tag:blogger.com,1999:blog-36655173.post2396585398351743284..comments2018-03-11T11:59:52.950+01:00Comments on e-comm: EGMR: Verurteilung wegen Preisgabe der Identität eines Verbrechensopfers durch Nennung der (verwandten) Täter - keine Verletzung des Art 10 EMRKUnknownnoreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-36655173.post-76797304886567337622012-01-22T17:58:36.604+01:002012-01-22T17:58:36.604+01:00Vielen Dank für die ausführliche Information!Vielen Dank für die ausführliche Information!hans|khttp://www.kobuk.atnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-36655173.post-47277346152201475902012-01-22T15:37:20.629+01:002012-01-22T15:37:20.629+01:00@hans|k: rechtlich ist das nicht so: das Übereinko...@hans|k: rechtlich ist das nicht so: das <a href="http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/201.htm" rel="nofollow">Übereinkommen</a> ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Vertragsparteien - also die Staaten, die das Übereinkommen ratizfiziert haben - bindet. Österreich hat das am 25.10.2007 unterzeichnete Übereinkommen erst am 25.2.2011 ratifiziert, es ist damit am 1.6.2011 für Österreich in Kraft getreten (<a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2011_III_96" rel="nofollow">BGBl III 2011/96</a>); laut Nationalratsbeschluss ist das Übereinkommen "im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen", also nicht self-executing. <br />Krone/Kurier konnten im vorliegenden Fall daher nicht nur deshalb nicht gegen das Übereinkommen verstoßen, weil es zum Vorfallszeitpunkt (Berichterstattung 2005) nicht in Kraft war, sondern auch weil sich das Übereinkommen nicht an die Medieninhaber richtet, sondern "nur" den Staat verpflichtet, die notwendigen gesetzlichen oder anderen Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu ergreifen. Der EGMR hat das im Urteil vor allem wohl deshalb zitiert, weil sich daraus ein Hinweis auf die Standards ergibt, die von den Mitgliedstaaten (im konkreten auch den in Mediensachen tätigen Gerichten) in solchen Angelegenheiten eingehalten werden sollten.hplehoferhttps://www.blogger.com/profile/16159005901008403731noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-36655173.post-35245156679030460282012-01-22T01:04:54.923+01:002012-01-22T01:04:54.923+01:00Sehe ich das jetzt richtig, dass der EGMR festgest...Sehe ich das jetzt richtig, dass der EGMR festgestellt hat, dass Krone und Kurier mit der Veröffentlichung der Opferidentität gegen das "Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch" verstoßen haben?hans|khttp://www.kobuk.atnoreply@blogger.com