tag:blogger.com,1999:blog-36655173.post3605848908414333122..comments2018-03-11T11:59:52.950+01:00Comments on e-comm: Who is-Abfrage verboten?Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-36655173.post-2084584111148041292008-04-19T21:18:00.000+02:002008-04-19T21:18:00.000+02:00Ein brisantes Thema. Gerade auch in Deutschland no...Ein brisantes Thema. Gerade auch in Deutschland noch sehr offen. Ich bin gespannt, wann die Entscheidungen aus Berlin "Gesellschaft" bekommen. <BR/>Jedenfalls - so sagen bemerken Sie richtig - gibt es allgemeinhin in D die Einschränkung in § 3 Abs. 1 BDSG - der auch im Rahmen der § 11 ff TMG (D) heranzuziehen ist - auf natürliche Personen. Grundsätzlich.<BR/><BR/>Richtig ist aber auch ihr Einwand bzw. Ihre Bemerkung, dass auch die Frage eine Rolle spielt wer überhaupt - auch im Rahmen der statischen IPs - mit dem getrackten Seitenaufruf in Verbindung gebracht wird/werden kann. Wer lässt sich überhaupt durch die IP des Anschlusses etc. "erkennen".<BR/><BR/>Dennoch: Ist es nicht konsequent dabei zu bleiben, dass die verarbeitende bzw. speichernde Stelle den Personenbezug unmittelbar und ohne ungewöhnliche Zwischenschritte herstellen können muss... Hier hinkt sicherlich die Entscheidungen aus Berlin, die in angeblichem Einklang mit der maßgeblichen EG Richtlinie jede Möglichkeite einbeziehen wollen, die die Herstellung des Personenbezugs denkbar erscheinen lässt... ob legal oder nicht.. ist dies nicht schlichtweg zu weit? Fehlen nicht notwenige und gebotene Differnezierungen zwischen Diensteanbieter und Providertypen (Webseitenbetreiber, Access-Provider etc.)<BR/><BR/>Mit besten Grüßen nach Wien,<BR/><BR/>Thomas Gramespacher, <BR/>Rechtsanwalt<BR/>http://medien-internet-und-recht.deAnonymousnoreply@blogger.com