Blog zum österreichischen und europäischen Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste
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Saturday, August 30, 2008
Animalische Trends: Programmentwicklung by Nestlé
Ist doch immer wieder nett, wenn die Selbstdarsteller aus Marketing, Werbung und PR ("wie geschmiert") ihre Glanzleistungen verkaufen. (Quelle: medianet)
Gemeint ist "Agility TV" (Infos zB hier und hier), das offenbar unregelmäßig von diversen Nestlé-gesponserten Agility-Veranstaltungen berichtet, zB die "Purina Proplan Hallentrophy in Korneuburg" am 24.4.2008; nächste geplante Sendung laut Vereinszeitung des Österreichischen Rassehunde-Vereins: 27.9.2008, 18:05
Friday, August 29, 2008
Ungewolltes Roaming: wozu der Nationalrat entschlossen ist
Dafür aber hat sich der Nationalrat mit der Frage des ungewollten Daten-Roamings beschäftigt und eine weltbewegende Entschließung verabschiedet, die vor ihrer Verabschiedung in der Plenartagung am 9. Juli 2008 immerhin von 6 Abgeordneten (alles "Pro"-Wortmeldungen) und einem Minister diskutiert wurde (das Protokoll der Sitzung ist leider noch nicht online). Die Entschließung im Wortlaut (es gibt dazu auch einen Ausschussbericht):
"Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden ersucht, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass beim Internet-Surfen generell bei einem Wechsel des Anbieter-Netzes dem Internet Nutzer am Bildschirm automatisch eine Nachricht (z.B. 'Pop-up', Mail, oder eine andere Form) zur Verfügung stehen muss, welche den User über die neue Situation und die anfallenden Kosten informiert."
Schon jetzt müssen gemäß Art 7 Abs 3 der Roaming-Verordnung die nationalen Regulierungsbehörden "zudem gezielt auf den besonderen Fall des unbeabsichtigten Roaming in Grenzregionen benachbarter Mitgliedstaaten [achten] und überwachen, ob die Verkehrssteuerungstechniken zum Nachteil von Kunden eingesetzt werden." Im International Roaming Report der ERG lässt sich nachvollziehen, wie genau die Regulierer das geprüft haben: die Betreiber wurden gefragt, und keiner von den Betreibern hat mitgeteilt, dass er Verkehrssteuerungstechniken zum Nachteil seiner Kunden einsetzt (welche Überraschung).
Unbabsichtigtes Roaming im Inland war Gegenstand eines Urteils des Bezirksgerichts Donaustadt vom 27. Mai 2008 (Informationen dazu auf verbraucherrecht.at); Kernaussage:
"Ein redlicher Nutzer eines Mobilfunktelefons muß damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren. Bei Vertragsabschluss gibt der redliche Nutzer eines Mobilfunknetzes die Einwilligung die im Inland anfallenden Entgelte des Mobilfunkbetreibers sowie die im Ausland anfallenden Entgelte eines Roamingopartners zu begleichen. Dieser Vertragsabschluss beinhaltet jedoch nicht zugleich die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen."
Im konkreten Fall war allerdings auch festgestellt worden, dass der Nutzer kein SMS erhalten hatte, das auf einen anderen Netzbetreiber hingewiesen hätte. Solche SMS müssten nun aber gemäß Art 6 Abs 1 der Roaming-Verordnung versandt werden - vor dem Hintergrund dieses Urteils dient das im Ergebnis auch dem Schutz der Betreiber (über andere für den Betroffenen unerwünschte Nebenwirkungen solcher Begrüßungs-SMS hat RA Carsten R. Hoenig berichtet).
We don't feed the world: RSS-abstinente Behörden
Eine Besonderheit bietet das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz: zwar ist für die Website des Ministeriums kein Feed zu finden, dafür kann man das Blog von Minister Buchinger per RSS-Feed abonnieren (aktueller Beitrag, mit Bezug zu diesem Blog: "Heute komme ich etwas später ins Büro, weil in meiner Wohnung der Kabelanschluss für Internet und Fernsehen installiert wird, was – trotz flotter Arbeit des Installationsteams mehr als zwei Stunden in Anspruch nimmt." - da versteht man, weshalb das mit der Breitbandversorgung so langsam vorangeht). Das BMSK bietet auch Podcasts an, allerdings dürfte die ursprüngliche Begeisterung dafür wieder abgeebbt sein: vier Podcasts sind verfügbar, und alle entstanden zwischen 25.1. und 21.2.2007. [update 3.9.2008: gestern erfolgte ein Relaunch der Website, nun sind mehrere Feeds verfügbar; dafür sind die Podcasts weg; auf der Podcast-Seite gibt es nur mehr einen Platzhalter: einen Podcast mit dem Dateinamen "to_whom_it_may_concern" und dem Titel "nocheinpodcast"] .
