Sunday, November 03, 2013

Vermischte Lesehinweise (42)

Rundfunk / Medien
Netzneutralität
  • Eine Reform der Märkteempfehlung der Kommission (Empfehlung über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen) steht wieder einmal (und wie immer später als zuvor geplant) auf der Tagesordnung. Vorbereitet wird das durch eine Studie von Ecorys Netherlands im Auftrag der Kommission: Future electronic communications markets subject to ex-ante regulation (Final report). Die Studie schlägt vor, dass anstelle der bisher sieben nur mehr vier Märkte festgelegt werden sollen (wobei es eigentlich sechs sind, weil in zwei Fällen noch eine Unterscheidung getroffen wird). Diese Märkte wären: 
    • 1a Call termination on fixed networks
    • 1b Call termination on mobile networks
    • 2 Wholesale Local Access
    • 3 Mass market Wholesale Central Access in sub-national markets
    • 4a Business grade Wholesale Central Access
    • 4b High-quality business data connectivity
    An der Studie mitgewirkt hat übrigens unter anderem auch Jim Niblett (OBE), langjähriger führender Mitarbeiter der britischen Regulierungsbehörde, der in seiner Pension offenbar als Söldner einer interessanten Regulierer-Veteranentruppe namens "Regulaid" angeheuert hat (nicht jeder bisherige Regulierer kann offenbar so geschmeidig die Seiten wechseln wie zB der Ex-Chef der deutschen Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, der nach dem Ausscheiden von der Regulierungsbehörde nahtlos als Lobbyist der Kabelbetreiber "Executive Chairman" von Cable Europe weiter machte).
  • Wolf Sauter, Squaring EU Competition Law and Industrial Policy: The Case of Broadband
  • Wettbewerbskommissar Almunia hat in zwei Reden mitgeteilt, dass die Kommission aktuell weitere Marktmissbrauchsfälle im Telekomsektor in der "pipeline" hat: "In newly liberalised markets, we have seen many incumbents trying to leverage their remaining monopoly power and adopt exclusionary practices to delay the entry of rivals in markets. Look at telecommunications for instance. We have had cases involving old incumbents in Germany, Spain, or Poland – and other cases are in the pipeline." (Quelle) "Telecommunications and energy markets have been the focus of liberalisation efforts by European and national legislators, but the impact of these measures on the ground takes longer than expected. Competition enforcement can help to step up this process. To help translate the regulatory efforts into tangible benefits for European consumers, we have taken a number of decisions against old telecom monopolists trying to hold on to their market positions after liberalisation.We have had cases involving incumbents in Germany, Spain, and Poland and we have more cases like these in the pipeline. The same goes for the energy sector, where our action has tried to open up markets to effective competition in Belgium, Germany, France and Italy. Our decisions are not limited to old incumbents, of course. For instance, the current wave of consolidation in mobile telephony is keeping us quite busy and we will have to review – among other cases – the proposed acquisition of O2 Ireland by H3G and of KPN’s business in Germany by Telefónica." (Quelle)
Zu verschiedenen Gerichtsurteilen
  • Über manche Gerichtsurteile aus den USA oder England wird auch in unseren Medien gerne geschrieben - meist kommt da aber nicht viel mehr heraus als eine recht freie Übersetzung von amerikanischen Medienberichten, die ja selbst schon nicht zwingend sehr nah an der juristischen Substanz sein müssen. Ich empfehle daher, wenn man sich schon dafür interessiert, auf jeden Fall einen Blick auf die meist gut verfügbaren Originaltexte zu werfen und/oder ein gutes Blog dazu zu lesen. Zum Beispiel zur Entscheidung des US Court of Appeals for the Fourth Circuit zur Frage, ob facebook-"Likes" als "speech" (bei uns etwa: freie Meinungsäußerung) geschützt sind, das Urteil selbst oder den Bericht auf Digital Media Law: A Click is Worth a Thousand Words: Fourth Circuit Sees the Value of a "Like" 
  • Eine weitere Entscheidung zur Frage, was alles freie Meinungsäußerung sein kann, hat der High Court für England und Wales getroffen, durch den - als Leiter des Untersuchungsausschusses zu Verfehlungen der britischen Presse bekannt gewordenen - Richter Sir Brian Leveson: der "Naked Rambler" - ein Mann, der seit Jahren nackt durch England wandert - mag mit seiner öffentlichen Nacktheit - die man als Form der Meinungsäußerung ansehen kann - zwar in den Anwendungsbereich des Art 10 EMRK fallen, aber diese Freiheit kann eben aufgrund eines "pressing social need" beschränkt werden, was hier der Fall ist  (UrteilBericht auf dem UK Human Rights Blog). Eine frühere Verurteilung des "Naked Rambler" wurde von ihm zum Anlass einer Beschwerde beim EGMR genommen - vielleicht wird also tatsächlich der EGMR zu entscheiden haben, ob eine Beschränkung öffentlicher Nacktheit mit Art 10 EMRK vereinbar ist (über eine eher in die andere Richtung weisende Frage wird die Große Kammer des EGMR am 27.11.2013 verhandeln: im Fall S.A.S. gegen Frankreich [no. 43835/11] geht es nämlich um die Frage, ob das französische Verbot der Vollverschleierung ua mit Art 10 EMRK vereinbar ist). 
  • Auch die "Drosselkom"-Entscheidung des LG Köln hat jüngst in den Medien einiges Aufsehen erregt; wie immer kompetent berichtet darüber telemedicus.info: LG Köln: Telekom darf Drosseltarif nicht als Flatrate verkaufen
Sonstiges

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