesetzesvorschlag kommt“. Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass sich dazu zB ORF-Stiftungsrätin Rabl-Stadler oder Presse-Chefredakteur Michael Fleischhacker (Mitglieder der "Rettet den ORF"-Gruppe) mit Attac (Teil von "ORF gehört allen") auf einen Text einigen müssten, würde ich nicht darauf wetten, dass die Initiative tatsächlich einen vollständigen, von der gesamten Initiative getragenen Gesetzesentwurf vorlegen wird.

[Ganz klare Positionen vertritt dagegen der managementclub, der in einem ebenfalls diese Woche veröffentlichten Positionspapier und einem Gastkommentar seines Präsidenten Herbert Paierl im Standard die völlige Werbefreiheit des ORF forderte.]

3. Andere Forderungen - Inflationsanpassung
Schließlich gab es auch Anmerkungen bzw. Nachfragen, weil ich nicht zu allen Forderungen der "PRO ORF-Initiative" etwas geschrieben habe. Das habe ich tatsächlich nicht gemacht und habe ich auch weiterhin nicht vor: denn dies ist ein Freizeit- und Nischen-Blog, kein journalistisches Angebot mit dem Anspruch auf vollständige Analysen.

Nur eine Anmerkung möchte ich ergänzen: die Forderung, wonach "die Gebühren ... automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden" müssten, verstehe ich nämlich nicht. [Auch bei der Präsentation der ersten Ergebnisse der public-value-Studie der FH Wien wurde übrigens die Forderung erhoben, die "Gebühren" an die Inflationsrate zu koppeln.] Selbst wenn man hier gedanklich einmal die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ausblendet (damit hat sich die "PRO ORF-Initiative" erkennbar ohnehin nicht auseinandergesetzt), ist die Forderung merkwürdig: denn derzeit hindert niemand den ORF, die von ihm als notwendig angesehenen Erhöhungen des Programmentgelts - also zB auch eine Inflationsanpassung - vorzunehmen. Die Forderung nach automatischer Anpassung an die Preisentwicklung kann man daher wohl nur so verstehen, dass über die Programmentgelte nicht mehr der ORF selbst entscheidet, sondern dass er mit den einmal festgelegten, aber dann jährlich nach einem Referenzindex angepassten Entgelten auskommen muss.

4. Zum Abschlus: wie relevant ist "PRO ORF"?
"Die Politik täte gut daran, diese Plattform nicht zu unterschätzen", schreibt Armin Thurnher über PRO ORF. Derzeit sieht es allerdings eher danach aus, dass man die Plattform auch nicht überschätzen sollte. Die Medienberichterstattung ist ziemlich zurückhaltend, eine Facebook-Gruppe hat heute gerade einmal 158 Mitglieder, ist also auch gerade kein Massenphänomen (sogar der österreichische Internetrat hat deutlich mehr). Und die Websites der Initiativen schließlich sind ziemlich verwaist und vernachlässigt: PRO ORF kündigt noch immer die Pressekonferenz von letztem Montag an und ist sonst - abgesehen von den "drei Forderungen" und Links zu den anderen Initiativen - weitgehend inhaltsfrei; die News auf der "Rettet den ORF"-Website beginnen und enden mit einer Notiz vom 12. Mai 2009. Auf allzugroße Aktivität lässt all dies, trotz vieler prominenter Namen, nicht schließen.
[Die Website von "Rettet den ORF" liegt übrigens auf einem Schulserver, im Verzeichnis eines Schülers, der mit einem ORF-Retter und ehemaligen ORF-Kurator den Familiennamen und einen seiner drei Vornamen teilt. Update 10.07.2009: mittlerweile wurde die "Rettet den ORF"-Website - nämlich rettetdenorf.com, rettetdenorf.at verweist nur auf die "ORF gehört allen"-Website - doch vom Schulserver genommen, nun verweist der Link auf der PRPO ORF-Seite der Einfachkeit halber auf einen Artikel in der Presse.
Update 14.07.2009: der Link auf der "PRO ORF"-Site zu rettet den orf geht nun doch wieder auf rettetdenorf.com - und die Seite ist auch wieder unter http://schueler.rg18.ac.at/~jaberg/orf/ erreichbar]

Thursday, June 25, 2009

Transparency in Action: BBC-Spesenersätze offengelegt

Vorgestern präsentierte das Institut für Journalismus & Medienmanagement der FH Wien erste Ergebnisse seines Public Value-Forschungsprojekts. Dabei wurden auch "5 Thesen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" vorgestellt, mit dem Untertitel: "Was Österreich von BBC & Co. lernen kann". These 5 lautet: "Für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks braucht es Transparenz und öffentliche Auseinandersetzung" - und in der Erläuterung dazu wird ausdrücklich auf den britischen Freedom of Information Act (FOIA) hingewiesen, nach dem die BBC einen Großteil der internen Dokumente und Berichte für alle zugänglich machen muss.

Der FOIA eröffnet durchaus interessante Einblicke: Wenn etwa BBC-Chef Mark Thompson 70 pence an der Parkuhr zahlt und das der BBC verrechnet (z.B. am 5.2.2009), dann muss dies auf Anfrage ebenso offengelegt werden wie jede einzelne Essenseinladung.

Wie das in der Praxis ausschauen kann, wurde heute wieder deutlich: auf der BBC-Website wurden die Details aller solcher Spesenersätze des BBC Executive Board sowie der 50 bestverdienenden BBC-Mitarbeiter veröffentlicht (siehe auch diese Übersicht bzw die Zusammenstellung der FOI-Auskünfte. Wer übrigens wissen will, wer die 50 bestverdienenden Mitarbeiter sind und wieviel diese tatsächlich verdienen, kann das hier nachschauen.

Wie der ORF mit Wünschen nach mehr Transparenz hinsichtlich der Gehälter umgeht, kann man an der Geschichte dieses VfGH-Erkenntnisses nachvollziehen.

Update 25.06.2009: natürlich berichtet die BBC auch selbst ausführlich darüber: hier; zur Berichterstattung im Guardian siehe hier.
Update 17.07.2009: Heute wurden weitere Details zu den Spesenersätzen von BBC "senior managers" bekanntgebeben, siehe dazu den organgrinder blog des Guardian

Kommunikationsbericht 2008

Schon wieder ein Lesetipp: die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat ihren jährlichen Kommunikationsbericht vorgelegt (Volltext). In der Medienberichterstattung konzentrierte man sich "telekomseitig" auf einen Klassiker: "Immer mehr telefonieren – und immer weniger bezahlen"; für die Rundfunkseite war die zentrale Message, dass im Jahr 2008 die Werbeausgaben noch einmal gestiegen sind.