Und wie schaut es bei den (für dieses Blog einschlägigen) nachgeordneten Behörden aus? Die Fernmeldebüros und das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen haben weder Website noch Feeds. Die gemeinsame Website von RTR, TKK und KommAustria hat trotz Relaunch im vergangenen Jahr keine Feeds anzubieten; monatliche Newsletter gibt es für die Bereiche Rundfunk und Telekom, in unregelmäßigen Intervallen auch für den Bereich elektronische Signatur; für Post und Verwertungsgesellschaften ist noch kein Newsletter verfügbar.
Die "Plattform Digitales:Österreich" ("das Koordinations- und Strategiegremium der Bundesregierung für E-Government in Österreich") bietet als Abo-Service auch nur einen klassischen Newsletter an (erste und letzte Ausgabe, laut Website: Mai 2007), ebenso die Datenschutzkommission (die "DSK-Datenpost" hatte, wie auf der Website stolz vermeldet wird, im Oktober 2007 "schon 300 Abonennten"). Und die Bundeswettbewerbsbehörde schließlich bietet eine wöchentliche Information per Newsletter über neue oder geänderte Inhalte auf der Website an. Alles in allem aber eine recht magere Ausbeute in puncto Feeds.
Update 30.8.2008: informationoverlord hat nun auch die RSS-Feeds der Telekom-Regulierer zusammengestellt; was die Menge betrifft, ist die portugiesische Regulierungsbehörde mit 80 (!) Feeds klarer Gewinner (Österreich, wie schon erwähnt: 0).
Wednesday, August 27, 2008
Telekom und Rundfunk: Was vom Regierungsprogramm übrig blieb
- Im Einleitungssatz des Kapitels "Medien und Telekommunikation" wird als Ziel der Medienpolitik der Bundesregierung "die Sicherung einer pluralistischen Medienlandschaft mit qualitativen Angeboten" genannt. Sofern das nicht ohnehin angesichts der bestehenden Medienlandschaft bloß ironisch gemeint sein sollte, fehlen im Programm jedenfalls konkrete Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels hätten beitragen sollen. Die zwei einleitenden Absätze des Medien und Telekom-Kapitels enthalten bloß unkonkrete Allgemeinplätze, sodass man auch nicht sagen könnte, dass irgendetwas aus diesem Bereich umgesetzt oder nicht umgesetzt worden wäre.
- Etwas konkreter war die Ankündigung eines "unabhängigen Regulators Medien- und Telekommunikationsfragen", auch wenn die konkreten Formulierungen mehr Fragen aufwarfen als sie beantworteten. Umsetzung: keine (meinen Begriff des "bis auf weiteres-Regulators" werde ich wie erwartet noch einige Zeit verwenden können).
- Bei der Medienförderung gab es zwar Bewegung, aber noch keinen Beschluss.
- Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk war die Allgemeinplatz-Dichte im Regierungsprogramm auch recht hoch: er sollte "als national und international agierendes Content-Unternehmen in der digitalen Welt mit klarem öffentlich-rechtlichen Auftrag sowie transparenten Finanzierungsformen" positioniert werden. Sofern gemeint gewesen sein sollte, dass dies Aufgabe der Politik gewesen wäre - wohl nur im Wege der Gesetzgebung, denn eine Einflussnahme auf Geschäftsführung und Stiftungsrat des ORF ist ja nicht möglich;-) -, kann man bloß festhalten, dass rechtliche Änderungen in diese Richtung nicht erfolgt sind.
- Dasselbe gilt für die "Festschreibung des digitalen Programmangebots sowie die Überarbeitung des Programmauftrages, insbesondere eine verstärkte Berücksichtigung des Themas Jugendschutz bzw. die Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung österreichischer Produktionen," die aber nach dem Regierungsprogramm nicht zwingend umzusetzen, sondern bloß "ins Auge zu fassen" war. Ob das schon jemand ins Auge gefasst hat, entzieht sich meiner Kenntnis, legistisch ist jedenfalls nichts geschehen.
