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Monday, February 12, 2007

Angewandte Transparenz

Mehr als vier Monate sind vergangen, seit ich bei der Europäischen Kommission Zugang zu einigen harmlosen Dokumenten der European Regulators Group beantragt habe (siehe hier und hier); drei dieser Dokumente wurden Anfang Jänner in "entschärfter" Form veröffentlicht: ERG(06)45, ERG(06)45b und ERG(06)47.
Nun, lange nach Ablauf aller Fristen, ist die Antwort eingelangt. Ergebnis: der Zugang zu den vollständigen Dokumenten wird verweigert.

Die Begründung ist einigermaßen originell:


Erstens: die "nationale Regulierungbehörde" habe die Information von den Betreibern unter der Bedingung erhalten, dass sie nicht weitergegeben werde.
Interessant daran ist vor allem, dass keine der (Österreich oder die Schweiz betreffenden) ausgeblendeten Fragebeantwortungen auf Daten von Betreibern beruhen. Denn ob in Österreich zB Frequenzressourcen für 2G/3G Mobilnetze verfügbar sind (so die Frage 1 im Dokument ERG(06)45b), wird die Regulierungsbehörde ja wohl kaum von den Betreibern erhoben haben. Und in jedem Fall kann eine diesbezügliche Information schon wegen Artikel 7 der Genehmigungsrichtlinie nicht geheim sein.
Zweitens: es handle sich um Dokumente der Mitgliedstaaten.
Auch falsch: Es geht um Dokumente der European Regulators Group. Die in einer Fußnote zum Schreiben zitierte Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz der Gemeinschaften (T-76/02, T-168/02, T-187/03) betrifft sämtlich Sachverhalte, in denen Zugang zu Dokumenten verlangt worden war, die unmittelbar von den Mitgliedstaaten stammten.

In der Einleitung zum Work Programme 2007 der ERG heißt es übrigens:
"All stakeholders have expressed their appreciation of the good practice adopted so far by the ERG in terms of transparency, and have requested that the ERG continue to operate in this way."
Wahrscheinlich bin ich kein Stakeholder, aber ich finde, dass in Sachen transparency noch nicht alles getan ist.

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