Auch der Kommunikationsbericht 2008 bietet wieder eine übersichtliche Darstellung der zentralen Marktdaten wie auch der wesentlichen Aktivitäten der Regulierungsbehörden und ist daher Pflichtlektüre für alle, die mit den betroffenen Branchen zu tun haben.

Zwei Detailanmerkungen:
1. Im Bericht wird - auf den Seiten 188/189 - dargestellt, dass im Rahmen des Kompetenzzentrums auf Telekomseite auch die hier schon mehrfach erwähnte "Internetoffensive Österreich" betreut wurde:
"Die RTR-GmbH stellte das Redaktionsteam für die Internetoffensive Österreich und damit ihr fachliches Know-how zur Verfügung. Inhaltlich übernahm sie die Verantwortung für die Initiative. ... Das Redaktionsteam der RTR-GmbH hat als sichtbares Ergebnis dieser Offensive eine Internetdeklaration verfasst, die erstens das Bewusstsein für diesen bedeutenden Sektor schärfen, zweitens konkrete Maßnahmen vorschlagen und drittens als Grundlage für eine nationale Strategie dienen soll." [Hervorhebung hinzugefügt]
Sehr sichtbar ist diese Internetdeklaration bislang jedenfalls nicht: bis heute wird sie nämlich unter Verschluss gehalten.
(Update 26.6.: irgendwie ist das schon eine interessante Konstruktion: die RTR, eine bundeseigene GmbH, redigiert ein Policy Paper, das "als Grundlage für eine nationale Strategie dienen soll", und dann wird dieses Dokument von der Lobbyingagentur "Public Interest" - Partner sind Wolfgang Rosam, Dieter Ecker und Maria Rauch-Kallat - unter Verschluss gehalten, bevor es dann schließlich vielleicht doch der Regierung präsentiert wird.)

2. Eine (für mich) neue Wortschöpfung werde ich in meinen Wortschatz aufnehmen: "Rundfunkbasiertes Digitalfernsehen für mobile Kleinempfänger" (aka: Handy-TV oder DVB-H)

Wednesday, June 24, 2009

Falsches Signal, wohlüberlegt gesetzt (und sechs Tage später zurückgenommen)

"Krammer hat mit Journalisten 'kein Problem'". Das war natürlich schon eine Schlagzeile wert: immerhin ein Mitglied des ORF-Stiftungsrates, also des Aufsichtsgremiums von Österreichs größtem Kommunikationsunternehmen, hat kein Problem mit Journalisten, wie die APA recherchiert hat.

Die Aussage Krammers stand auch in einem gewissen Spannungsverhältnis zur tags zuvor verkündeten geplanten Verbannung der JournalistInnen aus der Umgebung des Stiftungsrats-Sitzungszimmers, wo die BerichterstatterInnen traditionellerweise auf das Ende (oder auf Unterbrechungen) der Sitzungen warten - und dabei natürlich auch Stimmungsbilder einfangen, etwa wenn einzelne Stiftungsratsmitglieder den Saal (vorübergehend) verlassen, manchmal auch um Telefonate mit jenen Menschen zu führen, von denen sie unabhängig sind.

Stiftungsratsvorsitzender Pekarek, der die "Verbannung" laut Medienberichten noch ausdrücklich verteidigte, gab auch bekannt, dass diese Maßnahme auf einhellige Zustimmung des Stiftungsrats gestoßen sei. Besonders bemerkenswert ist, dass laut Pekarek über das Thema "organisatorische Rahmenbedingungen für Aufsichtsratssitzungen ebenso lange diskutiert [wurde], wie über den finanziellen Zustand des Hauses" (dabei musste ich an Bert Brecht denken, Buckower Elegien, Nr. 15: Bei der Lektüre eines spätgriechischen Dichters).

Heute, sechs Tage später, ist wieder alles anders - Zitat:
"Das Informationsbedürfnis der Gebührenzahler und eine größtmögliche Transparenz rund um die ORF-Entscheidungen sind ein hohes Gut. Deshalb soll sich an den organisatorischen Rahmenbedingungen nichts ändern - alles abwägend und berücksichtigend ist das der einzig vernünftige Weg", erklärte Stiftungsratsvorsitzender Pekarek. "Jede - wenn auch gut gemeinte - Veränderung, die als Versuch wahrgenommen wird, den Informationsfluss einzuschränken, wäre darüber hinaus in der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Situation des ORF und vor dem Hintergrund der Planungen für ein neues ORF-Gesetz ein falsches Signal."
Zunächst hat also der der Stiftungsrat lange ("ebenso lange wie über den finanziellen Zustand des Hauses") über organisatorische Änderungen, die als Versuch zur Einschränkung des Informationsflusses wahrgenommen werden können, beraten und diese Änderungen auch "einhellig" beschlossen. Sechs Tage später bemerkt man, dass die Erhöhung der Intransparenz "ein falsches Signal" ist, wenn man vom Gesetzgeber etwas will (insbesondere sehr viel Geld); würde es dem ORF wirtschaftlich gut gehen, so schließe ich daraus, wäre ein solches Signal für den Stiftungsrat offenbar ganz ok.

Fazit: Das oberste Organ des größten österreichischen Kommunikationsunternehmens wurde - trotz eingehender Diskussion über die geplanten Maßnahmen - davon überrascht, dass JournalistInnen auf die Einschränkung ihrer Möglichkeiten zum Informationszugang kritisch reagieren - und braucht sechs Tage, ein falsches Signal wieder umzustellen.

Tuesday, June 23, 2009

Ethik auf Probe?

Als kleiner aktueller Exkurs in der Mini-Serie über die Räte-Republik: ein Blick nach Deutschland, wo auch neue (Bei)Räte eingerichtet werden sollen. Denn in Deutschland, aber nicht nur dort, hat die RTL-Sendereihe "Erwachsen auf Probe" für einigen Wirbel gesorgt, was zur Quotensteigerung wohl durchaus eingeplant (wenn auch nicht besonders erfolgreich) war. [Stefan Niggemeier hat unter dem Titel "Missverständnis in der Traumawelt" treffend beschrieben, wie hier die Welten von TV-Verantwortlichen und Kinderschutzverbänden aufeinander getroffen sind.]