- Zu TW1 steht Folgendes im Regierungsprogramm: "Falls der Spartenkanal TW 1 öffentlich-rechtlich finanziert werden soll, so besteht die Möglichkeit, ihn zu einem Spartenkanal, für Kultur und Information umzubauen." Prof. Mück hat immerhin versucht, diese Null-Aussage in seinem Sinne misszuverstehen.
- Zu "evaluieren und gegebenenfalls... im Interesse ... unter Bedachtnahme ... und im Lichte ... anzupassen" waren die Werbebeschränkungen für den ORF. Umsetzung: nein.
- Privaten Rundfunkanbietern wurde im Regierungsprogramm zwar bescheinigt, unverzichtbar sein, der allgemeinen Verheißung einer Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen folgten aber erst kurz vor dem Ende der Legislaturperiode vor rund zwei Wochen die ersten Schritte: die Regierungsvorlage zur Änderung des PrTV-G und des PrR-G (Lockerung der Werbebestimmungen im Einklang mit der AVMD-RL) sollte angeblich noch vor der Wahl im Nationalrat beschlossen werden. Ob das auch wirklich geschieht, kann derzeit wohl niemand vorhersagen.
- Was mit der Sicherung eines wettbewerbsneutralen Zugangs zur Infrastruktur für Privatrundfunkanbieter gemeint gewesen sein sollte, hat sich mir nie ganz erschlossen; am ehesten dürfte damit wohl die Mitbenutzung von ORF (nun: ORS)-Sendeanlagen angesprochen worden sein. Was die Regierung dazu hätte tun sollen, entzieht sich aber definitiv meiner Kenntnis.
- Mobile-TV: der einzige Punkt aus dem Kapitel Medien und Telekom, in dem tatsächlich eine Umsetzung eines Vorhabens aus dem Regierungsprogramm zweifelsfrei erfolgt ist, betrifft die Einführung von "Handy-TV" (Schaffung der Rechtsgrundlagen durch BGBl I 2007/52; Vergabe durch die KommAustria im Februar 2008)
- Das mit den Top 3 der IKT-Nationen ist sich eher nicht ausgegangen, zum einheitlichen Ansprechpartner für IKT-Fragen und zur IKT-Taskforce sowie zu den damit angeblich geschaffenen "bestmöglichen Bedingungen im gesamten IKT-Bereich" sollte man wohl am besten gar nichts sagen.
- Als fugitive Bestimmung im Landwirtschaftskapitel des Regierungsprogramms gab es dann noch die kryptische "500 Millionen Euro Breitbandoffensive", die unter anderem "mit 300 Millionen Euro von der Telekom finanziert" werden sollte. Was immer das hätte heißen sollen, zumindest das BMVIT hat von dieser 500 Millionen Breitbandoffensive noch nicht allzu viel mitbekommen: auf der Website des BMVIT wird zum Thema Breitband noch immer nur auf eine Breitbandinitiative hingewiesen, die schon von der Vorgängerregierung beschlossen wurde; zur Breitbandstrategie kann man dort auch den einschlägigen Ministerratsvortrag von Hubert Gorbach nachlesen (dort übrigens ohne Bundesadler!)
Monday, August 25, 2008
Professor Bankhofers gesunde Pommes frites, powered by Tefal
Keine Angst, die Tefal-Wundermaschine, mit der man gesunde Pommes frites zubereiten kann, kommt gleich nach dieser dramatischen Einleitung ausgiebig ins Bild, ebenso wie - nach einem "Ernährungscoach", der sonst, besser passend, vor allem in einem Teleshopping-Kanal auftritt - auch "Gabriele Eder, Küchengeräteexpertin". Dass sie diese Expertise auf Grund ihrer Tätigkeit für SEB (Tefal) aufbauen konnte, erfährt man nicht, aber man soll die Zuseher ja auch nicht mit Informationen überfrachten - mehr als sechs Minuten ausführliches Lob für die Wundermaschine sind schon anstrengend genug.
Ähnliche Beiträge gab es auch für den Marmeladenkocher aus der "internationalen Tefal-Forschung" (hier wird Gabriele Eder als "Tefal-Expertin" vorgestellt), und für einen Dampfgarer ("Gabriele Eder, sie ist Dampfgarexpertin"); alle Beiträge sind als wmv-Videos abrufbar auf der Website der "Initiative Gesund Genießen", die laut Impressum von der "Groupe SEB Deutschland GmbH" (Tefal) verantwortet wird (fast dasselbe gibt's für Österreich, von der SEB Österreich Handels Ges.m.b.H.). Natürlich hat Tefal die TW1-Sendungen auch ein wenig beworben (zB: "Bankhofer und Üblacker kochen im Fernsehen auf Tefal-Dampfgarer auf", siehe auch: "Tefal reißt die Klappe auf"); der Sendername dürfte aber noch nicht so vertraut sein, denn es wird meist auf "TV1" statt auf TW1 verwiesen (zB hier).
