Auch am zweiten Tag des 3. Österreichischen Rundfunkforums, veranstaltet vom REM (Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien), kam die Diskussion nicht am deutschen Rundfunkgebührenurteil vorbei (siehe zum Vortag hier und hier).
Zu Beginn ging es aber um die Förderung privater Rundfunkveranstalter: Prof. Rolf H. Weber, Ordinarius für Privat-Wirtschafts- und Europarecht sowie Leiter des Zentrums für Informations- und Kommunikationsrecht an der Universität Zürich, bot in seinem Referat eine sehr differenzierte Sicht auf die den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten, wie sie insbesondere im schweizer RTVG vorgesehen sind. Von besonderem Interesse für das Publikum war das Thema "Gebührensplitting" (siehe Artikel 38 f f RTVG), das auch in Österreich in letzter Zeit häufiger diskutiert wurde (siehe zB diesen Bericht der Presse).
Prof. Christoph Degenhart befasst sich mit den - aus seiner Sicht engen - Grenzen kommerzieller Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter, was in der Diskussion natürlich auch auf Kritik stieß - etwa vom Chef der ORF-Administration Dr. Wolfgang Buchner und vom früheren kaufmännischen Direktor des ORF, Dr. Peter Radel. Degenhart warf dem deutschen Bundesverfassungsgericht eine "idealisierend rückwärtsgewandte Sicht" vor und verwies darauf, dass das BVerfG die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks früher mit der Frequenzknappheit (und damit einem Mangel an zugänglichen Informationen) begründet hatte, während es nunmehr die Funktion der öffentlich-rechtlichen Veranstalter als "Insel der Glaubwürdigkeit" gerade angesichts des Informationsüberflusses betone.
Zum Abschluss der Veranstaltung legte Prof. Eveline Artmann die spezifisch österreichische Rechtslage zu Werbung und Product Placement im Fernsehen dar.
Alle Referate des Rundfunkforums werden wieder in der Schriftenreihe des REM im Manz-Verlag erscheinen (zu den bereits erschienen Bänden siehe hier).
Der nächste Termin des Rundfunkforums steht auch schon fest: 18. und 19. September 2008 (gleich vormerken!).
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