Die deutsche "Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten" (KJM) prüfte die Sendung und kam, so sollte man meinen, zu einem klaren Ergebnis - wörtlich heißt es in der Pressemitteilung:
"In ihrer rechtlichen Bewertung kam die KJM zu dem Ergebnis, dass eine Menschenwürdeverletzung nicht gegeben ist und angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren nicht vorliegt."
Der Ausstrahlung (jedenfalls der ersten Doppelfolge) stand damit rundfunkrechtlich nichts im Wege. Aber die KJM beschränkte sich nicht auf die Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgabe, sondern gab - wer den Vorsitzenden der KJM, Prof. Ring, kennt, konnte es nicht anders erwarten - auch eine moralische Bewertung ab: "Nach Einschätzung der KJM ist 'Erwachsen auf Probe' weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet", heißt es in der Pressemitteilung, und in der Überschrift wird die Ausstrahlung gleich als "ethisch und pädagogisch unverantwortlich" bezeichnet.
[Update 17.07.2009: Die KJM bekräftigte am 16.07.2009 ihre Kritik und stufte auch die weiteren Folgen des Formats als "ethisch und pädagogisch unverantwortlich" - aber rechtlich zulässig - ein; siehe die Presseaussendung der KJM]

Das mag durchaus sein. Faktum ist aber auch, dass die Ausstrahlung ausdrücklich zulässig war. Darin liegt eben das Wesen ethischer bzw. moralischer Vorstellungen: dass sie in aller Regel über die rechtlich zwingenden Vorschriften hinausgehen. Ich kann etwas auf Grund meiner ethischen Überzeugung ablehnen, auch wenn es rechtlich zulässig ist.

Nun aber kommt die Politik ins Spiel: wie DWDL heute berichtete, hat sich die Kinderkommission des deutschen Bundestags für die "Einrichtung eines 'Ethikbeirats' für TV-Produktionen" ausgesprochen. Dieser "Ethikbeirat" solle dafür sorgen, dass "nicht nur die rechtlichen Regelungen eingehalten werden, sondern die Sender auch moralische Fragen berücksichtigen." Die Vorsitzende der Kinderkommission wird in diesem Bericht so zitiert: "Wir wollen die Grundsatzdebatte, was Fernsehformate dürfen und was nicht, weiterführen. Es muss uns gelingen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kinder Rechte haben und dass auch das Privatfernsehen eine moralische Verantwortung trägt".

Was jetzt? Sollen die Sender moralische Fragen berücksichtigen müssen (und werden daher bestimmte Moralvorstellungen zu rechtlichen Verpflichtungen)? Wenn darüber diskutiert werden soll, was Fernsehformate dürfen, dann kann es wohl kaum nur um das Tragen moralischer Verantwortung gehen (an der sich die Rundfunkveranstalter, ob privat oder öffentlich-rechtlich, tatsächlich kaum überheben werden), sondern dann klingt das schon eher nach neuen rechtlichen Grenzen.

Aber vielleicht soll tatsächlich rechtlich alles beim Alten bleiben und der neue "Ethikbeirat für TV-Produktionen" bliebe dann schlicht eine weitere "Anlaufstelle für besorgte Hobby-Ethiker" (von denen es jedenfalls in Österreich ja mittlerweile so viele wie nie zuvor gibt, wie Ritchie Pettauer vor kurzem diagnostizierte).

PS: Seriöse Ethikkommissionen haben natürlich ihren legitimen Platz, insbesondere im Gesundheitswesen (siehe zB § 30 UG, § 41 ArzneimittelG, § 8c KAKuG, § 58 MedizinprodukteG)

Monday, June 22, 2009

347 Mio. Euro jährlich Staatshilfe für den ORF? Was sich die ORF-Retter wünschen

Eine "Rettungsbeihilfe" im engeren (gemeinschaftsrechtlichen) Sinne soll es nicht sein, was sich die vereinigten ORF-Retter* - nun unter der Bezeichnung "Inititative PRO ORF" - für den ORF vorstellen. Denn Rettungsbeihilfen könnten erstens nur Finanzhilfen in Form eines Darlehen oder einer Darlehensbürgschaft sein und dürften zweitens nur bis zu höchstens sechs Monate gezahlt werden.

Die "Initiative PRO ORF" will aber, wenn ich die kryptischen Forderungen richtig verstanden habe, dem ORF Jahr für Jahr etwa 347 Mio. Euro staatliches Geld zukommen lassen (zusätzlich zu den derzeit von den ZuseherInnen und ZuhörerInnen schon bezahlten Programmentgelten). Das wären immerhin rund 82 Mio. Euro mehr, als der ORF letztes Jahr an Werbeerlösen erzielt hat.

Ausdrücklich stehen die 347 Mio. Euro jährlich zwar nicht im Forderungspapier, aber wenn der zweite Satz der zweiten "PRO ORF"-Forderung irgendeinen Sinn ergeben soll, dann kann man ihn wohl nur so verstehen. Dieser Satz lautet:
"Die ORF-Gebühren müssen zu 100 Prozent für den ORF verwendet und automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden, Gebührenbefreiungen sind zu ersetzen."
Da es keine "ORF-Gebühren" gibt und die Programmentgelte zu 100% dem ORF zukommen, dürfte mit den "ORF-Gebühren" wohl das gemeint sein, was auch die GIS oft einfach (und falsch) als "Rundfunkgebühren" bezeichnet: die Summe aus Programmentgelt und den mit den Programmentgelten eingehobenen Abgaben. Davon gehen derzeit laut GIS 66% an den ORF - im Jahr 2008 waren das 504 Mio. Euro - und 34% an Bund und Länder.

Die Forderung von "PRO ORF", 100% der "ORF-Gebühren" an den ORF gehen zu lassen, würde demnach also eine Verschiebung von etwa 260 Mio. Euro von Bund und Ländern zum ORF bedeuten (jährlich!).