Für den (nicht gebührenfinanzierten) ORF-Sender TW1 ist Teleshopping genauso untersagt wie Schleichwerbung oder nicht gekennzeichnete Werbung. Nach der Causa ARD bzw WDR/Bankhofer (siehe dazu in diesem Blog auch hier und hier) wollte der ORF übrigens die Gründe, die zur Beendigung der Zusammenarbeit von WDR und Bankhofer führten, "sehr genau" prüfen ("Welt" vom 25. Juli 2008); damals gab es angeblich "keinerlei Anhaltspunkte" für Verstöße. Ein Monat ist seit der Ankündigung der genauen Prüfung vergangen.
PS: Wenn man sich einzelne Filmchen anschaut, fällt nicht nur auf, dass Pfizer recht häufig vorkommt - zB Aricept hier, die Pfizer-Broschüre "rauchfrei durchstarten" hier, die "blaue Pille" ("ein Meilenstein ... sicher in der Anwendbarkeit, eine hohe Ansprechrate") hier, etc. -, sondern auch, dass wirklich ganz kritische Fragen gestellt werden, zB so: "Sie werden sicher begrüßen, dass es jetzt ein erstes Pfizer-Programm gibt, das ..." Einfach großer Journalismus (mehr unter der treffenden Domain: mittenimleben.tv)
Sprechende Autos: ein update zum Telekomrecht
Schon mit Entscheidung vom 13. Juni 2008 (2008/477/EG) wurde ein Frequenzband im 2,5-GHz Bereich für WAPECS harmonisiert, und mit Entscheidung vom 13. August 2008 (2008/673/EG) wurde die Entscheidung 2005/928/EG betreffend das Frequenzband 169,4 - 169,8125 MHz im Hinblick auf die Kanalbreite bei low power devices (zB Hörgeräten) geändert (bis zu 50 kHz statt bisher 12,5 kHz).
Eine im Wesentlichen nur formale Neuerung im europäischen Telekomrecht ist die Richtlinie 2008/63/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen, mit der die RL 88/301/EWG samt der dazu ergangenen Änderungen kodifiziert wurde. Rund zwanzig Jahre nachdem sie die Endgeräteliberalisierung eingeleitet hat, wird die RL 88/301/EWG damit auch ausdrücklich aufgehoben.
Und schließlich ist noch auf die Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen, hinzuweisen (die Kommission hat dazu am 7.8.2008 eine Aufforderung zur Bewerbung veröffentlicht).
Mit diesen Neuerungen von der europäsichen Ebene ist auch meine Übersicht über die Rechtsvorschriften zum Telekomrecht wieder aktuell - aus Österreich gibt es ja seit langem nichts Neues zum Telekomrecht zu vermelden.
Saturday, August 23, 2008
SOKO Köln und "eigenwirtschaftliche Körperpflege"
Diese Woche, gleich nach der Rückkehr von einem Internet-losen Urlaub, wurde ich an einem Tag gleich mit zwei SOKOs konfrontiert: Dreharbeiten und eine Polit-Presseveranstaltung zur nächsten Staffel von SOKO Donau sorgten dafür, dass vor meinem Arbeitsplatz ausnahmsweise wieder Fiaker vorfuhren. In der aktuell gedrehten Folge soll es um einen Mord im Wiener Fiakermilieu gehen, und dazu dreht man offenbar gern am Judenplatz, der sonst für Fiaker off limits ist.
Für die Fiaker (und sonstige Lohnkutscher) gibt es in Österreich eine eigene Verfassungsbestimmung, versteckt in dem eigentlich nur die Beförderung mit Kraftfahrzeugen regelnden Gelegenheitsverkehrsgesetz: nach § 1 Abs 3 GelverkG ist die "Beförderung von Personen mit Fahrzeugen, die durch die Kraft von Tieren bewegt werden", demnach keine Gewerbeangelegenheit, die in die Bundeskompetenz fiele. Also darf das Land Wien selbst Rechtsvorschriften für Fiaker erlassen, und von dieser Möglichkeit wurde auch durchaus reichlich Gebrauch gemacht. Da aber die attraktiven Standplätze für Fiaker rar sind, findet sich in § 8 ("Auffahrordnung") der Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen
sogar eine für den Telekom- oder Rundfunkrechtler interessante Bestimmung, die einen nichtdiskriminierenden Zugang zu diesen begrenzten Ressourcen schaffen soll.
