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Saturday, June 07, 2008

Was unterscheidet die Schweiz von Österreich?

Nein, es geht nicht um Fußball - sondern wieder einmal um den Presserat. "Der Presserat lebt, es lebe die Sozialpartnerschaft", so lautet die Subline einer Presseaussendung von impressum, dem größten Berufsverband von Medienschaffenden der Schweiz und Liechtensteins, vom vergangenen Donnerstag. Nach längeren Streitigkeiten wurde im Stiftungsrat des Schweizer Presserats nämlich entschieden, dass auch die Verleger wieder am System des Schweizer Presserats teilnehmen können, ebenso auch die SRG (siehe auch die Presseaussendung des Presserats).

In Österreich gibt es seit 2002 keinen Presserat mehr, aber man verhandelt wieder (und noch). Die Gespräche stehen allerdings unter umgekehrten Vorzeichen: es geht eher darum, ob die JournalistInnen teilnehmen (bzw deren Gewerkschaft). In einer Diskussion am 27. Mai 2008 wurde ein gewisser Optimismus verbreitet (Meldungen dazu auf der Website der IQ-Journalismus). Konkrete Ergbnisse werden bis Ende des Jahres erwartet, von einer Einbeziehung elektronischer Medien wie in der Schweiz ist offenbar nicht die Rede.

Zur Nachlese verlinke ich auf ein paar Presseaussendungen rund um die Auflösung des österreichischen Presserats, beginnend mit der Kündigung der Vereinbarung durch den Verband österreichischer Zeitungen, mitgeteilt in einer Aussendung vom 28.12.2001 mit dem Titel "VÖZ für Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle"; die andere Seite (Gewerkschaft) sah am nächsten Tag eine "neue Chance" und zeigte sich "vorsichtig optimistisch"; am 21.1.2002 kündigte der Presserat an, seine Tätigkeit unverändert fortzuführen. Am 24.6.2002 volgt dann eine Aussendung des VÖZ, dass die Kündigung mit 30. Juni 2002 wirksam wird, am 29.6.2002 eine Aussendung des BSA, dass die Fortführung des Presserats begrüßt wird, am 29.10.2002 die Aussendung, dass die Sozialpartner gemeinsam einen neuen Presserat wollen, weil "der Presserat als Institution für beide Seiten unverzichtbar ist".

Was man aus dieser Geschichte wieder einmal lernen kann: wenn jemand die Stärkung einer Einrichtung fordert, ist deren Auflösung nicht weit, und was unverzichtbar ist, geht jahrelang niemandem wirklich ab.

PS: eine Entscheidung des alten Presserats betraf übrigens die Berichterstattung der Kronen Zeitung über eine Entscheidung der KommAustria, die noch von mir getroffen worden war. Der Presserat stellte fest, dass durch den Artikel die Berufspflichten der Presse verletzt wurden, da das wirtschaftliche Interesse der Zeitungsherausgeberin an der Sache (es ging um eine Privatradio-Zulassung) nicht erwähnt wurde. Den Artikel habe ich leider nicht (oder zumindest nicht greifbar), aber auf den Bescheid der KommAustria, um den es ging, kann ich verlinken (siehe dort zB Seite 14, auf der die wirtschaftlichen Interessen vielleicht deutlich werden); in der Sache gab es auch eine bestätigende Berufungsentscheidung des BKS, sowie abweisende Erkenntnisse von VfGH und VwGH.

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