Der zweite Teil der Forderung, "Gebührenbefreiungen sind zu ersetzen", würde eine öffentliche Finanzspritze von jährlich etwa 57 Mio. Euro allein auf Basis der derzeitigen Programmentgelte bedeuten (siehe dazu zB schon hier oder hier). Da aber nach dem ersten Teil der Forderung 100% der "ORF-Gebühren" dem ORF zukommen sollen, muss man wohl auch beim Ersatz der Befreiungen nicht nur vom Programmentgelt, sondern von der Summe aus Programmentgelt und (derzeitigen) Abgaben ausgehen. Damit ergibt sich unter dem Titel "Ersatz von Gebührenbefreiungen" ein Betrag von rund 87 Mio. Euro.

In Summe wären es also rund 347 Mio. Euro jährlich, oder - jedenfalls nach der geforderten Inflationsanpassung - fast 1 Mio. Euro pro Tag, die nach den Vorstellungen von "Pro-ORF" aus öffentlichen Haushalten dem ORF zusätzlich zugeschossen werden sollten. (Die Berechnung ist - auch mangels detaillierter publizierter Zahlen - natürlich nur eine Annäherung. Da im vergangenen Jahr am 1. Juni eine Erhöhung des Programmentgelts vorgenommen wurde, müsste in der Tendenz wohl mit noch höheren Beträgen gerechnet werden). Finanzierungsvorschläge dafür sind auf der Pro-ORF-Website nicht zu finden, auch in den ersten Berichten über die Pressekonferenz (hier und hier) habe ich dazu noch nichts gelesen.

*) Die in der Initiative zusammengeschlossenen "Organisationen" sind Rettet den ORF, Plattform Zivilgesellschaft für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, "Österreichische Filmwirtschaft" (was immer man sich darunter vorstellen mag, der Fachverband dürfte es offenbar nicht sein) und die Petition zur Rettung des Radio-Symphonieorchesters Wien.
Update 14.07.2009: mittlerweile wurde auf der PRO ORF-Website die "Österreichische Filmwirtschaft" still und leise durch eine "Plattform Filmwirtschaft und Filmkultur mit dem ORF" ersetzt. Diese Plattform setzt sich wiederum aus verschiedenen Verbänden (FilmAustria, Association of Austrian Filmproducers, Verband Filmregie Österreich, und Dachverband der Filmschaffenden zusammen, sowie ausdrücklich auch dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie der Wirtschaftskammer) zusammen (Links auf der Plattform-Seite).

Sunday, June 21, 2009

Neuigkeiten von der USB-Stick-Fraktion: Digital Britain


Während die österreichische Internetoffensive weiterhin in geheimer Mission unterwegs ist, macht die in ähnlicher Weise mit einem USB-Stick als Symbol operierende britische "Digital Britain"-Initiative ziemlichen Wind.

Der vergangene Woche vorgestellte Endbericht brachte durchaus einige kontroverse Ideen: von der Steuer auf Festnetzanschlüsse (50p pro Monat), über die Abschaltung von Internetzugängen bei Verstößen gegen Urheberrechte, die Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks bis 2015, bis hin schließlich zur Neuverteilung eines Teils der BBC-Licence Fee ("top-slicing"), zugunsten vor allem von ITV (da trifft es sich - für ihn - gut, wenn Stephen, mittlerweile Lord, Carter, früherer Chef von Ofcom und nun zuständiger Minister, demnächst Chef von ITV werden dürfte, siehe zB "Lord Carter to quit").

Zum Digital Britain-Bericht gäbe es viel zu sagen/schreiben - aber aus Zeitgründen müssen hier einmal ein paar Links auf britische Reaktionen reichen. Zunächst einmal die vom Medienministerium veröffentlichten media releases (1), (2), (3), weiters Berichte auf Times Online, im Guardian (PSB blow, Ofcom wins und Emily Bell mit "Digital Britain: pipes, not poetry"; sowie die Gesamtübersicht hier) und bei der BBC selbst (expert reactions, BBC fee could fund ITV Wales news, ITV to gain licence fee share, licence fee could be shared).

Erwartungsgemäß besonders kritisch äußerte sich natürlich der konservative Schatten-Staatssekretär für Medien und Kultur, Jeremy Hunt; aber liegt er wirklich ganz daneben, wenn er Folgendes anmerkt:
"The introduction of the report on page 3 says it seeks to achieve 7 things. What are they? The first is an analysis. The second is an analysis. The third, a statement of ambition. The fourth a restatement. The fifth an analysis. The sixth a framework. And the seventh a review.

Where in all this is a single action? But there is one area in which this report has excelled itself: consultations. The interim report published in January announced 8 consultations. This one announces 12 - plus one new quango [quasi-NGO]. This is surely government of the management consultants for the management consultants by the management consultants."

Allerlei zu lesen

Wieder einmal ein paar Lesetipps, ohne besondere Ordnung oder Kommentierung:

Räte-Republik-Rundreise (Teil 2): PR-Ethik-Rat oder Rat für Ethik-PR

Der österreichische "PR-Ethik-Rat" ist bisher mit drei Presseaussendungen in Erscheinung getreten: am 6. März 2008 ("PR-Branche beschließt Ehtik-Rat"), am 12. Dezember 2008 "Österreichischer Ethik-Rat für Public Relations nimmt Arbeit auf") und am 16. Juni 2009 ("PR-Ethik-Rat fordert klare Erkennbarkeit bezahlter Einschaltungen").

Der PR-Ethikrat "soll unredliche PR-Arbeit öffentlich rügen", hieß es noch in der ersten Presseaussendung; in der zweiten Presseaussendung rühmte die stellvertretende Vorsitzende die "Gründung des Ethik-Rats als einen großen und mutigen Schritt vorwärts." Und sie meinte auch, dass die PR-Branche damit "die strengen Verhaltensregeln, die wir in den letzten Jahren geschaffen und weiterentwickelt haben, mit einem wirksamen Sanktionsmechanismus versehen" habe.

