In der Schweiz wird am 1. April 2007 nicht nur das neue Radio- und Fernsehgesetz und die Radio- und Fernsehverordnung (siehe dazu hier), sondern auch das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft treten. Wesentlichste Neuerung ist die Verpflichtung des "marktbeherrschenden Fernmeldedienstanbieters" (aka: Swisscom), den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ("letzte Meile") zu gewähren. Die Schweiz sieht die Entbündelung damit nicht nur später vor als die EU, sie schränkt sie auch gesetzlich auf die Varianten der Vollentbündelung und des Bitstream-Access ein - wobei dieser nur in einer Übergangszeit von vier Jahren möglich sein soll (siehe die Information des BAKOM). Danach müssen alternative Anbieter entweder voll oder gar nicht entbündeln. (In Österreich, so geht aus dem letzten "RTR Telekom Monitor" hervor, haben die Breitbandzugänge über vollständig entbündelte Leitung seit etwa einem Jahr jene über Bitstream überholt)
Auch sprachlich ist die Schweiz ihrer Tradition treu geblieben: das Fernmeldegesetz wurde nicht (wie in Österreich schon 1997) zum Telekommunikationsgesetz. Nachdem auch Liechtenstein - wenn auch erst nach Verurteilung durch den EFTA-Gerichtshof - seine Rechtsvorschriften den EU-Richtlinien angepasst hat und ein Kommunikationsgesetz geschaffen hat - Gesetz über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz, KomG) - wurde so das "Fernmelderecht" zur exklusiv schweizerischen Angelegenheit.
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