Die umstrittene
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (in der Literatur auch als "Spitzelrichtlinie" bezeichnet, zB von Franz Schmidbauer auf
internet4jurists.at) wurde am 13. April 2006 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist bis 15. Septembe 2007 umzusetzen; die Anwendung dieser Richtlinie auf die Speicherung von Kommunikationsdaten betreffend Internetzugang, Internet-Telefonie und Internet-E-Mail kann bis zum 15. März 2009 aufgechoben werden; eine entsprechende Erklärung hat auch Österreich abgegeben.