Wie also sieht also nun die öffentliche Rüge, der mutige Schritt nach vorne, der wirksame Sanktionsmechanismus aus? Dazu nochmals ein Blick auf die Überschrift der aktuellen Presseaussendung:
"PR-Ethik-Rat fordert klare Kennzeichnung von Werbung"
Da gehört wirklich Mut dazu: etwas zu fordern, was seit Jahrzehnten gesetzlich verpflichtend vorgesehen ist. Aber das wirklich Faszinierende an der Presseaussendung ist, dass weder ein einziges Beispiel (von wegen "öffentliche Rüge"), noch auch nur die geringste Andeutung einer Sanktion - und sei es nur die Namensnennung - vorkommt. Der Grund dafür ist besonders nett: es gibt einfach zu viele schwarze Schafe. Aus der Presseaussendung:
"Die Beschwerden beziehen sich zwar auf konkrete Fälle, doch wissen die Mitglieder des PR-Ethik-Rats aus eigener Wahrnehmung, dass es sich um ein branchenweites Problem handelt – weshalb es nicht sinnvoll wäre, Einzelfälle herauszugreifen. Der Rat hat sich daher entschlossen, die Angelegenheit auf breiter Basis zu thematisieren, und ein Positionspapier zum Thema 'Klare Erkennbarkeit bezahlter Einschaltungen' veröffentlicht".
In diesem - laut Presseaussendung "umfassenden" - Positionspapier, das immerhin um ein gutes Drittel kürzer ist als die Presseaussendung*, werden Teile der Pressemitteilung mit anderen Worten wiederholt:
"Der PR-Ethik-Rat ist daher der Meinung, dass es weder sinnvoll noch gerechtfertigt wäre, einzelne Fälle herauszugreifen und dazu Sprüche zu fällen. Vielmehr scheint es angebracht, die Angelegenheit auf breiter Basis zu thematisieren und diskutieren."
Dafür braucht man also Selbstregulierung in der PR: nicht zur Förderung ethischer Standards, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, sondern um über die massenhafte Verletzung der gesetzlichen Mindeststandards "auf breiter Basis" zu diskutieren (mit anderen Worten: nichts Konkretes zu unternehmen bis zur nächsten Presseaussendung, die in etwa einem halben Jahr zu erwarten ist).

Noch etwas zur Statistik: Nach den Angaben auf seiner Website gab es seit Einrichtung des PR-Ethik-Rats so viele Beschwerden wie Presseaussendungen: genau drei (in der Presseaussendung wird in PR-typischer Präzision auf "zahlreiche Beschwerden" hingewiesen). Zwei der Beschwerden betrafen mehrere Fälle, sodass rechnerisch immerhin auf jedes Ratsmitglied (es gibt deren elf!) ein Fall kommt.

Was den versprochenen "großen und mutigen Schritt vorwärts" betrifft, denke ich da eher an Billy Bragg: "You can be active with the activists / Or sleep in with the sleepers / While youre waiting for the great leap forward".

*) Dem Positionspapier angeschlossen sind auch "Erläuterungen", durch die das Gesamtdokument dann sogar etwas länger als die Presseaussendung wird. Warum aber dieser Text, der aus einer kursorischen - und teilweise falschen - Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Bestimmungen des PRVA-Ehrenkodizes sowie Auszügen aus einer Dissertation zur Schleichwerbung besteht, "Erläuterungen" genannt wird, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der rechtliche Fehler betrifft § 1 UWG, der seit mehr als eineninhalb Jahren einen ganz anderen als im Positionspapier wiedergegebenen Wortlaut hat; ebenso lange gilt auch schon die nicht erwähnte, aber in diesem Zusammenhang einschlägige Z. 11 des Anhangs zum UWG.

PS: bisher in dieser Serie: "Alles kein fake" (zum Medienrat), coming up (bei Gelegenheit) - Werberat, Presserat, Internetrat

Friday, June 19, 2009

Aus meinem Back-Katalog: "Rundfunkregulierung zwischen Public Value und Private Enterprise"

By request: da ich vor kurzem wieder einmal angesprochen wurde, ob mein Vortrag "Rundfunkregulierung zwischen Public Value und Private Enterprise", den ich vor mehr als einem Jahr an der Wirtschaftsuniversität Wien gehalten habe (siehe zu dieser Veranstaltung hier), irgendwo nachzulesen ist, habe ich das Manuskript - mit Ausnahme der Formatierung und fünf knapper Fußnoten unverändert - nun hier auf die Website gestellt. Um eine umfangreichere Überarbeitung vorzunehmen und den klassischen Anmerkungsapparat anzufügen, fehlte mir schlicht die Freizeit (und/oder Motivation).

Thursday, June 18, 2009

"spirit of the age": aus Papierfabrik wird Google Data Center

Die Nachricht ist zwar schon ein paar Monate alt, aber ich bin erst vor kurzem darauf aufmerksam geworden: Google errichtet ein Datacenter in Finnland. Das ist für sich genommen wenig spektakulär - und doch symbolkräftig: denn das neue Datacenter war zuvor eine Fabrik für Zeitungspapier. Seit 1952 produzierte Stora Enso dort Zeitungspapier, erst 2005 wurde die Anlage auch mit österreichischem Know How umfassend modernisiert - und doch musste sie schon 2008 geschlossen werden: wegen des hohen Holzpreises und vor allem auch wegen der bestehenden Überkapazitäten bei der Zeitungspapiererzeugung. Ein Großteil der Anlage wurde an Google zur Errichtung eines Datacenters verkauft (siehe auch die Presseaussendung von Stora Enso und die letzte Seite des Quartalsberichts 1/09).

"Few property deals could better capture the spirit of the age than this", schrieb Helsingin Sanomat.

Wednesday, June 17, 2009

"Alles kein fake": Kleine Rundreise durch eine zumindest teilweise virtuelle Räte-Republik (Teil 1)

Vor drei Wochen wurde in Wien der sogenannte "Österreichische Medienrat" vorgestellt (dazu schon hier) - und noch heute findet man auf der Website nicht mehr als die Kontaktadresse, ein Bild der Mitglieder und deren Namen (kein Text, alles in einem jpg), sowie das Video der Pressekonferenz vom 27. Mai 2009.

Der Initiator des Medienrats, Fred Turnheim, sagte bei dieser Pressekonferenz: "Der Medienrat hat ab heute eine Adresse [...], er hat eine Telefonnummer und ist ab sofort auch erreichbar, diese Telefonnummer funktioniert auch schon, also es ist alles kein fake, sondern es ist einfach so wie es ist" (im Video bei ca. 4:50).