Am selben Tag, bei der Durchsicht aktueller Fachliteratur zum Sozialversicherungsrecht, bin ich in der NZS auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen gestoßen, die mich zugegeben weniger wegen ihrer sozialversicherungsrechtlichen Dimension interessiert hat, sondern weil die SOKO Köln eine gewisse Rolle spielt (hier online verfügbar).
"Der ... Kläger war Produktionsleiter der Fa. ..., einer Tochtergesellschaft des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Er arbeitete abends und an den Wochenenden selbstbestimmt in seiner privaten Zweizimmerwohnung, ... Nachdem er am Unfalltage morgens in der Wohnung geduscht, seinen Körper bis auf die Füße abgetrocknet und einen Bademantel angezogen hatte, ging er in sein kombiniertes Wohn-/Ess/-Arbeitszimmer, um eine Folge der ZDF-Serie "SOKO KÖLN" zu kalkulieren. Als er das Zimmer betrat, rutschte der Teppichläufer plötzlich weg und der Kläger stürzte auf die rechte Schulter."Fraglich war nun natürlich, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelte (Die Rechtslage dazu ist in Deutschland sehr ähnlich wie in Österreich - vgl § 175 ASVG - und auch der Rechtsprechung stellen sich ähnliche Fragen). "Wäre der Kläger am Schreibtisch bei der Kalkulation der Serie 'SOKO KÖLN' verunglückt (also beispielsweise vom Stuhl gestürzt und hätte er sich dabei den rechten Oberarm gebrochen), dann wäre er unfallversichert gewesen", erklärt das LSG; aber er hatte seinen häuslichen Arbeitsplatz noch nicht erreicht, als er ausrutschte, sodass es um die Frage des Wegunfalls geht:
"In diesem Zusammenhang hat er zwei Sachverhaltsalternativen geschildert: In der ersten Variante (a) habe er nach dem Aufstehen gegen 06.00 Uhr morgens zunächst geduscht und sei danach auf dem Weg zum Arbeitsplatz gestürzt. In der zweiten Version (b) sei er nach dem Aufstehen zunächst (unfallfrei) ins Wohn-/ Arbeitszimmer gelangt und habe dort einige Gedanken im Laptop stichpunktartig festgehalten. Danach habe er geduscht, das Badezimmer gegen 6.30 Uhr verlassen und sei von dort auf dem Weg zur Weiterarbeit im kombinierten Wohn-/Arbeitszimmer verunglückt."Egal wie, es war kein Arbeits(weg)unfall, bescheidet das LSG: nach der ersten Sachverhaltsvariante fehlte die "betriebsbedingte Hast und Eile", die in einem Präzendenzfall doch den Konnex zur Arbeit hatte herstellen können. Und auch nach in der zweiten Variante war "Ausgangspunkt des Weges, auf dem der Kläger verunglückte, ... die Körperpflege, d.h. eine eigenwirtschaftliche und damit unversicherte Verrichtung. ... Hätte der Kläger nämlich darauf verzichtet, in die berufliche Tätigkeit eine eigenwirtschaftliche Verrichtung (Körperpflege) einzuschieben, so wäre er nicht verunglückt. Damit kommt der unversicherten Körperpflege für den Hin- und Rückweg zum Badezimmer überragende und damit alleinwesentliche Bedeutung zu."
Vielleicht hätte der Kläger darlegen sollen, dass das Duschen keine Unterbrechung, sondern eine Fortführung seiner Arbeit war, weil ihm beim Duschen immer die besten Ideen für die SOKO Köln kommen ;-)
PS: dass Duschen grundsätzlich "dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen und ... nicht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz" steht, hat in Österreich übrigens auch der OGH schon bestätigt (als kleiner Tribut an die sonstigen Blog-Inhalte darf ich darauf hinweisen, dass dem Senat auch die Vorsitzende der Telekom-Control-Kommission angehörte). Und von der Arbeit zu träumen, nützt ebenfalls nichts: auch Schlafen dient grundsätzlich persönlichen unversicherten Bedürfnissen.
