Tuesday, October 15, 2013

Am Radar: anhängige österreichische Art 10 EMRK-Fälle vor dem EGMR (und ein kurzfristiger Veranstaltungshinweis)

Nachdem der EGMR letzte Woche nach längerem wieder einmal einen österreichischen Fall zu Art 10 EMRK entschieden hat (siehe im Blog dazu hier), habe ich auch meine Übersicht über die seit 1998 entschiedenen Verfahren betreffend Österreich, in denen eine Verletzung des durch Art 10 EMRK geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung geltend gemacht wurde, aktualisiert (siehe hier).

Nun folgt noch ein kurzer Blick auf anhängige Verfahren zu Art 10 EMRK, die der EGMR Österreich bereits kommuniziert hat und in denen daher eine öffentlich zugängliche Zusammenfassung des relevanten Sachverhalts ("statement of facts") vorliegt.
In einem gewissen Zusammenhang mit Art 10 EMRK steht auch der Fall Ringler gegen Österreich (Appl. no. 2309/10), in dem - wie im Fall Tretter ua gegen Österreich (Appl. no. 3599/10) - Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als konventionswidrig angegriffen werden. Die Beschwerdeführerin - als Internetbenutzerin, Inhaberin eines Mobiltelefons, Betreiberin einer Website und Diensteanbieterin iSd § 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz sowie als Mitglied eines Kommunikationsnetzwerkes und Betreiberin eines WLAN-Netzwerkknotens - war vor dem VfGH mit ihrem Individualantrag abgeblitzt (Beschluss des VfGH vom 01.07.2009, G 30/08); im Verfahren vor dem EGMR macht sie nun vor allem Verletzungen des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art 8 EMRK geltend.

Und schließlich möchte ich noch auf den Fall Moschitz gegen Österreich (Appl. no. 24714/12) hinweisen, auch wenn dieser in Strassburg nicht unter dem Gesichtspunkt des Art 10 EMRK verhandelt wird. Der ORF-Redakteur Ed Moschitz war Sendungsgestalter der Sendung "Am Schauplatz: am rechten Rand", die zum Ausgangspunkt für einen schließlich vom OGH entschiedenen Streit um das Redaktionsgeheimnis wurde (siehe im Blog dazu hier, zur Vorgeschichte zB hier, hier und hier). In der Beschwerde an den EGMR wendet sich Moschitz nun, gestützt auf Art 6 EMRK, gegen die unangemessen lange Dauer des - mittlerweile eingestellten - strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens, das wegen des Verdachts gegen ihn geführt wurde, er habe zwei Personen vom "rechten Rand" angestiftet, bei einer Wahlveranstaltung verbotsgesetzwidrige Äußerungen zu tätigen.

Veranstaltungshinweis:
Heute um 19 Uhr findet im Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien, ein Human Rights Talk zum Thema "Meinungsfreiheit in Gefahr?" statt, an dem zwei der oben genannten Beschwerdeführer teilnehmen: Hannes Tretter moderiert, Ed Moschitz ist Diskussionteilnehmer. Weiters diskutieren die pensionierte ORF-Journalistin und Vorsitzende von Reporter ohne Grenzen Österreich, Rubina Möhring, der Mitarbeiter der (deutschen) Grünen Bundestagsfraktion Tarik Tabbara, der über Kommunikations- und Medienfreiheit in den USA dissertiert hat, und Barbara Weichselbaum, Ass.-Prof. an der Universität Wien.

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