Gut, dass er das erwähnt hat. Vielleicht sollte man alle Selbstregulierungseinrichtungen um eine ausdrückliche Erklärung ersuchen, dass es sich dabei (jedenfalls nach Auffassung der Initiatoren) nicht um ein fake handelt. Mit der Frage nach der "Legitimation" kann man eine Unterscheidung nämlich nur schwer treffen. Der auch gerade neu gegründete, wunderbar schräge Österreichische Internetrat (ÖIR) etwa schreibt zu seiner Legitimation (ausdrücklich als Selbstlegitimation bezeichnet): "Der ÖIR hat sich selbst gegründet und verfügt über die Legitimation, sich als erste Institution als Österreichischer Internetrat bezeichnet zu haben ..."

Beim Österreichischen Medienrat sieht das - allerdings ironiefrei - nicht viel anders aus. Medienratsmitglied Silvia Ettl-Huber sagt in der Pressekonferenz (ca. bei 13:00 im Video): "Wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat drinnen, wir sind zwar vorgestellt worden mit unseren Funktionen, um zu zeigen, aus welchem beruflichen Kontext wir kommen, aber wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat, wir gehören diesem Medienrat privat an und wir haben sozusagen auch keine Legitimationen, die wir gegenüber Arbeitgebern etc. haben."

Macht alles nichts, denn wo die Not groß ist, kann es auch darauf nicht ankommen (und ganz im Ernst: die "Legitimation" ist dann kein Problem, wenn die Akzeptanz gesichert ist - aber gerade die Akzeptanz ist oft, wenn auch keineswegs zwingend, eine Folge entsprechender Legitimation). Gegen Schluss der Pressekonferenz (ca. bei 38:30 im Video) wird der Fred Turnheim deutlich:

"Wir sind einfach notwendig, der Österreichische Medienrat ist notwendig geworden, weil es sonst abgedriftet wäre in diesem Land. Hier geht es um demokratiepolitische Erwägungen, hier geht's um medienpolitische Erwägungen, hier geht's natürlich um den Schutz des Journalismus, hier geht's um die Pressefreiheit, und das sind die Fragen, um die es geht."

Damit wäre ja alles klar (vielleicht bis auf die angewendeten Standards, aber auch dazu sagt Fred Turnheim etwas: "Wir erkennen alle Codices an, alle, inländische, ausländische, die sind alle ehrenwert, gar keine Frage." Hoffentlich meint er damit nicht auch den Codex Hammurabi, dessen Bedeutung für Medienrechtler Simon Möller jüngst beschrieben hat?).

Lose vorgesehene weitere Räte für diese kleine Serie:

Friday, June 12, 2009

Freiheit der Meinungsäußerung erfordert auch Freiheit des Internetzugangs

"Nach den Worten des Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ist 'die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen'. Beim gegenwärtigen Stand der Kommunikationsmittel und unter Berücksichtigung der Entwicklung der öffentlichen Online-Kommunikationsdienste sowie der Bedeutung dieser Dienste für die Teilnahme am demokratischen Leben und für den Ausdruck von Gedanken und Meinungen, schließt dieses Recht das Recht auf freien Zugang zu diesen Diensten mit ein."

So leitet der französische Conseil Constitutionnel (Verfassungsgerichtshof) in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2009 (Volltext, Presseerklärung) das Recht auf freien Internetzugang direkt aus der 220 Jahre alten Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ab (siehe Absatz 12 der Entscheidung im Original; oben von mir grob übersetzt). Der Conseil Constitutionnel kam zum Ergebnis, dass das im loi HADOPI vorgesehene Sanktionensystem der sogenannten "riposte graduée" (abgestufte Antwort, besser bekannt unter "three strikes") verfassungswidrig ist, da es die Sperrung des Zugangs zum Internet nach drei (behaupteten) Urheberrechtsverletzungen ohne vorangegangene richterliche Entscheidung ermöglicht; der Gesetzgeber kann solche Entscheidungen nicht in die Hand einer Verwaltungsbehörde legen (siehe insbesondere Absatz 16 der Entscheidung).

Wednesday, June 10, 2009

EuGH C-8/08 T-Mobile Netherlands ua: einmaliges Treffen lässt abgestimmtes Verhalten vermuten

Mobilfunkbetreiber können effizient sein - das ist nicht nur die Auffassung der Kommission im Hinblick auf Terminierungsentgelte, sondern davon geht auch der EuGH in seinem Urteil vom 4. Juni 2009, C-8/08, T-Mobile Netherlands u.a. aus. Allerdings betrifft die Effizienz in diesem Fall die Abstimmung des Marktverhaltens im Hinblick auf Händlerprovisionen: es ist nicht ausgeschlossen, heißt es in RNr 59 des Urteils, "dass eine einzige Kontaktaufnahme wie diejenige, um die es im Ausgangsverfahren geht, je nach Struktur des Marktes grundsätzlich ausreichen kann, um es den beteiligten Unternehmen zu ermöglichen, ihr Marktverhalten abzustimmen und so eine praktische Zusammenarbeit zu erreichen, die an die Stelle des Wettbewerbs und die mit ihm verbundenen Risiken tritt."
(Die "Kontaktaufnahme" wird in RNr 12 beschrieben: "Am 13. Juni 2001 trafen sich Vertreter von Betreibern, die auf dem niederländischen Markt Mobiltelekommunikationsdienste anbieten. Bei diesem Treffen ging es u.a. um die Kürzung der Standardvertragshändlervergütungen für Postpaid-Verträge am oder um den 1. September 2001 gesprochen. Wie sich dem Vorlagebeschluss entnehmen lässt, kamen dabei zwischen den Teilnehmern des Treffens vertrauliche Informationen zur Sprache".)
Der EuGH folgt in allen Punkten den Schlussanträgen von Generalanwältin Kokott (siehe dazu bereits ausführlich hier) und gibt dem Vorlagegericht folgende Antworten auf dessen Fragen:
  1. Eine abgestimmte Verhaltensweise verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie aufgrund ihres Inhalts und Zwecks und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu führen. Es ist weder erforderlich, dass der Wettbewerb tatsächlich verhindert, eingeschränkt oder verfälscht wurde, noch, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem abgestimmten Verhalten und den Verbraucherpreisen besteht. Der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck, wenn er geeignet ist, Unsicherheiten hinsichtlich des von den betreffenden Unternehmen ins Auge gefassten Verhaltens auszuräumen.
  2. Im Rahmen der Prüfung des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der an ihr beteiligten Unternehmen, der Voraussetzung für die Feststellung einer abgestimmten Verhaltensweise im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG ist, muss der nationale Richter vorbehaltlich des den betreffenden Unternehmen obliegenden Gegenbeweises die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellte Kausalitätsvermutung anwenden, nach der diese Unternehmen, wenn sie weiterhin auf dem Markt tätig sind, die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen berücksichtigen.
  3. Sofern das an der Abstimmung beteiligte Unternehmen auf dem betroffenen Markt tätig bleibt, gilt die Vermutung des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Verhalten des Unternehmens auf diesem Markt auch dann, wenn die Abstimmung auf einem einzigen Treffen der betroffenen Unternehmen beruht.
Update 27.10.2011: Im fortgesetzten Verfahren hat die niederländische Wettbewerbsbehörde nun Bußen über KPN, T-Mobile Netherlands und Vodafone verhängt; wegen der langen Verfahrensdauer zwar verringert, aber immerhin noch insgesamt über 16 Mio Euro (Pressemitteilung der Wettbewerbsbehörde [niederländisch])