Friday, August 22, 2008
Europäisches Breitband Portal: neue Website, alte Daten?
"Operate as a one-stop shop repository of information and web-based information platform, aimed at facilitating the exchange of ideas, experiences and good practices on broadband among relevant public and private actors.Im Wesentlichen zeigt sich das Portal noch als ziemlich zusammenhanglose Anhäufung einiger Dokumente, die zudem nicht mit dem Entstehungsdatum bezeichnet sind, sondern mit dem Datum, an dem sie auf dem Portal bereitgestellt wurden. Wer also etwa bei den aktuellsten "EU Policy & Regulation" -Dokumenten unter dem Titel "The Networked Future" mit Datum 19.8.2008 Neues erwartet, landet unvermittelt bei einer mehr als zwei Jahre alten Broschüre zu verschiedenen Projekten des längst abgeschlossenen 6. Rahmenprogramms.
Contribute to the opening and the transparency of the broadband market by acting as a virtual meeting point between ICT suppliers and public authorities."
Das kann man freilich auch als Vorteil sehen - denn wo sonst wird man derzeit etwa noch auf die Vorzüge und Verheißungen von Breitband über Stromleitungen aufmerksam gemacht ;-) ? Damals klang das recht optimistisch, was mit dem Projekt "Powernet" (Seite 10 der Broschüre) erreicht werden sollte. Das Projekt, ursprünglich bis Oktober 2007 angesetzt, wurde offenbar erst im Lauf des Jahres 2008 abgeschlossen - allzu bedeutend dürften die Erkenntnisse aber wohl nicht sein, denn die offizielle Projekt-Website ist schon seit einiger Zeit gehackt (siehe auch Bild oben; einige Dokumente lassen sich aber auf einer Subdomain abrufen, die nach ihrer Bezeichnung eher ein repository alter Dokumente sein dürfte).
Zurück zum Portal: unter "Strategies & Action Plans" findet man zu Österreich nur die Breitbandinitiative 2003 mit einer Laufzeit von 2004 bis 2006, unter den Breitbandprojekten nur den (trotz allem unermüdlichen) Franz Nahrada mit VideoBridge. Natürlich ist zu hoffen und zu erwarten, dass das Angebot laufend ergänzt und erweitert wird, aber dennoch irritiert es, wenn etwa unter "useful links" gleich an zweiter Stelle ein "Pseudo-Portal" der einschlägig bekannten Ovidio Ltd. angeführt ist, oder wenn unter den wenigen "EU Policy & Regulation"-Dokumenten ausgerechnet eine nicht authentische Fassung der alten Entbündelungsverordnung angeboten wird, die zwar nicht aufgehoben wurde, aber auf Grund der Übergangsbestimmungen in Art 27 der Rahmenrichtlinie keine praktische Bedeutung mehr hat. Von einem "europäischen Breitband-Portal" müsste man sich mehr erwarten können.
Europäischer Telefonnummernraum: zukunftsweisend oder veraltet?
Dabei war das Konzept durchaus sinnvoll: im einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum sollten auch paneuropäische Dienste unter europaweit einheitlichen Rufnummern erbracht werden können - und diese Dienste sollten über eine einheitliche regionale Vorwahl erreicht werden. Nach einigen Vorarbeiten im Rahmen der CEPT teilte die ITU, die die "country codes" (Landesvorwahlen) verwaltet, im Jahr 2000 schließlich 24 europäischen Staaten die gemeinsame "Vorwahl" 3883 zu (formal handelt es sich um eine Zusammensetzung aus dem "shared country code" 388 und dem "identification code" 3, siehe dazu die ITU-Entscheidung sowie die zuletzt veröffentlichte Liste der "E.164 country codes").
Die Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG enthält in Art 27 Abs 2 daher die ausdrückliche Verpflichtung aller Unternehmen, die öffentliche Telefonnetze betreiben, alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum auszuführen (vgl dazu auch § 22 Z 2 TKG 2003). Auch im aktuellen Vorschlag der Kommission für eine Änderung (u.a.) der Universaldienstrichtlinie (KOM(2007) 698 endgültig) wird auf die Vorwahl 3883 ausdrücklich Bezug genommen. Ähnlich wie bei der Frequenzverwaltung zielt die Kommission auch hier darauf ab, de facto Kompetenzen der Mitgliedstaaten übertragen zu bekommen - konkret sollten "die Mitgliedstaaten, denen die Internationale Fernmeldeunion (ITU) die internationale Vorwahl '3883' zugewiesen hat," die alleinige Zuständigkeit für die Verwaltung des europäischen Telefonnummernraums (ETNS) an die neue europäische Regulierungsbehörde EECMA übertragen. In Erwägungsgrund 21 heißt es dazu noch, dass "der ETNS Chancen für den Aufbau europaweiter Dienste eröffnet".
