Auf unterschiedlichen Ebenen - EuGH einerseits, Gericht erster Instanz (EuG) andererseits - gab es heute Urteile in Verfahren betreffend Beihilfen im Postsektor. In beiden Fällen erhielten die "Incumbents" Recht: einerseits vor dem EuGH in der Sache C-341/06 P und C-342/06 P Chronopost und La Poste gegen Kommission, und andererseits vor dem EuG in der Sache T-266/02 Deutsche PostAG gegen Kommission.
Inhaltlich ging es jeweils um Beihilfen (bzw "Maßnahmen") aus lange vergangenen Jahren, bei der französischen Post zurückreichend bis 1986, bei der Deutschen Post bis 1990. Entscheidend waren in beiden Fällen im wesentlichen Verfahrensfragen (auf deren nähere Darlegung ich hier verzichte).
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