"Für die Anwendung von Gemeinschaftsrecht im Bereich nationaler Rundfunkdienste ist daher der Grundsatz der Pluralität maßgebend, und ihr kommt zudem dort besondere Bedeutung zu, wo sie den Schutz dieses Grundsatzes verstärkt."
Blog zum österreichischen und europäischen Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste
Pages
▼
Wednesday, September 12, 2007
Lentia in Luxemburg
Die heute veröffentlichten Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache C-380/05, Centro Europa 7 (siehe dazu näher mein Post auf "content and carrier"), bringen gewissermaßen Linz (Lentia) von Strassburg nach Luxemburg: der Generalanwalt bezieht sich in RNr 39 (bzw. Fußnote 38) seiner Schlussanträge ausdrücklich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 24. November 1993, Informationsverein Lentia, um die wesentliche Rolle der Medien für die Förderung und den Schutz einer offenen und allumfassenden Gesellschaft hervorzuheben und auf die Bedeutung des Grundsatzes des Pluralismus hinzuweisen, für den - in den Worten des EGMR im Fall Lentia - "der Staat der oberste Garant ist." Generalanwalt Poiares Maduro schließt daran folgenden Satz:
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.