Für besonderen Optimismus bestand freilich schon zu diesem Zeitpunkt längst kein Anlass mehr: das ERO hatte schon 2005 hatte nämlich das ECC beschlossen, alle Arbeiten im Zusammenhang mit ETNS einzustellen. Im Mai 2008 wurde auch die Zuteilung der regionalen Vorwahl 3883 durch die ITU zurückgenommen. Nur wenige Monate, nachdem die Kommission in ihrem Vorschlag zur Änderung der Universaldienstrichtlinie noch die "Chancen für den Aufbau europaweiter Dienste" durch den ETNS hervorhob, kam sie nun zum Ergebnis, dass es sich dabei um ein überholtes Konzept aus den 90er-Jahren handelt (wörtlich: "ETNS has difficulties to grow. One of the reasons is that it was conceived in the 90ies and that the concept is now outdated."). Die Kommission hat daher eine Studie über "Optionen für die Zukunft des ETNS" ausgeschrieben - wer sich um diesen Auftrag bewerben will, hat noch bis zum 22. September dazu Zeit.
Weshalb die Kommission aber ein Konzept, das sie nun als längst überholt ansieht, noch im November vergangenen Jahres ihren Vorschlägen für den überarbeiteten Rechtsrahmen zugrundegelegt hat, das lässt sich auch aus der Studien-Ausschreibung nicht nachvollziehen.
Friday, August 08, 2008
Täglich ein Blog dazu ...
Dass Blogs aber nicht ganz irrelevant sind, hat zuletzt der Kabinettschef von EU-Kommissarin Viviane Reding, Rudolf Strohmeier, bei einer Diskussion in Salzburg betont: Im Zusammenhang mit der Frage nach der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch als Korrektiv zu Fehlentwicklungen in der Presse, sagte Strohmeier dort:
„Die schärfste Opposition gegen das, wenn ich das so sagen darf, deutsche Pendant zur Krone, die steht im Internet, auch nicht bei den Öffentlich-Rechtlichen. Täglich ein Blog dazu, zu den größten Dummheiten oder Idiotien, die in der Bild-Zeitung stehen. Das heißt die Kontrolle, oder der Pluralismus, der muss heute weiter gesehen werden, als nur zwischen hier Öffentlich-Rechtliche und dort Private.
Was wir zunehmend feststellen können, dank der neuen Medien, ist auch, dass sich die Zivilgesellschaft sehr viel stärker einbringt, das ist natürlich eine Herausforderung für beide, sowohl für die öffentlich-rechtlichen als auch die klassischen Medien, sowohl im Printmedien- wie im Rundfunkbereich, dass die neuen Medien ganz andere Möglichkeiten geben.“
Mit der Terminologie („täglich ein Blog dazu“) klappt's noch nicht wirklich, aber inhaltlich ist das wohl nicht ganz daneben (gemeint ist natürlich Bildblog).
Die ganze Diskussion ist als Video im Internet verfügbar (das Zitat ist bei etwa 1:24:30); wirklich spannend ist sie aber nicht, vielleicht mit Ausnahme eines kurzen Aufblitzens bei etwa Minute 45:00: Lutz Köhler vom ZDF zeigt, wie man sich mit einem Literaturhinweis (Dörr/Holznagel/Hildebrand, Elektronische Medien) als Sympathieträger des ZDF positioniert ;-)
Thursday, August 07, 2008
Vom "Schauplatz Börse" zum "Schauplatz Gericht"
"Schauplatz Börse" hingegen war eine kurze Sendung, produziert vom Landesstudio Vorarlberg des ORF, bei der es - wie der Bundeskommunikationssenat in einer Entscheidung vom 16. Juni 2008 festgestellt hat - zur "Einbindung verkaufsfördernder Hinweise für Kapitalmarktprodukte und Dienstleistungen in das redaktionelle Format" gekommen ist, was wiederum geeignet war, die Allgemeinheit über den Zweck der Sendung irrezuführen: "Der ORF hat daher durch die Gestaltung dieser Sendung gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen." (Update: der Bescheid des Bundeskommunikationssenates wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21.10.2011, 2011/03/0048, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben)
Aber die Sache kam nicht nur vor den Bundeskommunikationssenat, sondern auch im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit vor Gericht. Mit einstweiliger Verfügung wurde dem ORF vom Oberlandesgericht Wien verboten, "unmittelbar vor Beginn der regionalisierten Sendestrecke Werbesendungen auszustrahlen, insbesondere in der mit Sponsorhinweisen einer Regionalbank versehenen Sendung 'Schauplatz Börse', wenn diese spezifische verkaufsfördernde Hinweise enthält, die in der Empfehlung münden, eine bestimmte Aktie zu kaufen."