Wednesday, June 03, 2009

Postmarktgesetz: keine ex ante-Regulierung für die Post

Das neue Postmarktgesetz soll, so heißt es in § 1 Abs. 1 des Entwurfs, "gewährleisten, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochwertige Postdienste angeboten werden." Insbesondere soll das Gesetz im gesamten Bundesgebiet eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst) gewährleisten und "einen fairen Wettbewerb beim Erbringen von Postdiensten ermöglichen."

Der politische Schwerpunkt liegt eindeutig näher beim Universaldienst als beim Wettbewerb, was im Begutachtungsverfahren auch entsprechende Kritik hervorgerufen hat (siehe die Stellungnahmen auf der Website des Parlaments). So sieht zB die "Initiative Zukunft Postmarkt" im Gesetzesentwurf "eine klare Absage an Markt und Wettbewerb." Natürlich ist das die Position der Interessenvertreter von (möglichen) Postkonkurrenten - aber es ist doch bemerkenswert, dass immerhin der frühere Chef der Telekom-Regulierungsbehörde, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, als Sprecher der Initiative diese Sicht teilt (Stellungnahme der "Intitiative Zukunft Postmarkt").

Und es ist nicht nur der frühere Regulator, der sich kritisch mit dem Entwurf auseinandersetzt: auch die aktuellen Post-Regulierungsbehörden (Telekom-Control-Kommission, Senat für Post-Regulierung [TKKP] und RTR-GmbH) finden in ihrer Stellungnahme recht klare Worte: die Regulierungsbehörden finden es etwa "nicht nachvollziehbar, dass sich im vorliegenden Gesetzesentwurf zu zentralen Angelegenheiten der Wettbewerbs- und Zugangsregulierung ... kaum Bestimmungen finden." Als "strukurelles Manko" wird festgestellt, dass "kein effizientes und effektives ex ante-Einschreiten der Regulierungsbehörde" vorgesehen ist.

Die Österreichische Post AG sieht dies in ihrer Stellungnahme natürlich anders - und geht überdies davon aus, dass "ihre besondere Position im Gesetzwerdungsprozeß nochmals [!] gewürdigt wird." Die Post sieht im Entwurf offenbar Vorteile für mögliche Wettbewerber, denn sie wendet sich auch ausdrücklich dagegen, dass diesen "noch weitere Vorteile" eingeräumt werden könnten. Dies würde nämlich "eine unverhältnismäßige Belastung für die Post [bedeuten], welche zu einschneidenden Ergebnisverschlechterungen führen und damit den Wert der Post für den Mehrheitsaktionär, die Republik Österreich, sowie die anderen Aktionäre, unter ihnen zahlreiche Postbedienstete, dramatisch mindern würde".

Abzuwarten bleibt, ob und in welcher Form die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen wird; geplant war ein Beschluss am 9. Juni 2009, sodass auch die parlamentarische Behandlung noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein könnte [update 09.06.2009: laut Medienberichten ist die Angelegenheit noch blockiert - vielleicht kommt es nächste Woche im Ministerrat zum Beschluss; update 04.08.2008: am 28.07.2009 wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen].

PS: ein Beispiel für die Erbringung des Universaldienstes in den USA illustriert dieser Artikel der New York Times ($ 46.000 jährlich für die Versorgung von 20 Abgabestellen - per Flugzeug).

Monday, June 01, 2009

"Regulierungsferien light"? Initiativantrag für TKG-Novelle

Generalanwalt Poaires Maduro brachte es auf den Punkt: "Letztlich geht es um eine politische Entscheidung: Soll die Regulierung eingeschränkt ... werden, um Infrastrukturinvestitionen zu begünstigen?"
(Schlussanträge in der Rs C-424/07 Kommission / Deutschland, "Regulierungsferien"; siehe dazu hier). Die Politik in Deutschland wie in Österreich würde diese Entscheidung auch gerne treffen, aber eine solche nationale politische Entscheidung ist - auch darauf hat der Generalanwalt hingewiesen - nicht mehr gestattet, "wenn eine gemeinschaftliche Regulierung des Telekommunikationssektors vorgesehen ist."

Vor diesem Hintergrund ist auch ein guter Teil des aktuellen Initiativantrages der Abgeordneten Hakl, Gartlehner und Kolleginnen und Kollegen zur Änderung des TKG 2003 zu sehen (da es sich um Abgeordnete der Koalitionsparteien handelt, ist damit zu rechnen, dass der Antrag Gesetz wird). Wenn etwa bei den Regulierungszielen in § 1 Abs 2 Z 2 TKG 2003 ergänzt werden soll, dass auch "die Sicherstellung von bestehenden und zukünfigten Investitionen in Kommunikationsnetze und -dienste durch Berücksichtigung der Kosten und Risiken" erreicht werden soll, und wenn die "Kosten und Risiken von Investitionen" (bzw "für Investitionen") auch bei der Entgeltkontrolle für den Zugang in § 42 TKG 2003 gleich zweimal erwähnt werden, dann hat das wohl eher symbolischen Charakter: denn einerseits sind "Kosten und Risken" schon jetzt zu berücksichtigen, sollte aber andererseits mit diesen Ergänzungen angedeutet werden, dass auch ineffiziente Investitionen geschützt werden oder dass indirekt eine "Regulierungsfreistellung" für NGN-Investitionen gewährt werden könnte, dann stößt dies rasch an die Grenzen des gemeinschaftsrechtlich Zulässigen. Im Ergebnis sind diese Ergänzungen daher eher atmosphärisch denn materiell relevant.

