Zu dem vom EuGH am 21. Februar 2008 entschiedenen Vorabentscheidungsverfahren C-426/05 Tele2 (dazu hier) betreffend das Recht auf Erhebung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen in Marktanalyseverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof nun im Ausgangsverfahren entschieden - siehe dazu die Pressmitteilung und das Erkenntnis 2008/03/0020. Die Regulierungsbehörde hat darauf bereits reagiert und sucht allfällige unbekannte Parteien in einem anhängigen Verfahren mittels Edikt. (zum konkreten Verfahren siehe auch die Stellungnahme der Europäischen Kommission im Rahmen des Artikel 7 Verfahrens).
Der "13. Umsetzungsbericht" (Titel diesmal: Bericht über den Stand des Europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation 2007) der Europäischen Kommission stellt den Mitgliedstaaten wieder das jährliche Zeugnis (freilich mit ausschließlich verbaler Beurteilung) aus. Im - immer kürzer werdenden - eigentlichen Bericht wird Österreich dreimal erwähnt: zweimal positiv (Zuwachs bei Datenkarten für den mobilen Breitbandzugang und im Bereich Voice over IP), einmal kritisch (Regulierungsbehörden ohne hinreichend wirksame Durchsetzungsbefugnisse, insbesondere bei finanziellen Sanktionen).
Detaillierter sind die Staff Working Documents (Annex I mit einer ausführlicheren Beschreibung der regulatorischen Entwicklungen und den Länderberichten; Annex II mit näheren Marktdaten). Im Bericht zu Österreich (Annex I, ab Seite 238) nimmt die Kommission unter anderem auch ausdrücklich auf die Diskussion über die Neuordnung Regulierungsbehörden Bezug und kündigt ihre Wachsamkeit an ("The Commission services will continue to monitor this process closely." - aber das Beobachten ist überhaupt eine der Lieblingsbeschäftigungen der Kommission, siehe zB hier oder hier)
NASE: Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die "NASE 2007" (Nachfrageseitige Erhebung über den österreichischen Telekommunikationsmarkt) veröffentlicht. Aufbauend auf Befragungen von Privatkunden einerseits und Geschäftskunden andererseits liefert die NASE Informationen nicht nur über die Ausstattung mit Festnetzanschluss, Mobiltelefon und Internet, sondern vor allem auch Nutzungsdaten (zum Beispiel über die Kriterien für die Auswahlentscheidung, die monatlichen Ausgaben, und auch über die Gründe für/gegen die Nutzung der Mobilnummern-Portierung). Mit dem Kommunikationsbericht, dem vierteljährlichen Telekom-Monitor und der NASE liegt damit ein recht dichtes Angebot öffentlich zugänglicher Telekom-Marktdaten vor.
Die European Regulators Group (ERG) hat nach ihrer letzten Sitzung Ende Februar nun auch wieder ein paar Dokumente auf ihrer Website veröffentlicht. Von besonderem Interesse ist dabei natürlich die Common Position on symmetry of fixed call termination rates and symmetry of mobile call termination rates (ERG (07)83), samt dem Bericht über die zu diesem Thema durchgeführte Konsultation. Die Kommission weist jedenfalls nicht nur in diversen Interviews und Reden der Kommissarin, sondern auch in den Comments-Letters im Artikel 7-Verfahren (zuletzt etwa hier betreffend H3G in Irland) konsequent darauf hin, dass sie einen einheitlichen europäischen Zugang zum Thema mobile Terminierungsentgelte wünscht (siehe auch hier die Liste der Artikel 7-Entscheidungen der Kommission).
Eine weitere Common Position der ERG wurde zu Remedies im Mietleitungsmarkt veröffentlicht (ERG(07)54 sowie Bericht über die Konsultation ERG(07)54b).
Und wer schließlich einen Blick auf die Entwicklungen bei unseren deutschen Nachbarn werfen will, der kann den heute von der deutschen Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur veröffentlichten Jahresbericht 2007 lesen.
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