Mit Beschluss vom 10. Juni 2008, 4 Ob 56/08a, hat der Oberste Gerichtshof den vom ORF eingebrachten außerordentlichen Revisionsrekurs zurückgewiesen, da darin keine erheblichen Rechtsfragen aufgeworfen wurden. Wörtlich führte der OGH aus:
"Es wurde - gegen Entgelt, und zwar auch durch die Einsparung von Produktionskosten wegen der Verwendung eines für den Beklagten kostenlosen Mitarbeiters - ein Anreiz für die Zuseher geschaffen, die präsentierte Ware oder Dienstleistung zu erwerben (Kogler/Traimer/Truppe, Österreichische Rundfunkgesetze², 62 mwN zur Rsp des VfGH, VwGH und EuGH). Der eindeutige und daher vorwerfbare Verstoß gegen das Verbot bloß regionaler Werbung nach § 13 Abs 7 ORF-G rechtfertigt bereits das (einstweilige) Unterlassungsgebot. Es bedarf somit keiner Lösung der Frage, ob die Aktienempfehlung auch gegen das Verbot verkaufsfördernder Hinweise in Patronanzsendungen (§ 17 Abs 2 Z 3 ORF-G) - in vorwerfbarer Weise - verstößt und ein solcher Verstoß neben dem zuvor erwähnten Werbeverbot selbständig zu ahnden wäre."Vielleicht könnte der ORF solche Gerichtsverfahren in eigener Sache für seine Sendereihe "Schauplatz Gericht" verwerten, werden dort doch - nach den Angaben auf der ORF-Website - "oft Geschichten dokumentiert, die selbst kreativen Drehbuchautoren kaum eingefallen wären."
Wednesday, August 06, 2008
Wer zahlt, kommt vor (2)
Das betrifft freilich nicht nur die von Huber genannten Sportarten Volleyball, Handball und Tischtennis, sondern auch Tennis, wie die Veranstalter der Austrian Open in Kitzbühel vor wenigen Wochen offen mitgeteilt haben (siehe Zitat aus der Tiroler Tageszeitung oben).
Und wenn das alles ohnehin den journalistischen Regeln entspricht, passiert das auch bei der politischen Berichterstattung? Wenn der Tag schon "budgetär wie zeitlich belegt" ist, aber vielleicht eine Partei (eine Interessenvertretung,
Sunday, August 03, 2008
Der Einfluss der Medieneigentümer auf die Nachrichten: Fowler Committee Report
Der Bericht bezieht sich zwar speziell auf die britische Situtation, ist aber durchaus auch aus österreichischer Perspektive mit Gewinn zu lesen (dass im österreichischen Parlament die Thematik ähnlich eingehend erörtert werden könnte, ist ohnehin nicht zu erwarten). Neben klassischen Fragen der Medienkonzentration geht der Bericht übrigens auch sehr ausführlich auf die Situation des Public Service Broadcasting ein.
Medieneigentumsbeschränkungen werden im Bericht weiterhin für notwendig erachtet; nach Darlegung aktueller Entwicklungen heißt es dazu: "In summary we are clear that none of these developments in the media industry mean that regulation of media ownership is now out of date or unnecessary."
Der Bericht gibt auch Empfehlungen für das Verhalten der Politiker: "We take the view that the relationship between policy makers and the media is a legitimate area of public interest. We therefore propose that politicians in all parties are open and candid about their meetings with media owners and editors." Vielleicht könnte der ORF ein neues Reality-Format daraus machen: "In der Konditorei mit Onkel Hans"
PS: das Bild oben ist ein screenshot aus Nathalie Borgers Film "Kronen Zeitung: Tag für Tag ein Boulevardstück", den der ORF nicht ausgestrahlt hat (zum Transkript der Sendung hier).