Aber der Änderungsantrag bringt durchaus auch inhaltliche Neuerungen:
  • Die Leitungsrechte werden ausgebaut: vom Leitungsrecht soll auch die Erweiterung und Erneuerung von Anlagen gedeckt sein, ebenso die Einführung und Durchleitung "in Kabelschächten und sonstigen Einrichtungen zur Verlegung von Kabeln".
  • Die unentgeltliche Inanspruchnahme von Leitungsrechten an öffentlichem Gut wird auch auf das bisher ausgeschlossene öffentliche Wassergut ausgeweitet.
  • Die Verwalter des öffentlichen Gutes müssen einen Alternativvorschlag unterbreiten, falls sie gegen ein geplantes Vorhaben Einwendungen haben.
  • Die Fristen bei der Entscheidung über Leitungsrechte werden gekürzt; bei Leitungsrechten an privaten Liegenschaften kann man, wenn innerhalb von vier Wochen keine Einigung erzielt wird, die Fernemeldebehörde zur Entscheidung anrufen, diese hat dem Verpflichteten eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen einzuräumen [das ist nicht ganz schlüssig, denn die Behörde könnte auch vom Verpflichteten angerufen werden!], dann muss sie innerhalb von sechs Wochen entscheiden; die Berufungsbehörde muss innerhalb von zwei Monaten entscheiden.
  • Eine nicht erklärte Neuerung für die österreichische Rechtsordnung ist die Möglichkeit der Fernmeldebehörde (ebenso der Regulierungsbehörde nach § 9 Abs 2 neue Fassung), "gegebenenfalls auch mit Zwischenbescheid" zu entscheiden; damit dürfte wohl so etwas ähnliches wie das Zwischenurteil nach § 393 ZPO gemeint sein - also etwas, das dem österreichischen Verwaltungsverfahren laut Rechtsprechung (bisher) fremd ist.
  • Die Judikaturdivergenz zwischen Verwaltungsgerichtshof und OGH zum § 8 Abs 1 TKG ("wer ein Wegerecht ... in Anspruch genommen hat") wird im Sinne der Rechtsprechung des VwGH geklärt: nicht nur ein durch Bescheid, sondern auch ein durch Vereinbarung eingeräumtes Wegerecht begründet die Pflicht zur Duldung der Mitbenutzung.
  • Auch ein Inhaber "von Kabelschächten oder Rohren oder Teilen davon" muss die Mitbenutzung für Kommunikationslinien gestatten.
  • Für die Mitbenutzungsrechte bzw Duldungspflichten besteht weiterhin eine Entscheidungszuständigkeit der Regulierungsbehörde (anders als bei der Entscheidung über Leitungsrechte durch das Fernmeldebüro gibt es hier auch keine sukzessive Zuständigkeit der Gerichte für die Festsetzung der Abgeltung); auch hier kommt es zu einer Verkürzung der Entscheidungsfristen (sechs Wochen ab Einlangen der Stellungnahme, für die der Verpflichtete zwei Wochen Zeit hat). Mit dem Amtswegigkeitsprinzip nicht leicht in Einklang zu bringen scheint die Regelung, wonach die Regulierunsgbehörde in ihrer Entscheidung "nur fristgerechte Einwendungen des Verpflichteten zu berücksichtigen" hat.
    Da die Mitbenutzungsmöglichkeiten wie schon erwähnt ausgeweitet werden, kann es also in Zukunft sein, dass die Telekom-Control-Kommission (ein dreiköpfiges Kollegialorgan, dem unter anderem eine Hofrätin des Obersten Gerichtshofs angehört, mit Sitz in Wien) über die Mitbenutzung eines Kabelschachtes in Vorarlberg entscheiden muss - bei der Einräumung eines vergleichbaren Leitungsrechts entscheidet das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg durch den Behördenleiter (oder ein von ihm ermächtigtes Organ). Ganz gleichgewichtig scheint mir das nicht zu sein.
  • Die Genehmigungspflicht für AGB und Entgelte für den Universaldienst wird beseitigt (die Regulierungsbehörde kann - allerdings nur bei begründetem Verdacht auf einen Gesetzesverstoß - prüfen) - damit wird wohl die Ära behördlich genehmigter Endkundenentgelte - jedenfalls für Verbindungsentgelte - dem Ende zugehen.
  • Wenn in der Marktdefinition ein Markt wegfällt, sollen die bisher in diesem Markt auferlegten spezifischen Verpflichtungen automatisch (und offenbar ohne Übergangsfrist) wegfallen.
  • Bei der Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen ist "dem allfälligen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Märkten im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgebotes bei der Wahl und Ausgestaltung der Verpflichtungen angemessen Rechnung zu tragen" (???).
  • Die regionale Differenzierung der Regulierung wird wahrscheinlich wiederkehren - allerdings bei der Marktdefinition, nicht bei der Marktanalyse. Die Marktdefinition soll nämlich "unter Berücksichtigung allfälliger gepographischer Besonderheiten in Bezug auf die Wettbewerbssituation" erfolgen. Das ist zwar inhaltlich nichts Neues, umso mehr aber muss man den ausdrücklichen Hinweis auf die "geographischen Besonderheiten" als Signal verstehen.
Der Initiativantrag soll nicht wie üblich im Verkehrsausschuss beraten werden, sondern im Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, wohl weil dieser schon am 9. Juni 2009 die nächste Sitzung abhält und damit eine Beschlussfassung im Plenum noch vor dem Sommer möglich wäre.
[Update 09.06.2009:hier die Aussendung der Parlamentsdirektion zur heutigen Beschlussfassung im Forschungsausschuss; und zum Nachlesen, wie die antragstellenden Abgeordneten ihren Antrag sehen, hier die Presseaussendung von Karin Hakl, und hier jene von Kurt Gartlehner]

Update 27.09.2011/06.10.2011: die Vorgeschichte zu diesem Initiativantrag ist Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage des Abg. Dr. Pilz; die A1 Telekom Austria AG hat "Spekulationen, wonach es im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2009 zu unrechtmäßigen Absprachen gekommen sei," in einer Presseaussendung zurückgewiesen.