Thursday, July 16, 2009

"Der öffentlich-rechtliche Auftrag hat mit der Programmverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Senders nichts zu tun"

Natürlich muss man davon ausgehen, dass ORF-Informationsdirektor Oberhauser das ORF-Gesetz zumindest so weit kennt, dass er über die Grundzüge des öffentlich-rechtlichen Auftrags informiert ist. Zu diesen "basics" zählen zB die Bestimmungen über die vom ORF zwingend im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Auftrags zu veranstaltenden Fernsehprogramme, darunter auch gemäß § 3 Abs 8 iVm § 9a ORF-G ein Sport-Spartenprogramm. Das Sport-Spartenprogramm (derzeit als "ORF Sport Plus" bezeichnet) ist also gesetzlich ausdrücklich vorgesehener Pflichtbestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrags und unterliegt als solcher nicht der Disposition des ORF.

Nun berichtet aber (auch) der ORF auf seiner Website, dass ORF Sport Plus "aus Budgetgründen eingestellt" werde. Informationsdirektor Oberhauser habe den Spartenkanal "bereits aus der Budgetplanung für nächstes Jahr gestrichen und die Politik sowie die Bundessportorganisation (BSO) und einzelne Sportverbände darüber informiert, dass der Randsportsender aus dem Programm fallen wird."

Zuständig für die Entscheidung, ob das Sport-Spartenprogramm aus dem Programm fallen wird, ist freilich "die Politik", die Oberhauser nun großzügig informiert hat. Denn ohne Gesetzesänderung geht die Einstellung jedenfalls nicht. Entweder Oberhauser weiß also schon, dass der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Veranstaltung des Sport-Spartenprogramms streichen wird, oder seine Budgetplanung ist, mit Verlaub, doch etwas originell.

Besonders bemerkenswert sind auch die weiteren Aussagen des ORF-Informationsdirektors, wie sie der ORF online wiedergibt:
"Sport Plus habe mit der Programmverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Senders 'nichts zu tun'. ... Das ist reines Mäzenatentum.'"
Natürlich kann man der Meinung sein, es wäre besser und/oder billiger, würde der öffentlich-rechtliche Auftrag den ORF nicht auch zur Veranstaltung eines Sport-Spartenprogramms verpflichten. Und man könnte dem Gesetzgeber gegenüber den Wunsch äußern, er möge das ORF-Gesetz entsprechend abändern (zumal im laufenden Beihilfeverfahren die eine oder andere Änderung ohnehin erfolgen wird müssen, gerade auch im Hinblick auf das Sport-Spartenprogramm). Aber das hat Oberhauser nach der ORF-Meldung jedenfalls nicht getan, sondern er hat schlicht die mutige Behauptung aufgestellt, ein gesetzlich festgelegter Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags habe "mit der Programmverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Senders nichts zu tun".

1 comment :

Gerd said...

Ja das schaut dem Oberhauser wieder ähnlich.. ORF Sport Plus darf nicht eingestellt werden...
Einer der wenigen Lichtblicke der ganz ganz wenigen!

Gerd