Monday, June 11, 2007

Material jeder Art ...

... steht auf diversen Servern zum Abruf bereit. Hier ein paar Hinweise auf einschlägig Lesenswertes aus der letzten Zeit:

Zur Vorratsdatenspeicherung haben Justizministerin Berger und Verkehrsminister Faymann auf parlamentarische Anfragen von Abg. Zach geantwortet: Anfragebeantwortung BM Berger (Anfrage), Anfragebeantwortung BM Faymann (Anfrage); auf die Frage, ob er die Richtlinie für sinnvoll halte, geht BM Faymann in der Antwort nicht ausdrücklich ein, bemerkt aber (zutreffend): "Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist darüber hinaus unabhängig von meiner persönlichen Meinung vorzubereiten."

Zum Vergleich interssant ist natürlich auch der deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung Vorratsdaten-Richtlinie.

Fernsehrichtlinie: In der Tagung des Rates Bildung, Jugend und Kultur am 24. Mai 2007 wurde die politische Einigung über den Entwurf der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste erzielt: hier die links zum konsolidierten Text, sowie zu den Presseaussendungen des Rates und der Kommission.

Die European Regulators Group hat wieder einmal getagt und neben einer knappen Presseaussendung auch zwei interessante neue Dokumente veröffentlicht:
Außerdem wurden noch Zusammenfassungen zweier Konsultationen veröffentlicht (wholesale broadband, harmonisation approach). Interessant bei der ERG ist natürlich immer, welche Dokumente nicht publiziert werden, diesmal zB der "Final report on broadband quality, pricing and bundling" (dafür stand "Access to ERG documents" auch wieder einmal auf der Tagesordnung).

Auch die "Berichtssaison" ist in vollem Gang - hier eine Auswahl:
Und da sich die Telekom Austria AG vom US-amerikanischen Kapitalmarkt verabschiedet (siehe Pressaussendung zum Ende der Registrierung bei der SEC), sollte man, solange es noch möglich ist, die Gelegenheit nützen, die nach den US-Kapitalmarktrecht erstellten Berichte und Formulare durchzusehen (Übersicht hier). In Form 20-F, eingereicht am 30. März 2007, findet man nicht nur die Botschaft, dass weiterer Wettbewerb zu weiteren Tarifreduktionen führen könnte, sondern auch eine recht detaillierte Übersicht über das regulatorische Umfeld bis hin zu anhängigen gerichtlichen Verfahren.
Und aus dem Geschäftsbericht nach U.S. GAAP erfährt man unter anderem, wieviel die Telekom Austria AG für die Rechtsberatung durch eine Anwaltskanzlei gezahlt hat, in der ein Aufsichtsratsmitglied der TA Partnerin ist (im Jahr 2006 waren das € 526.000), oder wie hoch das Risiko aus dem Prozess zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (im Geschäftsbericht als "Verein für Konsumentenschutz" bezeichnet) und der Mobilkom austria AG betreffend die Taktung eingeschätzt wird (Antwort: nicht hoch; wörtlich heißt es: "Mobilkom austria AG hat keine Rückstellung erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass es aufgrund dieser Klage zu einem Mittelabfluss kommt. Der maximal mögliche Abgang beträgt 5.646.000 EUR.").
Das (nicht rechtskräftige) Urteil erster Instanz in Sachen VKI/Mobilkom findet sich übrigens hier, ein Bericht dazu hier; mehr zur Taktung auch im oben schon erwähnten Streitschlichtungsbericht der RTR-GmbH auf Seiten 41-43).

1 comment :

Anonymous said...

Eine Ergänzung zur Vorratsdatenspeicherung: Aufschlussreich die vorsorgliche Bemühungen (u. a.) des ORF, im Missbrauchsfall eine möglichst geringe Strafe zu zahlen: "Interessant in diesem Zusammenhang die Stellungnahmen vom Verband der Musikwirtschaft (Ifpi), der Verwertungsgesellschaft Rundfunk und der ORF Generaldirektion an, deren Interessen dahin gehen, die Internet-Verbindungsdaten zur Ausforschung von (illegalen) Nutzern von Musik- und Film-Tauschbörsen zu verwenden. Sie fordern unisono eine Senkung der Strafe, mit der Telekom-Anbieter bedroht sind, wenn sie Verbindungsdaten unbefugt an Dritte (etwa Rechte-Verwerter) weitergeben."
Die Presse, 5.6.07 (http://www.diepresse.com/home/panorama/oesterreich/308688/print.do):